Beschlussvorschlag:

 

  1. Im Rahmen des DigitalPaktSchule wird für die Edewechter Oberschule die Anschaffung von 4 AirPlay-fähigen Bildschirmen (75 Zoll), eines interaktiven Displays (86 Zoll) sowie eines Laserbeamers mit einem geschätzten Auftragsvolumen von 18.750,- € ausgeschrieben.

 

  1. Im Rahmen des DigitalPaktSchule wird für die Grund- und Oberschule Friedrichsfehn die Anschaffung von 14 interaktiven Displays (86 Zoll) inklusive erforderlichem Zubehör, Lieferung, Montage und Einweisung mit einem geschätzten Auftragsvolumen von 79.100,- € ausgeschrieben.

 

  1. Im Rahmen des DigitalPaktSchule wird für die Grundschule Edewecht die Anschaffung von 12 interaktiven Displays (86 Zoll) inklusive erforderlichem Zubehör, Lieferung, Montage und Einweisung mit einem geschätzten Auftragsvolumen von 67.800,- € ausgeschrieben.

 

  1. Im Rahmen des DigitalPaktSchule wird für die Grundschule Jeddeloh die Anschaffung von 5 interaktiven Displays (86 Zoll) inklusive erforderlichem Zubehör, Lieferung, Montage und Einweisung mit einem geschätzten Auftragsvolumen von 28.250,- € ausgeschrieben.

 

  1. Im Rahmen des DigitalPaktSchule wird für die Grundschule Osterscheps die Anschaffung von 6 interaktiven Displays (86 Zoll) inklusive erforderlichem Zubehör, Lieferung, Montage und Einweisung mit einem geschätzten Auftragsvolumen von 33.900,- € ausgeschrieben.

 

  1. Im Rahmen des DigitalPaktSchule wird für die Astrid-Lindgren-Schule die Anschaffung von 20 interaktiven Displays (86 Zoll) inklusive erforderlichem Zubehör, Lieferung, Montage und Einweisung mit einem geschätzten Auftragsvolumen von 113.000,- € ausgeschrieben.

 

 


FBL Sander erläutert die Vorlage unter Verweis auf die heute nachgereichte Anlage zur Beschlussvorlage und den neu gefassten Beschlussvorschlag und weist insbesondere darauf hin, neben den lt. Medienbildungskonzepten benötigten Komponenten müsse ein Teil der Fördersumme für notwendige Nebenarbeiten bzw. -beschaffungen wie bspw. weitere Steckdosen, Accesspoints, Software etc. zurückgehalten werden. Im Februar 2021 wurde beschlossen, das Budget von 20.000 € für darstellende Medien an den Schulen zunächst zugunsten einer umfänglichen Beschaffung über den Digitalpakt zurückzustellen. Die dazu gestellten Anträge mit einem Kostenvolumen von rd. 14.000 € müssten somit den Anträgen im Zusammenhang mit den Medienbildungskonzepten noch hinzugefügt werden.

 

Die nach neuester Berechnung noch nicht verbrauchten rd. 280.000 € Fördermittel reichten für die weiteren geplanten Anschaffungen voraussichtlich nicht mehr aus, zumal darüber hinaus u. a. die noch nicht bezifferbaren Kosten für Elektroarbeiten, Software, weitere notwendige Accesspoints etc. noch gar nicht eingeplant seien. Aus diesem Grunde sei der mit der Einladung zugestellte Beschlussvorschlag noch einmal angepasst worden. Hierdurch könne zunächst die grundsätzlich notwendige Ausstattung angeschafft und in der Folge festgestellt werden, wie diese zweckmäßig komplettiert werden solle und damit die angeschaffte Technik optimal genutzt werden könne. Seinem Dank an die Schulen für die erarbeiteten Medienbildungskonzepte und die damit einhergehenden Anträge schließt sich der Ausschuss ausdrücklich an.

 

In der anschließenden Aussprache stimmt zunächst RF Taeger namens ihrer SPD-Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung, in einem großen Wurf die notwendige Grundausstattung zu beschaffen und dann nach Praxiserfahrungen sinnvolle Ergänzungen mit den verbliebenen Mitteln anzugehen, zu, sofern dieser im Einvernehmen mit den Schulleitungen erarbeitet worden sei. In diesem Zusammenhang bittet sie um Auskunft, wie die Zuständigkeit für die Administration der durch den Digitalpakt beschafften Komponenten geregelt ist.

 

FBL Sander führt aus, hinsichtlich der Administration weise das Land den Schulen die Administration für einfachste Sachverhalte zu. Für darüber hinausgehende Problematiken liege die Verantwortung bei den Schulträgern. Es gebe mehrere Möglichkeiten, diese Aufgabe wahrzunehmen. Neben einer Cloud-Lösung bspw. über die KDO könne spezielles Personal eingestellt oder, wie es verwaltungsseits präferiert werde, die Administration an einen externen Dienstleister vergeben werden, wie dies bereits von der Edewechter Oberschule praktiziert werde. Hier zeige sich, dass der Digitalpakt lediglich die Ausstattung der Schulen initiiere, im Nachgang jedoch erhebliche Folgekosten, z. B. auch für Internetanbindungen, für die Schulträger generiere. Die Erfahrung zeige, dass sich der Edewechter Rat solchen Herausforderungen stets zugunsten der Schulen und Kinder stelle, weshalb er auch für die Zukunft davon ausgehe, dass diese gemeistert würden. In Kürze, so FBL Sander weiter, würden Richtlinien zu Lehrerendgeräten und zur Administration erwartet. Nach derzeitigem Kenntnisstand könne die Gemeinde Edewecht hieraus etwa 90.000 bis 95.000 € Fördergelder erwarten. Ob diese Summe letztlich auskömmlich sei, bleibe abzuwarten.

 

RH Krallmann zeigt sich enttäuscht, dass nicht alle erforderlichen Geräte auf einmal beschafft würden, weil für die Steuerung auf die noch zu beschaffenden Lehrerendgeräte gewartet werden solle. Er sei im Übrigen davon ausgegangen, dass die erforderlichen WLAN-Verbindungen mittlerweile geschaffen worden und die neuen Geräte damit einsatzbereit seien.

 

FBL Sander teilt mit, die zu beschaffenden Geräte seien WLAN-fähig und eine Verbindung mit eigenen Endgeräten des Lehrkörpers möglich. SGL Schöbel ergänzt, im Rahmen des Unterrichts werde von der Schülerschaft an eigenen Endgeräten recherchiert. Die Präsentation dieser Recherchen bedinge eine gesteuerte Aufschaltung dieser Endgeräte auf die Smartboards. Hierfür seien externe Steuergeräte nötig. Ohne diese Steuergeräte sei viel möglich an den Boards, eine optimale Nutzung gelinge jedoch nur mit umfassender Ausstattung. Auf RH Krallmanns weitere Verständnisfrage, ob die Boards nicht auf die Server zugreifen könnten, erläutert SGL Schöbel, die Geräte seien vollumfänglich nutzbar, jedoch müsse im Rahmen des „Bring your own divices“ von den Lehrkräften gesteuert werden können, welche Endgeräte der Schülerschaft aktuell Zugriff auf die Boards bekämen. Bzgl. der nicht vollumfänglichen Beschaffung zum jetzigen Zeitpunkt führt er anhand des Beispiels der Astrid Lindgren-Schule aus, es gebe dort 17 hochwertige Laptops die derzeit nicht im Homeshooling benötigt würden und ggf. für solche Zwecke genutzt werden könnten. Dies müsse geprüft werden, bevor weitere Geräte angeschafft würden. Das Ziel sei in jedem Fall eine vollumfängliche Ausstattung aller Schulen nach den jeweiligen Bedürfnissen. Die Praxis müsse nach Anschaffung der Grundausstattung sodann zeigen, was noch benötigt werde und hierfür gelte es, Mittel zurückzuhalten.

 

RF Garlichs-Kappmeier drückt ihren Unmut über die sehr kurzfristige Zusendung völlig neuer Zahlen aus. Aus ihrer CDU-Fraktion hätten sich gestern einige Mitglieder gemeinsam intensiv mit dem ursprünglichen Zahlenmaterial befasst, was sich heute als überflüssig erwiesen habe. Der Politik müsse zum Zwecke der Entscheidungsfindung ausreichend Zeit gegeben werden, sich mit den Entscheidungsgrundlagen zu befassen. Angesichts möglicher weiterer Einschränkungen des regulären Schulbetriebes im Herbst im Rahmen des pandemischen Geschehens stelle sich die Frage, ob die technische Ausstattung trotz der heute vorgestellten Streichungen sodann eine bessere digitale Beschulung als bisher zulasse. Bzgl. der möglichen Umverteilungen der Förderkontingente einzelner Schulen bittet sie um Auskunft, ob dies mit den Schulleitungen abgesprochen ist.

 

FBL Sander hofft angesichts des derzeit niedrigen bundesweiten  und auch landkreisspezifischen Inzidenzwertes, dieser möge sich über die Sommerferien hinaus stabilisieren. Eine andere Entwicklung sei aber nicht ausgeschlossen. Auch das Nds. Kultusministerium gehe derzeit für die Zeit nach den Sommerferien von einem regulären Präsenzunterricht aus. Im Übrigen habe die Ausstattung der Schulen mit Smartboards keine Auswirkungen auf das Homeshooling. Zielführender sei für solche Fälle sicherlich eine vollumfängliche Ausstattung der Lehrer- und Schülerschaft mit Endgeräten, wie es bspw. gerade durch das Saarland geplant werde. Abgestimmt sei die ursprüngliche Beschlussempfehlung nicht mit den Schulleitungen. Der letzte Antrag sei Anfang Juni 2021 eingegangen und in der Folge sei keine Zeit mehr für solche Abstimmungen gewesen. In der vergangenen Woche sei die Beschlussempfehlung im Rahmen der KES-Runde vorgestellt, auf die defizitäre Entwicklung hingewiesen und in der Folge noch einmal überarbeitet worden. Er stellt klar, die überarbeitete Beschlussempfehlung bedeute nicht, die gestrichenen Geräte nicht anschaffen zu wollen, sondern diese Entscheidung erst nach Praxiserfahrung zu treffen. Die Edewechter Oberschule sei bspw. bereits sehr gut ausgestattet, weshalb sich deren Ausstattungswünsche von denen anderer Schulen unterscheide und auf Erfahrungswerten beruhe. Diese Möglichkeit solle durch die Zurückhaltung eines bestimmten Anteils der Fördermittel auch den anderen Schulen eröffnet werden. Letztlich sei eine Abstimmung mit den Schulleitungen selbstverständlich immer zwingend erforderlich. Insbesondere die Edewechter Oberschule müsse eng beteiligt werden, weil mutmaßlich deren Budget am meisten durch mögliche Umverteilungen betroffen sein werde. Abschließend würden dem Schulausschuss die Ergebnisse dieser Abstimmungen zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. SGL Schöbel ergänzt, der Digitalpakt sei bereits vor der Entstehung der Corona-Pandemie in Kraft getreten und daher nicht auf die daraus entstandenen besonderen Bedürfnisse ausgerichtet.

 

RH Reil befürwortet die Beschlussempfehlung und kann die verwaltungsseits vorgetragenen Gründe nachvollziehen. Es müsse damit gerechnet werden, dass in einigen Jahren sowohl Hard- als auch Software abgängig seien und erneuert werden müssten und dafür voraussichtlich eigene finanzielle Mittel einzusetzen seien. Er bittet daher die Verwaltung, jährlich über die Entwicklung, die Nutzung im Unterricht und den technischen Stand der digitalen Ausstattung zu berichten. Freuen würde er sich auch über eine Präsentation einer Schule über den Einsatz dieser Ausstattung im Unterricht.

 

Dieser Vorschlag findet RH Frahmanns Unterstützung, der zudem in näherer Zukunft eine Auskunft zu den künftig erwarteten Kosten für den Austausch der notwendigen Endgeräte wünscht.

 

Auf Verständnisfragen aus dem Ausschuss wird verwaltungsseits noch einmal klargestellt, im Haushalt 2021 seien aufgrund des Beschlussvorschlages aus dem Schulausschuss am 23.02.2021 350.000 € für Ausgaben aus dem Digitalpakt und damit einhergehend 350.000 € für Einnahmen aus Fördergeldern eingeplant. Werde in 2021 eine höhere Summe für Anschaffungen im Rahmen des Digitalpaktes im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe ausgegeben, steige die die Einnahme aus Fördergeldern entsprechend. Insgesamt seien die Ausgaben für Anschaffungen im Rahmen des Digitalpakts zu 100 % förderfähig und stellten für die Gemeine über den gesamten Förderzeitraum demnach ein Nullsummenspiel dar.

 

Elternvertreter von Thülen bittet um Auskunft, ob die von den Schulen gewünschten Geräte wegen der Engpässe aufgrund der Pandemie verbunden mit der erhöhten Nachfrage durch viele Bestellende im Rahmen des Digitalpakts derzeit überhaupt zu beziehen seien und wenn ja, mit welchen Fristen. FBL Sander merkt an, sicherlich seien erhöhte Bedarfe da, die Mittel des Digitalpakts seien derzeit jedoch nur zu rd. 20 % abgerufen, weshalb daraus noch keine massiven Probleme zu erwarten seien. Zu bedenken sei aber, dass die Ausschreibung voraussichtlich europaweit durchzuführen und allein aus diesem Grunde mit längeren Wartezeiten bis zu den Lieferungen zu rechnen sei. Wie sich die Lieferfristen grds. darstellten, werde das Ausschreibungsergebnis zeigen.

 

Lehrerschaftsvertreterin Konen-Witzel bezweifelt einen Austausch zwischen den verschiedenen Schulen über die Beschlussempfehlung. Die vorgelegten Zahlen zeigten, auch an der Edewechter Oberschule gebe es bspw. noch Beschaffungsbedarf. Die Fördermittel stünden bis 2024 zur Verfügung und sollten daher nicht vorher an andere Schulen verteilt werden. Hierzu führt SGL Schöbel aus, es gelte, alle Schulen gut mit den wesentlichen Gerätschaften, WLAN und Internetzugang für alle Klassen auszustatten. Sicherlich müsse gerade mit der Edewechter Oberschule intensiv gesprochen werden. Die Schule habe sich früher als die anderen Schulen auf den digitalen Weg begeben, dürfe aber nun nicht über Gebühr besser ausgestattet werden als die anderen. Hier gelte es, eine gute Balance zu finden. FBL Sander ergänzt, werde die Beschaffung wie in der neuen Beschlussempfehlung vorgesehen durchgeführt, verbliebe der Edewechter Oberschule noch ein Betrag von rd. 166.000 € über den erst ab 2022 unter Berücksichtigung der dann bekannten Entwicklungen weiter beraten und entschieden werde. 

 

RH Krallmann spricht sich namens seiner FDP-Fraktion grds. für die Beschlussempfehlung aus, bittet jedoch, zunächst den anwesenden Schulleiter*innen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.

 

Diesem Vorschlag wird einstimmig entsprochen.

 

Der Schulleiter der Grundschule Edewecht, Herr Pagels, zeigt sich nicht glücklich über die empfohlenen Verschiebungen, kann die Argumentation der Verwaltung jedoch durchaus nachvollziehen. Eine kurzfristige Ausstattung mit Smartboards, die in der Folge wegen fehlender weiterer Komponenten nicht oder nur eingeschränkt nutzbar seien, sei nicht zielführend. Seine Schule schätze sich glücklich, bereits jetzt eine Vollabdeckung mit Accesspoints zu haben und die bisher vorhandenen 38 I-Pads nutzen zu können. Diese Zahl werde sicherlich in absehbarer Zeit auch noch steigen.

 

Der Schulleiter der Edewechter Oberschule, Herr Röben, schließt sich Schulleiter Pagels an und gibt zu bedenken, in dem vorgestellten Zahlenwerk fehle die Softwarekomponente. Allein die Administration für I-Pads, digitale Tafeln, Taschenrechner-Apps etc. koste seine Schule einmalig 50.000 € plus Lifetime-Lizenzen. Diese Kosten müssten zwingend in die Berechnungen aufgenommen werden, um eine sinnvolle Nutzung der Geräte gewährleisten zu können. Für seine Schule habe er mit SGL Schöbel bereits besprochen, dass eine Verschiebung der für WLAN-Ausstattung vorgesehenen 40.000 € an eine andere Schule durchaus infrage kommen könne. Auch darüber hinaus werde seine Schule nicht auf Ausschöpfung des vollen Budgets dringen, wenn dies sachlich gerechtfertigt und eine sinnvolle Nutzung des vorhandenen Equipments gewährleistet sei.

 

Auf RH Reils Nachfrage stellt Herr Röben klar, grundsätzlich seien die Smartboards auch ohne gesonderte Software in einem gewissen Umfang nutzbar. Sie könnten beschrieben und es könne darauf gestreamt werden. Für eine Nutzung mit I-Pads seien dagegen bereits Lifetime-Lizenzen notwendig, ebenso für vernünftige Taschenrechner-Apps und Adobe-Lizenzen, um nicht mit einer Vielzahl unterschiedlicher Systeme der verschiedenen Endgeräte arbeiten zu müssen. Wesentlich sei dabei auch, dass die Lizenzen von der Schule getragen werden, um die Eltern zu entlasten.

 

RH Krallmann zieht hieraus die Erkenntnis, die Medienbildungskonzepte müssten noch einmal hinsichtlich der Softwarekomponenten überprüft und auf Einheitlichkeit überarbeitet werden, um möglichst einheitliche Standards für alle Schulen zu gewährleisten.

 

SGL Schöbel weist darauf hin, im vorgelegten Zahlenwerk sei im unteren Bereich auch eine Position „Software“ vermerkt. Die Verwaltung habe dort noch keinen Betrag einsetzen können, weil die unterschiedlichen Schulformen durchaus unterschiedliche Bedarfe auch hinsichtlich der Softwarelösungen hätten. Hier könne sicherlich nicht auf Einheitlichkeit gedrungen werden. Genau aus diesem Grunde sei ja das Zurückhalten eines bestimmten Förderanteils vorgeschlagen worden, um den Schulen Gelegenheit zu geben, in der Praxis festzustellen, welche Komponenten für einen sinnvollen und zielgerichteten Unterricht in der Folge noch benötigt werden.

 

RF Taeger unterstützt diese Ausführungen und ist der Auffassung, letztlich reichten das Fördervolumen aus dem Digitalpakt und in der Folge auch bei wohlwollender Betrachtung des Rates die eigenen finanziellen Mittel der Gemeinde sicherlich nicht aus, alle Wünsche der Schulen zu erfüllen. Unter Gerechtigkeit verstehe sie im Übrigen nicht die Verteilung gleicher Geldbeträge, sondern die Zuerkennung der Mittel, die aus sachlichen Gründen benötigt würden. Insofern hoffe sie auf ein gutes Miteinander der Schulen.

 

Die Schulleiterin der Grundschule Jeddeloh, Frau Willenbrink, teilt mit, an ihrer Schule sei bisher lediglich ein Klassenraum mit einem interaktiven Board ausgestattet. Dieses werde durch ein Laptop angesteuert und von mehreren Lehrkräften täglich im Unterricht genutzt. Das Board sei vor über zwei Jahren einschließlich Softwareelementen geliefert worden, die auch genutzt würden. Bisher seien dafür keine Folgekosten entstanden. Alle Lehrkräfte ihrer Schule seien daran interessiert, mit dieser Technik zu arbeiten. Die Anforderungen einer Grundschule seien sicherlich anders als in weiterführenden Schulen, dennoch sei sie in der letzten KES-Sitzung negativ überrascht gewesen von der Beschlussempfehlung, weil selbst bei Genehmigung aller beantragten sieben Boards noch rd. 14.000 € für ihre Schule zur Verfügung stünden, die jedoch für Folgekosten zunächst zurückgestellt werden sollten. Von dem Geld könnten für ihre Schule leicht sieben Laptops angeschafft werden, um die Boards sodann anzusteuern. Alternativ könnten Lehrkräfte ihre Daten auch mittels eines Sticks auf das Board bringen. Insofern sei nicht für alles zwingend ein Laptop im Klassenraum notwendig. Letztlich habe sie sich der Mehrheit im Sinne einer Konsenserzielung gebeugt.

 

Frau Schwarz, Leiterin der Grundschule Osterscheps, bewertet die Beschlussempfehlung und den Ansatz, Lehrkräfte zunächst Erfahrungen sammeln zu lassen, durchaus positiv.  Sie betont, gerade die kleinen Schulen seien mit den Medienbildungskonzepten bei Null angefangen, weshalb diese natürlich im Verlaufe der Zeit an Erfahrungen und Entwicklungen und im Sinne einer zielgerichteten Mittelverwertung angepasst werden müssten. Für sie erscheine es sinnvoll, zunächst auf einige Dinge zu verzichten, um im Verlaufe der Zeit sodann vernünftige Ergänzungen der digitalen Ausstattung vornehmen zu können.  Wichtig wäre ihr dabei jedoch, dass denjenigen Schulen, die sich nun aus vorgenannten Gründen zu einer zunächst mäßigen Ausstattung bereit erklärten, im weiteren Verlauf daraus keine Nachteile zugunsten anderer Schulen entstünden.

 

SGL Schöbel kann alle Bedenken und Ansichten der Schulleitungen nachvollziehen, macht abschließend jedoch noch einmal deutlich, die Astrid Lindgren-Schule werde durch die in den Förderrichtlinien zugrunde gelegte Kopfpauschale aufgrund der dort wesentlich kleineren Klassenteiler sehr benachteiligt. Bestehe also jede Schule auf dem ihr theoretisch zustehenden Kontingent, wirke sich dies für die Astrid Lindgren-Schule und deren Schülerschaft äußerst nachteilig aus. Mit diesem Wissen sei er hoffnungsfroh, dass im Verlaufe der weiteren Gespräche eine vernünftige Einigung erzielt werden könne.

 

AV Hohnholzt ist der Ansicht, sowohl Rat als auch Verwaltung gönnten jeder Schule eine vollumfängliche Ausstattung, leider seien die Mittel jedoch begrenzt, weshalb die Schullandschaft insgesamt betrachtet werden müsse. Letztlich begrüßt er die offensichtlich vorhandene Bereitschaft, zunächst die vorgeschlagenen Zurückstellungen mitzutragen und stellt den am heutigen Tage zugestellten aktualisierten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden