Beschlussvorschlag:

Auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung wird für den sich aus der Anlage 4 zur Sitzung des Bauausschusses vom 01.06.2021 ergebenden Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB eine 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62 A zur Festsetzung eines Mischgebiets durchgeführt. Gleichzeitig werden für den Änderungsbereich örtliche Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 3 NBauO über Gestaltung der Gebäude, Einfriedungen und der nicht überbauten Flächen aufgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage eines entsprechenden Entwurfes die öffentliche Auslegung der Planung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SB Roschow und RH Apitzschs Mitteilung, seine UWG Fraktion, die im Bauausschuss nur ein Grundmandat habe, stimme der Beschlussempfehlung zu, unterbreitet der Ausschuss dem VA ohne Aussprache folgenden