Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt ab dem Haushaltsjahr 2021 die Lücken im Sirenensystem durch Neuerrichtung von Sirenenanlagen nach Dringlichkeit zu schließen. Hierzu soll der jährliche Ansatz zur Beschaffung von beweglichem Vermögen von 10.000,00 € auf 20.000,00 € angehoben werden. Die zusätzlich notwendigen Finanzmittel in Höhe von 10.000,00 € sollen nach Möglichkeit ab dem Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung gestellt werden. Die Erhöhung des Ansatzes steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.

 


GHS Gerdes-Röben erläutert die Vorlage und anhand zweier Karten (Anlagen 2 u. 3 zu diesem Protokoll) die aktuelle und die geplante Sirenenabdeckung im Gemeindegebiet.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA ohne Aussprache folgenden