Betreff
Sirenensystem zur Warnung der Bevölkerung - Erweiterung des Systems und Wartungsvertrag
Vorlage
2020/FB II/3400
Aktenzeichen
FB II - 128.01.03.01 - GR
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Errichtung von neuen Sirenenanlagen im Gemeindegebiet Edewecht soll ab dem Haushaltsjahr 2021 erfolgen. Hierzu soll der Ansatz für die Beschaffung von beweglichem Vermögen im Bereich Katastrophenschutz nach Möglichkeit ab 2021 von jährlich 10.000,00 € auf 20.000,00 € angehoben werden. Die zusätzlich notwendigen Finanzmittel in Höhe von 10.000,00 € wären im Rahmen der Haushaltsplanungen für die nachfolgenden Haushaltsjahre ab 2021 bereitzustellen. Insoweit steht die Erhöhung zunächst unter einem Finanzierungsvorbehalt.

 


Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht betreibt das örtliche vorhandene Sirenensystem seit einigen Jahren nicht mehr vorrangig zur Alarmierung der Feuerwehren. Es wird zur Warnung der Bevölkerung vorgehalten.

 

Der bundesweite Warntag am 10.09.2020 hat gezeigt, dass die Vorhaltung des Systems auch nach wie vor erforderlich ist. Die Warnung der Bevölkerung über alternative Systeme wie z. B. Warn-Apps hat an diesem Tag nur sehr unzuverlässig funktioniert. Eine Warnung der Bevölkerung ist zukünftig durch Warn-Apps in Verbindung mit Sirenen gedacht, um auch Bevölkerungsteile zu erreichen, die kein Mobiltelefon dabei haben oder sich in Funklöchern befinden.

Das Sirenensystem in der Gemeinde Edewecht funktionierte, entgegen dem Empfinden der Bevölkerung, am 10.09.2020 sehr gut. Lediglich eine von elf Sirenen funktionierte aufgrund eines Defektes nicht. Die Behebung des Schadens wird zeitnah erfolgen. Da aber das System zuletzt auf die Alarmierung der Feuerwehren ausgelegt war, ist das System nicht flächendeckend. Es gibt große Gebiete in der Gemeinde, die keine Sirenenabdeckung haben. Hierzu zählen die Ortsteile Wildenloh, Kleefeld, Jeddeloh I, Klein Scharrel, Süddorf, Westerscheps und Wittenberge.

Um die Lücken im System zu schließen, ist es erforderlich zusätzliche Sirenen zu installieren. Vorrang haben hierbei die dichter besiedelten Ortsteile.

 

Für die Errichtung einer Sirenenanlage ist mit einem finanziellen Aufwand von ca. 10.000,00 € zu rechnen. Vorrangig muss angestrebt werden, die Sirenenanlage auf gemeindeeigenem Gelände zu errichten. Sollte dies nicht möglich sein, sollte dennoch versucht werden Gelände anderer öffentlicher Institutionen zu nutzen. Die Errichtung auf Privatgelände sollte vermieden werden, da hier oft der Zugriff auf die Anlage wegen Wartung oder Reparatur zu aufwendig ist.

 

Um bei der Auftragsvergabe und der Planung von neuen Sirenenstandorten flexibel zu sein, wird seitens der Verwaltung der Vorschlag unterbreitet, die finanziellen Mittel zur Anschaffung von beweglichem Vermögen im Bereich Katastrophenschutz von 10.000,00 € auf 20.000,00 € zu erhöhen.

 

Zudem wird die Gemeinde bei der Firma Hörmann aus Stade, die die meisten Sirenen im Bereich des Landkreis Ammerland installiert hat, ein Angebot für einen Wartungsvertrag erbitten. Ein solcher Wartungsvertrag existiert bereits für die Gemeinde Bad Zwischenahn. Der dortige Vertrag beläuft sich auf jährlich ca. 2.200,00 € und gilt für die Wartung von 18 Sirenenanlagen. Für die aktuell in der Gemeinde Edewecht vorhandenen 11 Sirenenanlagen dürfte der Betrage etwas niedriger ausfallen. Er kann aber über den laufenden Haushalt gedeckt werden. 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt ab dem Haushaltsjahr 2021 die Lücken im Sirenensystem durch Neuerrichtung von Sirenenanlagen nach Dringlichkeit zu schließen. Hierzu soll der jährliche Ansatz zur Beschaffung von beweglichem Vermögen von 10.000,00 € auf 20.000,00 € angehoben werden. Die zusätzlich notwendigen Finanzmittel in Höhe von 10.000,00 € sollen nach Möglichkeit ab dem Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung gestellt werden. Die Erhöhung des Ansatzes steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.