Sitzung: 15.12.2020 Rat
Vorlage: 2020/FB III/3411
Beschluss:
Zu den während der öffentlichen
Auslegung der Entwürfe der
a) Örtlichen
Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 Nr. 2 NBauO über die Gestaltung
(Gestaltungssatzung) für Teile des Ortskerns in Edewecht;
b) Örtlichen
Bauvorschrift gemäß § 84 Abs. 3 Nr. 2 NBauO über die Gestaltung
(Gestaltungssatzung) für die Dorfstraße in Friedrichsfehn
in der Zeit vom 07.10.2020 bis
06.11.2020 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägungsvorschläge
entschieden. Die Betroffenen sind über das Abwägungsergebnis zu
benachrichtigen.
Die Entwürfe der
a) Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO über die
Gestaltung (Gestaltungssatzung) für Teile des Ortskerns in Edewecht;
b) Örtlichen Bauvorschrift gemäß § 84 Abs. 3 NBauO über die
Gestaltung (Gestaltungssatzung) für die Dorfstraße in Friedrichsfehn
werden in der vorgelegten Form
als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Gestaltungssatzungen durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis
Ammerland in Kraft zu setzen.
FBL Torkel führt kurz aus, die heutige Beschlussfassung habe weitreichende Folgen, weil durch die erstmalige Aufstellung von Ortsgestaltungssatzungen Möglichkeiten geschaffen würden, auf die Aufrechterhaltung und Gestaltung von ortstypischen Ansichten Einfluss zu nehmen. Darüber hinaus könnten die Regelungen der Ortsgestaltungssatzungen künftig analog auch als Maßstab für die Planungen einzelner Baugebiete angewandt werden.
RH Erhardt signalisiert namens seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Zustimmung zum Beschlussvorschlag. In der Vergangenheit seien entsprechende Vorschläge seiner Fraktion leider nicht ernst genommen worden, was sich erfreulicherweise mit der Aufstellung dieser Satzungen nun geändert habe.
Auch RF Exner stellt die Zustimmung ihrer CDU-Fraktion in Aussicht. Die Satzungen seien auf Antrag ihrer Fraktion im Arbeitskreis gemeinsam mit einem Planungsbüro vorbereitet und in den Gremien beraten worden. Sie bittet alle Ratsmitglieder, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Sodann fasst der Rat folgenden