Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 203 „Grüner Anger“ in Friedrichsfehn, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i. V. m. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wird, wird wie in der Sitzung des Bauausschusses am 27.09.2022 beraten, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich Begründung öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu der Planung die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.

 

 


(Aufgrund eines Mitwirkungsverbotes gem. § 41 NKomVG nimmt RH Eiskamp an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.)

 

Anhand einer Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll) erläutert Frau Abel den aktuellen Stand der Planung und teilt auf RH Bekaans Einlassung, nach wie vor fehlten textliche Festsetzungen zum WA4 des Bereichs „Grüner Anger“, wodurch nicht ausgeschlossen werden könne, dass in der Folge u. U. Gebäude ohne Beachtung der sonst im Baugebiet einzuhaltenden ökologischen Maßstäbe entstünden, mit, solche Festsetzungen könnten problemlos aufgenommen werden.

 

Auf RF Carls´ Nachfrage führt Frau Abel aus, die vorbereitende Ausfahrt aus dem Wendehammer des gemeindlichen Plangebietes in nordöstlicher Richtung sei eine Optionslösung für eine ggf. künftige Entwicklung des angrenzenden Areals im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung. SGL Knorr ergänzt, dieser Strang müsse so lange nicht versiegelt werden, wie er nicht als Straße genutzt werde.

 

Auf RH Apitzschs Nachfragen bestätigt Frau Abel, für die Entwicklung dieses Baugebietes seien nach den einschlägigen Regelungen des § 13 b BauGB tatsächlich keine Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Dass der Landkreis aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Hinweise zur Ausweisung von Baugebieten gebe, sei eher selten, hier jedoch der Fall. SGL Knorr führt aus, die in der Planung grün dargestellte Trasse zur Fortführung des Radweges sei im Straßen- und Wegeausschuss eingehend betrachtet worden und solle eine durchgehende radläufige Verbindung von Nord nach Süd abseits der Brüderstraße ermöglichen. Wie die Trasse in der Folge ausgestaltet werde, liege in der Hand der Edewechter Gremien.

 

Sodann wird von Frau Krebs die Entwässerungsplanung anhand einer Präsentation (Anlage 4 zu diesem Protokoll) vorgestellt.

 

RH Bekaan empfindet es als ungewöhnlich, Wasser unter den Häusern zu sammeln und bittet um Auskunft, ob es Alternativen zu Rigolen aus Kunststoff gebe. Aus seiner Sicht müsse im Übrigen der hohe Energieaufwand bei der Herstellung von GeoCell Schaumglas in die Ökobilanz eingerechnet werden. Ggf. könne statt der Kunststoffrigolen auch GeoCell Schaumglas in die Straßenkörper eingearbeitet werden, wenn eine gründliche Abwägung dies nahelege.

 

Hierzu führt Frau Krebs aus, die GeoCell Schaumglasschicht unter den Häusern diene vornehmlich der Wärmedämmung der Gebäude. Dass diese Schicht sich zudem für eine gewisse Wasserhaltung eigne, sei ein zusätzlicher positiver Aspekt. Für einen Einbau in Straßenkörper sei dieses Material aus finanzieller Sicht eher nicht geeignet. Stattdessen könnten dort ggf. Rigolen aus zertifizierten Recyclingkunststoffen eingebaut werden. Der Einbau anderweitigen groben Materials in Straßenbeete statt Rigolen sei aufgrund der schwierigen Reinigung und Wartung nicht empfehlenswert.

 

RH Brunßen bedauert die vielen kritischen Fragen insofern, als dieses Baugebiet in der Gemeinde als Pilotprojekt angedacht sei, um gerade Erfahrungen zu vielen Fragestellungen sammeln und hieraus Erkenntnisse für die künftige Entwicklung auch gemeindlicher Baugebiete gewinnen zu können.

 

Auf RH Apitzschs Nachfrage teilt Frau Krebs mit, klassische Rigolen stünden einem räumlich nahen Anpflanzen von Bäumen entgegen. Es gebe jedoch auch spezielle Baum-Rigolen.

 

Auf RF Carls´ Nachfrage erläutert 1. GR Torkel, eine Verpflichtung zum Einbau von Zisternen sei nicht Bestandteil einer Bauleitplanung. Dieser Aspekt könne jedoch im Rahmen der Grundstückskaufverträge geregelt werden. 

 

Für seine Gruppe Gemeinsam für Edewecht erklärt RH Apitzsch, der Beschlussempfehlung nicht zustimmen zu können, weil einerseits weitere Flächen versiegelt würden und andererseits hierfür keine Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen seien.

 

Mit der Maßgabe, dass die lfd. Nr. 8 der textlichen Festsetzungen des heute vorgestellten Entwurfs auch den WA4 umfasst, unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden