Beschlussvorschlag:

Der in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 27.09.2021 vorgestellte Entwurf eines Verkehrskonzeptes soll als Grundlage für das weitere Verfahren dienen. Weitere inhaltliche Details insbesondere zur Priorisierung von Maßnahmen und zum Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit sollen vom Arbeitskreis vorbereitet werden.

 


Dipl.-Geogr. Zacharias erläutert zunächst den mit der Einladung versandten Entwurf des Verkehrskonzeptes und geht dabei insbesondere auf die Belange und tatsächlichen und rechtlichen Aspekte des Radverkehrs, des Öffentlichen Personennahverkehrs, der Einflussnahme der Gemeinde auf die Verkehrsentwicklung auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie die Verkehrsströme des Schwerlast- und Personenverkehrs ein. Der Radverkehr, so seine Erkenntnis aus den zurückliegenden Zählungen, finde ohne entsprechende Lenkung überwiegend auf Nebenstrecken statt und eine verkehrliche Entlastung der Kernorte sei vornehmlich durch Geschwindigkeitsreduzierungen oder Entlastungsstrecken zu erreichen.

 

In der anschließenden breit gefächerten Diskussion wird dem Verkehrsplaner zunächst einhellig für die Erarbeitung dieses Entwurfs gedankt, der viele gute Ansätze aufzeige. RH Bekaan und RF Exner berichten in diesem Zusammenhang, die im Entwurf dargestellte Vollsignalanlage an der Dorfstraße in Friedrichsfehn sei kürzlich auf Kreisebene bereits genehmigt worden und werde in Kürze installiert.

 

Auf RH Bekaans Nachfrage führt 1. GR Torkel aus, der Konzeptentwurf werde heute erstmalig in Form eines Zwischenberichtes in einer öffentlichen Sitzung präsentiert. Das weitere Verfahren der Konzepterstellung sei sodann im Arbeitskreis und den einschlägigen Gremien festzulegen. Verwaltungsseits werde vorgeschlagen, für das Konzept ein ähnliches Vorgehen wie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu wählen, wodurch die Edewechter Bürgerschaft ausreichend Raum und Zeit zur Beteiligung und Einbringung von Anregungen, Vorschlägen und Bedenken erhalte. Daneben sei auch eine Bürgerinformationsveranstaltung in Präsenz oder in digitaler Form denkbar.

 

RF Exner teilt mit, der vom Verkehrsplaner vorgeschlagene Kreisverkehr in Friedrichsfehn sei nach Ansicht des Landkreises aus Platzgründen nicht umsetzbar. Sie bedauert das Fehlen jeglicher Aussagen zur Verkehrsproblematik im Umfeld der Friedrichsfehner Schule und des Kindergartens. Insbesondere dieser sensible Bereich erfordere schnelle Lösungen.

 

Hierzu regt Dipl.-Geogr. Zacharias die Einrichtung einer Fahrradzone an, die aus mehreren Fahrradstraßen bestehen könne, auf denen der Radverkehr Vorrang vor dem weiterhin ebenfalls zugelassenen Kraftfahrzeugverkehr habe. Die in dem Bereich geplante Hol- und Bringzone sei dabei ein positiver Aspekt.

 

RH Heiderich-Willmer bemängelt die konträr bestehenden rechtlichen Regelungen zur Nichtüberfahrbahrkeit der Fahrradschutzstreifen durch Kraftfahrzeuge und der zwingenden Erfordernis, barrierefrei ausgestaltete Busse bis an die entsprechenden Rampen der Bushaltestellen fahren zu müssen, wodurch Radfahrer gezwungen würden, zum Umrunden der Busse entweder auf die Fahrbahn oder auf den Gehweg auszuweichen. Der vom Verkehrsplaner als in Edewecht bereits vorhanden bezeichnete ÖPNV sei aus seiner Erfahrung im Alltag für Nichtschüler kaum nutzbar, weil einerseits die Verbindungen untereinander äußerst unbefriedigend und andererseits die Busse gar nicht mit Bezahlsystemen ausgestattet seien. Insofern sei durch eine Erhöhung der Taktung allein keine Verbesserung zu erwarten. Umgehungsstraßen machten aus der bisherigen Erfahrung ebenfalls wenig Sinn und die Aussage, auf der Hauptstraße in Edewecht habe der Kfz-Verkehr leicht abgenommen, bedürfe seiner Ansicht nach einer Überprüfung, da er einen anderen Eindruck habe. Die Aussage, Abbiegeverkehre bedürften gewisser Mindestanforderungen, würfen beim ihm die Frage auf, ob dann Abbiegevorgänge nach links im Ortskern Edewechts überhaupt noch rechtlich zulässig seien. Insgesamt plädiert er ausdrücklich für Geschwindigkeitsreduzierungen auch auf Hauptstraßen. Zur weiteren Verbesserung der Querungsmöglichkeiten seien seiner Ansicht nach Zebrastreifen eine gute Lösung, die jedoch unverständlicher Weise im Landkreis Ammerland nicht zulässig seien. Hol- und Bringzonen seien aus seiner Sicht kontraproduktiv, weil diese geradezu dazu aufforderten, Kinder mit dem Pkw zur Schule oder zum Kindergarten zu bringen. Zielführender sei aus seiner Sicht eine deutliche Erschwerung der Anfahrt solcher Einrichtungen mit dem Pkw und Erleichterungen für Radverkehre sowie eine Verbesserung des ÖPNV, um dadurch ein Umdenken zu forcieren. Die hierzu immer wieder aufkommende Diskussion um die dafür erforderlichen finanziellen Mittel müssten abgewogen werden gegen die finanziellen Folgen einer weiterhin klimaschutzfeindlichen Verkehrsentwicklung.

 

Auch RH Korte vermutet, durch die Einrichtung von Hol- und Bringzonen trete keine Verkehrsreduzierung ein. Es gelte, an den Einstellungen der Eltern zu arbeiten, um sodann den Kindern bereits von Beginn an andere Werte auf den Weg zu geben und so mit der Zeit ggf. den Radverkehr in Form von Lastenrädern oder Rädern mit Anhängern zum Transport von Schul- und Kindergartenkindern als normal in den Alltag zu integrieren. Auf seine anschließende Frage führt 1. GR Torkel aus, bestimmte Aspekte des Radverkehrs seien, wie ausgeführt, bereits im Auftragsumfang für das Verkehrskonzept enthalten. Für das im Landwirtschafts-, Klima- und Umweltschutzausschuss diskutierte Radverkehrskonzept gälten jedoch höhere Anforderungen, wenn hierfür eine Förderung eingeworben werden solle. Insofern müsse ein solches Konzept gesondert beauftragt und bezahlt werden, wobei die dafür anfallenden Eigenmittel in einem überschaubaren Rahmen liegen würden. Für die Weiterführung des heute vorgestellten Verkehrsgutachtens fielen dagegen keine weiteren Kosten an.

 

RH Frahmann stellt sich bezogen auf den Radverkehr in Edewecht eine der Abb. 21 des vorliegenden Konzeptentwurfs entsprechende Prüfung der Radverkehrsströme vor, aus der bestenfalls ersehen werden könne, woher und wohin sich diese Ströme abseits der Hauptstrecken bewegten. Insbesondere sollten dabei der Breeweg und das im Raume stehende Fachmarktzentrum in Edewecht betrachtet werden. Für den abseits der Hauptstraßen stattfindenden Radverkehr sollten sodann außer Fahrradschutzstreifen auch alternative Lösungen geschaffen werden, die bspw. auch die Aspekte der Beleuchtung beinhalteten. Hol- und Bringzonen sieht er positiv, zumal nicht alle Kinder von Schulen und Kindergärten aus der unmittelbaren Umgebung kämen und daher nicht von allen Eltern eine An- und Abfahrt mit dem Rad verlangt werden könne. Auch er sieht in der Bewertung der Verkehrslage rund um die Friedrichsfehner Schule eine hohe Priorität.

 

RH Kuhlmann bewertet den vorliegenden Konzeptentwurf lediglich als Ist-Analyse und bittet um Auskunft, ob kreative Lösungsvorschläge aus der Politik in das Konzept aufgenommen würden. Dies wird durch 1. GR Torkel bestätigt. Konkrete Maßnahmen könnten selbstverständlich von der Politik eingebracht werden. Aufgabe des Verkehrsplaners sei sodann die Prüfung der rechtlichen und tatsächlichen Umsetzbarkeit.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden