Beschlussvorschlag:

Die Maßnahme „Erschließung Baugebiet Nr. 198 in Jeddeloh II“ soll, wie im Rahmen der Straßen- und Wegeausschusssitzung am 14.03.2022 vorgestellt, ausgeführt werden. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, Möglichkeit und Kosten für die Errichtung eines Rad- und Fußweges entlang der Gartenstraße bis zur östlichen Siedlungseinmündung zu ermitteln.

 


Dipl.-Ing. Bohmann-Laing erläutert die aktuelle Erschließungsplanung und teilt auf Nachfragen mit, die Mulden liefen tatsächlich als Vertiefung entlang des Straßenkörpers. Fotos solcher Mulden habe er leider nicht dabei. Das Auffangen von Regenwasser sei auf privaten Grundstücken selbstverständlich bspw. in Zisternen möglich. Die Überläufe seien sodann wiederum an die öffentliche Entwässerung anzuschließen. Im Übrigen sei für optimale Funktion des Systems eine zügige Versickerung des Oberflächenwassers entscheidend.

 

RH Bekaan bittet um Erläuterung, weshalb entgegen bisheriger Standards, die Versickerung des Oberflächenwassers auf Privatgrundstücken zu gewährleisten, nun die Ableitung in Rigolen vorgesehen sei. Darüber hinaus stelle sich die Frage, wer für die regelmäßige Reinigung der Mulden zuständig sei und ob für die Anliegenden der Stichstraßen im Westen des Baugebietes Müllplätze vorgesehen würden. Ihn interessiert zudem, wo genau die Baustraße verlaufen soll und im Namen des Ortsbürgervereins Jeddeloh II bittet er um Auskunft, ob für den erwarteten vermehrten Rad- und Fußverkehr eine entsprechende verkehrliche Anbindung von der Erschließungsstraße an den Ortskern vorgesehen werde.

 

Dipl.-Ing. Bohmann-Laing führt aus, die Privatgrundstücke würden an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen, um gleichmäßige Boden- und Oberflächenwasserverhältnisse zur Vermeidung nachbarschaftlicher Probleme aufgrund unterschiedlicher Auffassungen von notwendigen Entwässerungsmaßnahmen zu gewährleisten. Die Beete im Bereich der Mulden bedürften sicherlich einer gewissen Pflege, allerdings sei bspw. Laub dort nicht problematisch, weil es erfahrungsgemäß verrotte, ohne zu Verstopfungen zu führen. Müllplätze seien an den Stichstraßen bisher nicht angedacht, weil es sich um Tonnen aus maximal sechs Haushalten handele, die jeweils im Kreuzungsbereich aufzustellen seien. 1. GR Torkel ergänzt, üblicherweise würden im Zuge der Grundstücksverkäufe entsprechende kleine Flächen für diesen Zweck ausgespart. Dipl.-Ing. Bohmann-Laing wird diesen Aspekt in die Planungen aufnehmen. Die Baustraße, so 1. GR Torkel weiter, werde im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung von der B 401 kommend in gebührendem Abstand westlich an dem bestehenden Baugebiet vorbei über eine private Fläche zum neuen Baugebiet geführt. Von der östlichen Einmündung des Baugebietes bis zur Ortsmitte könne in der Berme aufgrund deren ausreichender Breite ein Geh- und Radweg in noch zu beratender Ausgestaltung angelegt werden. Möglicherweise müssten in dem Zuge einige Bäume entfernt oder umgesetzt werden. Die Verwaltung benötige für die Planungen sodann einen Prüfauftrag aus der Politik.

 

Auf RH Frahmanns Nachfrage teilt 1. GR Torkel mit, eine detailliertere Kostenschätzung sei der Vorlage nicht beigefügt worden, weil diese noch nicht auf einen Maßnahmenbeschluss ziele. Die Aufstellung werde jedoch gerne dem Protokoll beigefügt (Anlage 5 zu diesem Protokoll). Zu beachten sei dabei jedoch, die Kosten umfassten die Erschließung des gesamten Baugebietes, die jedoch in mehreren Abschnitten umgesetzt werden solle.

 

RH Gauger schlägt vor, für die Pflasterung der Straßen wasserdurchlässige Steine zu verwenden, um auch bei außerordentlichen und zunehmenden Starkregenereignissen die Versickerung des Oberflächenwassers gewährleisten zu können. Seiner Ansicht nach solle zudem den Grundstückserwerbenden nahegelegt werden, Regenwasser zugunsten der Gartenpflege und ggf. Toilettenspülung bspw. in Zisternen aufzufangen. AV Vehndel bittet in diesem Zusammenhang um Darstellung der für die Planung herangezogenen Regenmengen.

 

Zum Drainagepflaster weist Dipl.-Ing. Bohmann-Laing darauf hin, dessen Versickerungsleistung nehme innerhalb weniger Jahre extrem ab und sei daher leider für öffentliche Wege nicht zielführend, zumal es pflege- und damit auch kostenintensiv sei, wenn wenigstens eine befriedigende Wirkung gewährleistet werden solle. Dauerhafter und sicherer sei die vorgeschlagene Versickerung. Diesen Ausführungen stimmt RH Bekaan ausdrücklich zu. Für die Planungen, so Dipl.-Ing. Bohmann-Laing weiter, sei ein dreißigjähriges Regenereignis angesetzt worden, was eine beachtliche Wassermenge bedeute. Naturkatastrophen könnten in solchen Planungen nicht abgebildet werden. Er gehe davon aus, Wasser auf den Straßen sei bei außerordentlichen Regenereignissen nicht auszuschließen, Wasser in den Häusern sei jedoch nicht zu erwarten.

 

Auf RH Kuhlmanns Frage teilt Dipl.-Ing. Bohmann-Laing mit, eine ähnliche Planung sei vor wenigen Jahren in Petersdorf umgesetzt und abgeschlossen worden und könne dort gerne in Augenschein genommen werden. Auf RF Carls´ Fragen führt er weiter aus, die Bepflanzung der Muldenbeete stehe noch nicht fest. Wichtig sei jedoch, ausschließlich Flachwurzler einzusetzen, um die darunter befindlichen Rigolen nicht durch Wurzelbildung zu zerstören. Die Rigoleneinfassungen bestünden im Übrigen aus Kunststoff und benötigten im Gegensatz zu solchen aus Beton weit weniger Platz.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA einhellig folgenden erweiterten