Betreff
Aufstellung eines Verkehrskonzeptes
Vorlage
2021/FB III/3627
Aktenzeichen
FB III - Ge
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 27.09.2021 vorgestellte Entwurf eines Verkehrskonzeptes soll als Grundlage für das weitere Verfahren dienen. Weitere inhaltliche Details insbesondere zur Priorisierung von Maßnahmen und zum Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit sollen vom Arbeitskreis vorbereitet werden.

 


Sachdarstellung:

Der Straßen- und Wegeausschuss hatte aufgrund eines Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Beschlussvorschlag erarbeitet, im Rahmen eines Arbeitstreffens den vorhandenen Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 1999 zu analysieren, Prioritäten und Inhalte hinsichtlich einer Überarbeitung sowie die konkrete Vorgehensweise auch im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Leistungen von Planungsbüros zu erarbeiten.

 

Nach dem ersten Arbeitstreffen wurde die Arbeitsgruppe „Verkehrskonzept“ gebildet, welche nach einer ersten Analyse des Verkehrsentwicklungsplanes 1999 die Notwendigkeit festgestellt hat, durch detaillierte Verkehrszählungen den aktuellen Stand der Verkehrsbelastung und insbesondere der Verkehrsbeziehungen unter besonderer Berücksichtigung des Schwerlastverkehrs zu dokumentieren. Hierzu wurde im Sommer des vergangenen Jahres das Büro Zacharias Verkehrsplanungen, Hannover, beauftragt, die gewünschten Verkehrszählungen durchzuführen, besondere Verkehrsströme zu erfassen und Grundlagen für ein Verkehrskonzept zu erarbeiten.

 

Ein Zwischenbericht konnte dem Arbeitskreis am 12.07.2021 vorgestellt werden. Zwischenzeitlich sind noch geringfügige Ergänzungen zu aktuellen Planungsvorhaben eingestellt worden.

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf eines Verkehrskonzeptes wird in der Sitzung durch Herrn Zacharias erläutert.

 

Auch wenn der Konzeptentwurf bereits konkrete Verkehrsmaßnahmen enthält, ist die vorliegende Fassung noch nicht als endgültig zu betrachten. Es soll ausdrücklich die Möglichkeit bestehen, dass sowohl aus der Mitte des Rates als auch aus der Öffentlichkeit Hinweise und Anregungen gegeben werden können, die im Sinne einer Weiterentwicklung des Konzeptes in den Gremien erörtert werden, bevor abschließend der Gemeinderat das Konzept feststellt.

 


Finanzierung:

Nach der Feststellung des Konzeptes sind Kostenschätzungen für die einzelnen Maßnahmen zu erarbeiten und entsprechend mit Haushaltsmitteln auszustatten.

 


Anlagen: