Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung wird für den sich aus der Beratungsvorlage 2022/FB III/3733 ergebenden Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13a, 13b BauGB der Bebauungsplan Nr. 190 aufgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der in der Sitzung des Bauausschusses am 01.03.2022 beratenen Vorentwurfsplanung zur Vorbereitung des endgültigen Auslegungsentwurfes eine informelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

 


Nach kurzer Einführung durch SGL Knorr erläutert Dipl.-Ing. Janssen anhand einer Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll) den aktuellen Planungsstand und weist insbesondere darauf hin, in Anbetracht der politisch forcierten Innenentwicklung und der besonderen Ausprägung der ökologischen Siedlung würden die grds. einzuhaltenden Abstandsregelungen teilweise unterschritten, was in einer intensiven Bürgerschaftsbeteiligung bereits diskutiert worden sei, zumal auch die direkt angrenzende Bebauung bereits sehr verdichtet und die Sonnenseite der bestehenden Bebauung nicht betroffen sei. Weitere diesbezügliche Rückmeldungen seien ggf. im weiteren Beteiligungsverfahren zu erwarten.

 

RH Apitzsch kritisiert nach wie vor die fehlende Abwägung bzgl. der klimarelevanten Auswirkungen dieses Baugebietes vor weiteren Beschlussfassungen. Zudem hegt er, wie auch im vorigen TOP dargestellt, auch für dieses Projekt Bedenken gegen den Einsatz von Erdwärmepumpen, da die langfristigen Auswirkungen solcher Wärmelösungen noch nicht abgesehen werden könnten. Darüber hinaus versteht er unter einer ökologischen Siedlung nicht nur eine verdichtete Bebauung, sondern insbesondere auch mehr Grün. Nach seinem Eindruck werde derzeit versucht, in mehrere Baugebiete alle klimabegünstigenden Technologien aufzunehmen, wobei nach seinem Dafürhalten die Baugebiete dennoch grds. klimaschädlich blieben. Alles in allem werde er darum der heutigen Beschlussempfehlung nicht zustimmen können. Ihm fehlten konkrete Aussagen zur Kompensation dieser neuerlichen Flächenversiegelungen.

 

RH Erhardt führt aus, er habe in den vergangenen Jahren Bauleitplanungen in der Regel kritisch gegenübergestanden, dies habe zunächst auch noch für die Entwicklung des B-Plangebietes Nr. 198 gegolten. Mittlerweile seien jedoch gemeindliche Standards erarbeitet worden, die seine Vorbehalte in den Hintergrund rückten. Das hier in Rede stehende Projekt sei das erste, das von vornherein seine Unterstützung finde, wenn auch sicherlich für die Zukunft immer wieder Verbesserungspotenzial bestehe, möglicherweise auch Fehler gemacht würden, die Nachsteuerungen erforderten und Bauen an sich klimaschädlich bleibe.

 

Für die Gruppe SPD/FDP stimmt RH Vehndel dem Beschlussvorschlag zu, wenn auch leider entgegen der Ansicht seiner Gruppe die nebenliegende Fläche nicht im gleichen Zuge zur Befriedigung der hohen Nachfrage nach Bauland gleich mitentwickelt werde.

 

AV Kuhlmann weist abschließend ausdrücklich darauf hin, in der ökologischen Siedlung seien nicht nur Einfamilienhäuser, sondern auch Wohnungen geplant, was dem einhelligen Ziel der Innenverdichtung diene.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden