Beschlussvorschlag:

Auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung wird für den sich aus der Anlage Nr. 3 der Beschlussvorlage zu TOP 8 der Sitzung des Bauausschusses am 01.03.2021 ergebenden Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 zur Festsetzung eines Mischgebiets durchgeführt. Gleichzeitig werden für den Änderungsbereich Örtliche Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 3 NBauO über die Gestaltung der Gebäude, Einfriedungen und der nicht überbauten Flächen aufgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage eines entsprechenden Entwurfes die öffentliche Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Knorr stimmt Grundmandatar Apitzsch namens seiner UWG-Fraktion dem Beschlussvorschlag zu, weil dieser dem Ziel der Innenverdichtung Rechnung trage.

 

Auch RH Bekaan signalisiert für seine SPD-Fraktion die Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Er bittet jedoch um Auskunft, wie die Zufahrtsregelung ausgestaltet sei. Es müsse darauf geachtet werden, durch neue Zufahrten nicht das Gefährdungspotenzial insbesondere auf dem Breeweg zu erhöhen. SGL Knorr teilt mit, hierzu habe der Antragsteller noch keine Angaben gemacht. Es existiere jedoch bereits eine Zufahrt vom Breeweg zum Landhandel. Der aktuell geltende Bebauungsplan lasse dort bereits eine gewerbliche Bebauung zu und sehe gleichzeitig keine einschränkenden Regelungen hinsichtlich Zufahrten vor. Insofern hänge die künftige Zufahrtsregelung von der Objektplanung ab, die sodann von der Gemeinde und dem Landkreis als Entscheidungsträger zu prüfen sei.

 

Auch die CDU-Fraktion begrüßt lt. RH Eiskamp den Beschlussvorschlag. Er bittet um Auskunft, ob durch die Umwidmung die zulässige Bebaubarkeit des Grundstücks verändert werde. SGL Knorr führt aus, die Bebaubarkeit werde durch die Umwidmung nicht verändert. Demnach seien zwei Vollgeschosse zulässig. Ob die Fläche als Einheit genutzt oder sodann in zwei Grundstücke aufgeteilt werde, bleibe dem Eigentümer überlassen. Solle hierzu eine Regelung gewünscht werden, stehe dem Ausschuss ein entsprechendes Votum zu.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt auch RH Erhardt dem Beschlussvorschlag zu, würde es jedoch bedauern, wenn durch die folgenden Bautätigkeiten die auf dem Areal befindlichen alten Bäume gefällt würden und bittet, diesbezügliche Gespräche mit dem Eigentümer zu führen.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden