Beschluss:

  1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zur Festsetzung eines gesonderten WA3 (Reihenhausgrundstück westlich der Erschließungsstraße) ohne Begrenzung der Höchstzahl der zulässigen Wohneinheiten je Reihenhaus wird genehmigt.

 

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 (vormals 89. Änderung des Flächennutzungsplanes) und zum Bebauungsplan Nr. 178 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 13.08.2013 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 (vormals 89. Änderung des Flächennutzungsplanes), der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 178, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung, zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB sowie den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften nach Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

In der kurzen Aussprache zu diesem TOP bringt RH Apitzsch die ablehnende Haltung seiner Fraktion zu diesem Thema zum Ausdruck. Auch für ihn sei zwar ein grds. Bedarf an Bauplätzen im Ort Edewecht zu erkennen. Die hier gewählte Lage halte er aber zumindest im rückwärtigen Bereich zum Wald für ungeeignet. Seine Fraktion spreche sich daher dafür aus, lediglich eine Bauzeile entlang der Straße auszuweisen.

 

Sodann fasst der Rat folgenden