Beschlussvorschlag:

Die Erschließung des Baugebietes Nr. 105 in Husbäke soll entsprechend der in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 14.03.2022 vorgelegten Ausbauplanung (Erst- und Endausbau) erfolgen. Zusätzlich soll die zweite Abbiegung angefast, die gesamte Fahrbahnfläche in einheitlicher Farbe gestaltet und der Einbau des Torfes z. B. im Engelsmeer geprüft werden.

 


Nach Darstellung der Erschließungsplanung durch Herrn Überwasser anhand einer Präsentation (Anlagen 1 - 4 zu diesem Protokoll), weist er insbesondere darauf hin, die Herstellungskosten der Straße seien aufgrund der geopolitischen Lage und der damit verbundenen Lieferschwierigkeiten derzeit nicht zu kalkulieren.

 

RH Bekaan bedauert, die Planungen nicht bereits im Vorfeld der Sitzung erhalten zu haben, was eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Thematik in der Sitzung erschwere. Sodann bittet er um Erläuterung, warum die Einleitstelle nicht im Bereich des vorhandenen Vorfluters erstellt werde und ob die Baustraße nach Errichtung der Erschließungsanlangen auch zur Errichtung der Wohnhäuser genutzt werden könne. Er gibt zu bedenken, die Straßenbreite sei mit rd. vier Metern äußerst knapp bemessen und könne mutmaßlich bei geparkten Fahrzeugen auf der Fahrbahn zu Problemen bei der Befahrung mit Müll- oder Rettungsfahrzeugen führen. Er geht davon aus, der Wendehammer sei ausreichend dimensioniert und regt an, die Baustraße über ein Grundstück zu führen, welches sodann erst später bebaut werden könne. Hierzu teilt 1. GR Torkel mit, eine entsprechende Vereinbarung mit den Erwerbenden des betreffenden Grundstücks sei sicherlich möglich. Alternativ könne die Baustraßenzufahrt ggf. auch auf die Grenze zweier Grundstücke gelegt und dadurch die gleichzeitige Bebaubarkeit aller Grundstücke ermöglicht werden. Herr Überwasser ergänzt, der Wendehammer sei mit 18 m ausreichend dimensioniert und die Einleitstelle könne am vorgesehenen Ort auf gemeindlichem Grund installiert werden, was Überwegungs- bzw. Leitungsrechte auf privatem Grund überflüssig mache und die Leitungslänge und damit die Kosten verringere. Die Fahrbahnen seien im Übrigen sechs Meter breit, weil der rote Streifen, unter dem die Versorgungsleitungen verlaufen sollten, ebenfalls zur Fahrbahn zähle.

 

Auf RH Frahmanns Frage teilt er mit, die nördliche Abbiegung der Erschließungsstraße sei aufgrund der einschlägigen Vorgaben des Bebauungsplanes ohne Fase dargestellt. Eine solche könne jedoch auf Wunsch auch dort geplant werden. 1. GR Torkel unterstützt diesen Vorschlag, zumal eine solch untergeordnete Änderung der Straßenführung vom Baurecht gedeckt sei.

 

RH Heiderich-Willmer hinterfragt, ob aufgrund der Sackgassensituation nicht eine zweite Zufahrt für Rettungsfahrzeuge hergestellt werden müsse und gibt zu bedenken, standardmäßig solle in Wohngebieten dem Fuß- und Radverkehr Vorrang eingeräumt werden. In der vorliegenden Planung werde aufgrund der geplanten roten Pflasterung am Rande der Straßen und der zwischen den verschiedenen Pflasterungen verlaufenden Rinne suggeriert, der motorisierte Verkehr genieße Vorrang. Er plädiert daher für eine Verlegung der Rinne an den äußersten Straßenrand und eine einheitliche Pflasterung. Bzgl. der Baustraße bittet er um Auskunft zur geplanten Dauer dieser Einrichtung und die Torfmassen wünscht er dem Naturschutz, z. B. zur Erhaltung des Engelsmeeres in der Gemeinde Bad Zwischenahn, zur Verfügung zu stellen. 1. GR Torkel weist darauf hin, für das Engelsmeer gebe es wohl einen entsprechenden Bedarf, allerdings nicht in dem hier anstehenden Umfang. Die Baustellenzufahrt über ein privates Gelände könne sicherlich einvernehmlich auch eine gewisse Zeit nach der Errichtung der Erschließungsanlagen für private Bautätigkeiten genutzt werden, hierfür gelte es jedoch klare Absprachen zu treffen. Eine zweite Rettungszufahrt zu Wohngebieten sei standardmäßig und auch hier nicht erforderlich, weil sämtliche Fahrbahnbestandteile höhengleich und damit überfahrbar erstellt würden. RF Carls´ Vorschlag, mit der Gemeinde Bad Zwischenahn zumindest über den Einbau einer kleineren Menge Torf in das Engelsmeer zu verhandeln, nimmt 1. GR Torkel als Arbeitsauftrag für die Verwaltung mit, wenn auch wenig Hoffnung auf ein positives Ergebnis bestehe.

 

Auf RH Kuhlmanns Nachfrage teilt 1. GR Torkel mit, die Erlöse für den Torfverkauf seien in die Kostenplanungen eingepreist. Bestenfalls wögen sich die Erlöse mit den Beschaffungskosten für den erforderlichen Füllsand auf. Letztlich gelte es jedoch, die entsprechenden Ausschreibungsergebnisse abzuwarten.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden geänderten