Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Finanzierung:
Die Gemeinde hat mit
dem Investor einen städtebaulichen Vertrag bis zum Satzungsbeschluss
abzuschließen. Dort sind insbesondere auch die finanziellen Aspekte zu regeln.
Sachdarstellung:
In der Zeit vom 18.10.2022 bis 18.11.2022 wurde zum Bebauungsplan Nr. 203
„Grüner Anger“ in Friedrichsfehn die öffentliche Auslegung durchgeführt. Mit
diesem Bebauungsplan soll bekanntlich auf den rückwärtig zur Brüderstraße
gelegenen Flächen die bauleitplanerische Grundlage für die Errichtung einer
intern autofreien und nach ökologischen Gesichtspunkten geplanten Wohnsiedlung
geschaffen werden. Gleichzeitig soll benachbart zu diesem Projekt mit dem
Bebauungsplan ein kleineres allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Das
städtebauliche Konzept dieses Gebietes sowie der Entwurf des Bebauungsplanes
(unmaßstäblich) sind als Anlagen Nr. 1 und 2 beigefügt. Der
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung wird im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt, so dass
sich nach der erfolgten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung zu der
Planung nunmehr die Vorbereitung des Satzungsbeschlusses anschließt.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung und Einholung der Stellungnahmen der
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind einige
Anregungen und Hinweise vorgetragen worden. Die Stellungnahmen mit Anregungen
und Hinweisen zur Planung sind der Anlage Nr. 3 zu entnehmen. Die
Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Eingaben gehen aus der Anlage Nr. 4
hervor.
Stellungnahmen ohne Hinweise wurden
von folgenden Stellen abgegeben
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Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt
-
Landwirtschaftskammer
Niedersachsen
-
Vodafone
GmbH / Vodafone Deutschland GmbH
-
Bundesamt
für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
-
Verkehrsverbund
Bremen/Niedersachsen VBN
-
Nds.
Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung Archäologie
Wie den Abwägungsvorschlägen zu entnehmen ist, ergeben sich aus den
Hinweisen keine inhaltlichen Änderungsanforderungen an der Planung. Lediglich
redaktionelle Ergänzungen und Klarstellungen sind erforderlich.
Hingewiesen wird allerdings auf die von privater Seite eingebrachte
Stellungnahme (beigefügt als Anlage Nr. 5), die sich mit Detailaussagen
des vorliegen Entwässerungskonzeptes auseinandersetzt. Hierzu wurde das
erstellende Fachbüro mit der Auswertung der Hinweise beauftragt. Die
Stellungnahme des Büros zu den Hinweisen ist als Anlage Nr. 6. Wie den
Ausführungen des Büros zu entnehmen ist, können einige Hinweise aus der
Stellungnahme aufgegriffen werden und in der weiteren Planung auf
Erschließungsebene beachtet werden. Wie der Stellungnahme aber auch zu
entnehmen ist, kann weiterhin von einer tragfähigen und verlässlichen
Entwässerungskonzeption für das gesamte Gebiet ausgegangen werden.
Da sich aus der öffentlichen Auslegung und der Einholung der
Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
keine inhaltlichen Änderungen am Planentwurf ergeben, sollte das
Bauleitplanverfahren mit der Vorbereitung des Satzungsbeschlusses in der als Anlage
Nr. 7 vorgelegten Form zum Abschluss gebracht werden.
Die erforderlichen Arbeiten an den erschließungsvertraglichen Regelungen
zwischen dem Investor und der Gemeinde erfolgen derzeit parallel zu der hier
vorliegenden Bauleitplanung. Diese sind bis zum Satzungsbeschluss zum Abschluss
zu bringen.
Beschlussvorschlag:
1. Zu
den während der öffentlichen Auslegung des im beschleunigten Verfahren gemäß §
13 b i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 203 „Grüner
Anger“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 18.10.2022 bis 18.11.2022
eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage 2023/FB
III/3962 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen
entsprechend zu benachrichtigen.
2. Der
Entwurf des im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a
Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 203 „Grüner Anger“ mit
örtlichen Bauvorschriften wird in der vorgelegten Form als Satzung mit
Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch
ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.
Anlagen:
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Konzept
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B-Plan-Entwurf
der öffentlichen Auslegung
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Stellungnahmen
Träger öffentlicher Belange
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Abwägungsvorschläge
-
Private
Stellungnahme
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Stellungnahme
des Büro Wessels und Grünefeld
-
Beschlussfassung
des B-Plan Nr. 203