FBL Torkel erklärt, die Verwaltung habe bereits in der letzten Straßen- und Wegeausschusssitzung darauf aufmerksam gemacht, dass für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen Handlungsbedarf bestehe und die gegenwärtige Praxis nicht mehr sachgerecht sei. Herr Kleinschmidt habe in diesem Zusammenhang Kontakt mit den anderen Gemeinden aufgenommen und von dort die Handhabung bezüglich Ausnahmegenehmigungen zusammengeführt. Hieraus ist ein Vorschlag für die zukünftige Erteilung von Genehmigungen für das Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen für die Gemeinde Edewecht herausgearbeitet worden.

 

SB Kleinschmidt trägt die Beschlussvorlage im Einzelnen vor und begründet besonders die gegenwärtige zum Teil äußerst unbefriedigende Praxis, die letztlich zu erheblichen Straßenschäden führe.

 

RH Uwe Heiderich-Willmer erkundigt sich, wie derzeit die beschränkten Straßen kontrolliert werden und ob es zukünftig ein Konzept zur Kontrolle gebe.

 

Herr Torkel erklärt hierzu, dass eine derzeitige Kontrolle der Jahresgenehmigungen aufgrund nicht bekannter Terminierungen und der fehlenden zeitlichen Eingrenzung der Transporte nicht möglich sei. Das jetzige Verfahren sei schlecht überwachungsgeeignet.

 

RH Kuhlmann erklärt namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen, dass zu diesem Punkt noch Beratungsbedarf bestehe und bittet, das vorgeschlagene Prozedere zu vertagen. Des Weiteren solle die Gemeinde mit allen Beteiligten einen Austausch z. B. mit den Lohnunternehmern, Vertretern des Landvolkes, der Landwirtschaftskammer, der Polizei und der Verwaltung vornehmen, um eine praktikable Lösung abzustimmen. Im Landkreis Wittmund sei man diesen Weg gegangen und habe gemeinsam Regelungen für eine praktikable Lösung für das Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen gefunden. Hierdurch könne eine größere Akzeptanz für die Einhaltung der gemeinsam festgehaltenen Regelungen geschaffen werden.

 

FBL Torkel führt aus, dass es z. B. in Westerstede hierzu derartige Bedenken nicht gegeben habe. Dort wird seit einiger Zeit eine sehr strikte Einzelfallbetrachtung durchgeführt. Verwaltungsseits werde dieses Verfahren nicht favorisiert, sondern eine Reduzierung des maximalen Gesamtgewichts auf 18 t vorgeschlagen. Zum anderen sei ein Austausch mit den betroffenen Gruppen zwar möglich, führe aber in rechtlicher Hinsicht zu keinem verbindlichen Ergebnis.   

 

RH Jacobs sieht in dieser Angelegenheit dringenden Handlungsbedarf und befürwortet die ausgearbeiteten Vorschläge der Gemeindeverwaltung.

 

RH Kuhlmann stellt sodann einen Antrag, dass die Entscheidung zurückgestellt werde und regt an, dass die Gemeindeverwaltung mit den Betroffenen das Gespräch suche, um eine einvernehmliche Lösung für das Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen zu erarbeiten.

 

BMin Knetemann schlägt vor, dass zunächst der Kontakt mit der Stadt Wittmund aufgenommen werde um zu erfahren, inwieweit sich die abgesprochenen Regelungen für das Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen in der Praxis bewährt haben. Aufgrund dieser Rückkopplung könne man die Sachlage und die weitere Verfahrensweise noch einmal beleuchten.

 

Stv. AV Bekaan fasst zusammen, dass der Änderungsantrag der Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Tagesordnungspunkt vertagt werden solle, im Vorfeld weitere Gespräche mit Kommunen z. B. Wittmund zu führen seien und anschließend ein Treffen zu organisieren wäre, an dem die beteiligten Gruppierungen und Vertreter der Kommunalpolitik teilnehmen können.

 

Der Änderungsantrag wird einstimmig gefasst.