Sitzung: 30.09.2013 Rat
Vorlage: 2013/FB III/1369
Beschluss:
- Die von der Verwaltung durchgeführte
eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zur Festsetzung
eines gesonderten WA3 (Reihenhausgrundstück westlich der
Erschließungsstraße) ohne Begrenzung der Höchstzahl der zulässigen
Wohneinheiten je Reihenhaus wird genehmigt.
- Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 (vormals 89. Änderung des
Flächennutzungsplanes) und zum Bebauungsplan Nr. 178 eingegangenen
Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des
Bauausschusses am 13.08.2013 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
- Der Entwurf der 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013 (vormals 89. Änderung des
Flächennutzungsplanes), der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird
einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5
BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis
Ammerland zu beantragen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 178, der
aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung
aufgestellt wurde, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorgelegten Form
als Satzung mit Begründung, zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4
BauGB sowie den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO
beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan mit den
örtlichen Bauvorschriften nach Genehmigung der 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den
Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.
In der kurzen Aussprache zu diesem TOP bringt RH Apitzsch die ablehnende Haltung seiner Fraktion zu diesem Thema zum Ausdruck. Auch für ihn sei zwar ein grds. Bedarf an Bauplätzen im Ort Edewecht zu erkennen. Die hier gewählte Lage halte er aber zumindest im rückwärtigen Bereich zum Wald für ungeeignet. Seine Fraktion spreche sich daher dafür aus, lediglich eine Bauzeile entlang der Straße auszuweisen.
Sodann fasst der Rat folgenden