FBL Sander erläutert die Vorlage und führt auf Nachfrage RF Hinrichs´ weiter aus, von einer Aufnahme in die Prioritätenliste könne sicherlich abgesehen werden, solange der Antrag nicht mit aussagekräftigen Details untermauert sei. Eine Aufnahme in die Prioritätsstufe 3 könne aber auch ohne eindeutige Willensbekundung der Politik zur tatsächlichen Umsetzung der Maßnahmen geschehen, denn über die Umsetzung der dort aufgeführten freiwilligen und zeitunkritischen Maßnahmen müsse erst später und im Einzelfall entschieden werden. Auch eine Verschiebung der dort aufgeführten Maßnahmen in eine andere Prioritätsstufe sei nach entsprechender Beschlussfassung jederzeit möglich. 1. GR Torkel fügt an, auf Wunsch der Politik könnten verwaltungsseits mit dem Verein und der örtlichen Gemeinschaft weitere Gespräche geführt werden.

 

Auf RH Apitzschs Nachfrage wird verwaltungsseits dargelegt, das Gebäude sei nach heutigem Kenntnisstand nicht abgängig und Sanierungskosten seien mit Ausnahme für den Sanitärbereich bisher nicht bekannt und daher auch nicht eingeplant. Über die Sanierung des Sanitärbereiches sei insofern in näherer Zukunft zu beraten.