Beschluss:

Zu den während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der

 

a)    Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 Nr. 2 NBauO über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für Teile des Ortskerns in Edewecht;

 

b)    Örtlichen Bauvorschrift gemäß § 84 Abs. 3 Nr. 2 NBauO über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für die Dorfstraße in Friedrichsfehn

 

in der Zeit vom 07.10.2020 bis 06.11.2020 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägungsvorschläge entschieden. Die Betroffenen sind über das Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

 

Die Entwürfe der

 

a)        Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für Teile des Ortskerns in Edewecht;

 

b)        Örtlichen Bauvorschrift gemäß § 84 Abs. 3 NBauO über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für die Dorfstraße in Friedrichsfehn

 

werden in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gestaltungssatzungen durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

 


FBL Torkel führt kurz aus, die heutige Beschlussfassung habe weitreichende Folgen, weil durch die erstmalige Aufstellung von Ortsgestaltungssatzungen Möglichkeiten geschaffen würden, auf die Aufrechterhaltung und Gestaltung von ortstypischen Ansichten Einfluss zu nehmen. Darüber hinaus könnten die Regelungen der Ortsgestaltungssatzungen künftig analog auch als Maßstab für die Planungen einzelner Baugebiete angewandt werden.

 

RH Erhardt signalisiert namens seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Zustimmung zum Beschlussvorschlag. In der Vergangenheit seien entsprechende Vorschläge seiner Fraktion leider nicht ernst genommen worden, was sich erfreulicherweise mit der Aufstellung dieser Satzungen nun geändert habe.

 

Auch RF Exner stellt die Zustimmung ihrer CDU-Fraktion in Aussicht. Die Satzungen seien auf Antrag ihrer Fraktion im Arbeitskreis gemeinsam mit einem Planungsbüro vorbereitet und in den Gremien beraten worden. Sie bittet alle Ratsmitglieder, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

 

Sodann fasst der Rat folgenden