Beschlussvorschlag:

Die in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 27.04.2021 vorgestellten Pläne zur Erneuerung der Oldenburger Straße einschließlich Nebenanlagen sollen als Grundlage für das Planfeststellungsverfahren bzw. Planfeststellungsverzichtsverfahren und die Kostenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Edewecht dienen.

 


Nach kurzer Einführung durch FBL Torkel erläutert Dipl.-Ing. Eiting anhand der heute vor der Sitzung per Mail zugesandten überarbeiteten Planung (Anlage 2 zu diesem Protokoll) ausführlich die wesentlichen Änderungen und hebt besonders hervor, durch die verringerte Breite des nun kombinierten Geh- und Radwegs könne ein deutlich größerer Anteil der vorhandenen Straßenbäume erhalten und der erforderliche Grunderwerb reduziert werden. Der kombinierte Geh- und Radweg sei nun in einer einheitlichen Pflasterung geplant und könne in der Breite insbesondere an Engstellen den jeweils gegebenen Verhältnissen unter Beachtung der rechtlichen Mindestvorgaben angepasst werden. Die Fahrbahn werde westlich der Einmündung Beethovenstraße aufgrund einer nicht verrückbaren Treppenanlage eines Hauses ebenfalls verengt und betrage dort auf einem kurzen Teilstück lediglich 6,5 m Breite. Dies sei mit der zuständigen Landesbehörde geklärt und habe den Vorteil, auch hier auf einen Grundstücksankauf verzichten zu können. FBL Torkel ergänzt, die für die Erhaltung der Straßenbäume im Kreuzungsbereich Oldenburger Straße/Hauptstraße erforderlichen Grundstücksankäufe befänden sich in einem guten Verhandlungsstadium. Sobald Abschlüsse getätigt werden könnten, würden die Gremien hierüber informiert.

 

Auf AV Vehndels Nachfrage stellt FBL Torkel klar, aufgrund weiterer Beratungen dieses Punktes im VA seien Änderungen der Planungen auch im Nachgang zur heutigen Beschlussempfehlung noch möglich.

 

Auf BMin Lauschs Nachfrage erläutert Dipl.-Ing. Eiting, die Verengung der Fahrbahn in Höhe der privaten Treppenanlage sei mit den zuständigen Landesbehörden besprochen, wenngleich diese in Anbetracht der nahegelegenen Bushaltestelle nicht als günstig zu bewerten sei. Die Planung liege im Übrigen derzeit noch einmal zur Prüfung bei der zuständigen Behörde. Dort werde sicherlich auch dieser Punkt noch einmal betrachtet.

 

RH Bekaan weist darauf hin, in Anbetracht der recht kurzfristigen Bereitstellung der neuerlichen Planungen vor der Sitzung, habe eine intensive Auseinandersetzung mit den Planungen leider nicht stattfinden können. Grundsätzlich begrüßt er die gewünschte Erhaltung eines größeren Grünanteils und die Verminderung der notwendigen Grundstücksankäufe. Er vermisst jedoch die Beantwortung der Fragen seiner SPD-Fraktion aus der letzten Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses zur Verlegung der Ampelanlage in Höhe Wallstraße in östlicher Richtung, zur Blindenleiteinrichtung, die möglichst zukunftsgerichtet auf diesem Teilabschnitt der Oldenburger Straße installiert werden sollte, und zur farblichen Gestaltung der Geh- und Radwege. Für eine junge Gemeinde wünscht er sich statt grauer Steine eine rot-schwarze Gestaltung wie bspw. auch an der Bahnhofstraße oder in Jeddeloh I, auch wenn dies ggf. etwas teurer würde.

 

Dipl.-Ing. Eiting führt aus, die Verschiebung der Ampelanlage bei der Wallstraße in östlicher Richtung werde derzeit noch vom Verkehrsplaner Zacharias geprüft, erscheine aber nicht wirklich sinnvoll, weil der kleine Umweg durchaus hinnehmbar erscheine und ein Umbau im Übrigen durchaus einige Kosten verursache. Als Blindenleiteinrichtung dienten die hinteren Begrenzungen des Geh- und Radweges, die dem üblichen Standard einer Tastlinie entsprächen und gesonderte Tastfelder im Boden bspw. an Ampeln oder Einmündungen. Die Sicherheitsstreifen an den kombinierten Geh- und Radwegen seien in Rot geplant, die Verkehrsflächen in Grau. Selbstverständlich könne eine andere Farbauswahl getroffen werden, die allerdings mit höheren Kosten verbunden sei.

 

RH Bekaan betont noch einmal, die Verlegung der Ampel auf die östliche Seite der Einmündung Holljestraße erscheine aus Sicht seiner Fraktion deshalb sinnvoll, weil ortsfremde Radfahrende erst östlich der Holljestraße feststellen könnten, dass dort kein Radweg mehr vorhanden ist. Auch die Ausführungen zur Blindenleiteinrichtung erschienen unbefriedigend. Andere Kommunen setzten verstärkt auf die ca. 30 cm breite Linienführung in gesamter Länge der Gehwege insbesondere zur besseren Orientierung in Kreuzungsbereichen.

 

Dipl.-Ing. Eiting weist auf die Unterschiede gesicherter und nicht gesicherter Querungen hin. Bei einer gesicherten Querung gebe es eine Verbindung zum Gehweg. Gebe es an Kreuzungen nur ein Tastfeld, wüssten Sehbehinderte aufgrund dieses Aufmerksamkeitsfeldes, dass es sich um eine nicht gesicherte Querung handele, die erhöhte Aufmerksamkeit erfordere und in durch die Strichelung vorgegebener Richtung überquert werden müsse. Insgesamt entspreche die geplante Umsetzung den einschlägigen Richtlinien und den für Sehbehinderte gängigen Standards. Darüber hinausgehende Einbauten seien sodann selbstverständlich kostenintensiver. FBL Torkel ergänzt, derzeit werde von der Landesbehörde kein Erfordernis zur Verlegung der Ampel gesehen. Weil die Landesbehörde aber in der Vergangenheit bereits zu bestimmten Punkten ihre Ansicht geändert habe, werde dieser Punkt seitens der Verwaltung dort noch einmal thematisiert. Er bittet das Planungsbüro bis zum nächsten VA um eine grobe Kostenschätzung einer Verlegung.

 

RH Kuhlmann plädiert für eine Verbreiterung des Geh- und Radweges im Einmündungsbereich der Holljestraße zur Optimierung der radtauglichen Anbindung an die Ampelanlage. Grundsätzlich sieht er die Anlegung eines kombinierten Geh- und Radweges entlang der Oldenburger Straße problematisch, weil auch nach Willen der Bundes- und Landesregierung der Radverkehr zunehmen solle. Hierdurch sei ein Anstieg des Verkehrs bspw. mit E-Bikes oder Lastenrädern zu erwarten, durch den die gemeinsam genutzte Anlage sodann zu Problemen führen könne. Ihn interessiert, ob auch die Anlage eines Radfahrstreifens auf der Fahrbahn eine Planoption gewesen sei.

 

FBL Torkel teilt mit, dieser Aspekt sei aufgrund der Vorgaben des Landes nicht Gegenstand der konkreteren Planungen gewesen. Die Gemeinde sei zwar in etlichen Bereichen gestaltungsberechtigt, jedoch jeweils in Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen als Maßnahmenpartner. Insbesondere im Hinblick auf die Förderung müsse sehr auf die Einhaltung der einschlägigen Richtlinien geachtet werden. Gerade aus diesen Gründen sei die Zusammenlegung des Geh- und Radweges entgegen den ursprünglichen Vorstellungen der Gemeinde erforderlich geworden. Auch diese Thematik werde aber gerne noch einmal mit der Landesbehörde erörtert. Dipl.-Ing. Eiting ergänzt, die Option sei angesprochen, aber verworfen worden, weil die Fahrbahn in diesem Fall eine Mindestbreite von 5,5 m und der Radstreifen jeweils von 1,5 m aufweisen müsse. Hierdurch betrüge die Fahrbahnbreite mindestens 8,5 m zuzüglich Gehwegen. Radwege sollten jedoch optimaler Weise mindestens 2,25 m breit sein und in Anbetracht des hohen Schwerlastaufkommens auf der Oldenburger Straße sei eine Fahrbahnbreite von 5,5 m kritisch zu sehen, weshalb hier entgegen der sonst üblichen 6,5 m bereits mit 7,0 m Fahrbahnbreite geplant werde.

 

RH Korte hofft auf eine deutliche Steigerung des Fuß- und Radverkehrs in den kommenden Jahren und stimmt RH Kuhlmann bzgl. der dann zu erwartenden Probleme zu. Auch die zur Diskussion gestellte Verlagerung der Ampelanlage mit Kostenermittlung bis zur nächsten VA-Sitzung findet seine Zustimmung. Darüber hinaus schienen für die vorgestellte Planung in Anbetracht der landesbehördlichen Vorgaben keine größeren Änderungsmöglichkeiten mehr ersichtlich.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden