Beschlussvorschlag:

Die in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 05.10.2020 vorgestellten Pläne zur Erneuerung der Oldenburger Straße einschließlich Nebenanlagen sollen als Grundlage für das Planfeststellungsverfahren und der Kostenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Edewecht dienen.

 


Zunächst erläutert 1. GR Torkel die Vorlage und weist insbesondere darauf hin, das Land Niedersachsen sei neben der Fahrbahn und der Entwässerung auch Baulastträger für die Radwege, weshalb der größte Anteil der Kosten vom Land zu tragen sei. In der Planungskostenvereinbarung sei eine Kostenaufteilung von 66 % für das Land und 34 % für die Gemeinde Edewecht vereinbart worden. Es bleibe zu hoffen, dass für die eigentliche Baumaßnahme ein ähnliches Aufteilungsverhältnis erreicht werden kann. Vor der tatsächlichen Bautätigkeit seien noch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Würde bspw. der öffentlich-rechtliche Status des Ausbaustandes geändert, könne dies zu einem Planfeststellungsverfahren mit allen notwendigen öffentlichen Beteiligungsschritten führen. Sofern möglicherweise notwendige Grunderwerbe auf freiwilliger Basis umgesetzt werden könnten, sei u. U. ein Verzicht auf ein Planfeststellungverfahren möglich. Zuständige Stelle für ein Planfeststellungsverfahren sei der Landkreis Ammerland, mit dem kürzlich die formalen Anforderungen erörtert wurden. Sofern die Landesmittel in Anspruch genommen werden sollten, gelte es, die einschlägigen Rahmenbedingungen bspw. zur Breite von Nebenanlagen o. ä. einzuhalten. Dies könne u. U. dazu führen, dass über die Landesbeteiligung an den Kosten der Fahrbahnsanierung hinaus ggf. auch noch eine GVFG-Förderung der von der Gemeinde zu finanzierenden Nebenanlagen möglich werde.

 

Sodann stellt Dipl.-Ing. Eiting den aktuellen Stand der Planungen anhand der Anlage zur Beschlussvorlage vor und führt aus, auf dem rd. 1,15 km langen Straßenabschnitt gebe es z. B. bei Gehwegen, Radwegen und Parkstreifen unterschiedliche Aufbauten und Ausbauzustände. Seitens des Landes sei ein beidseitiger Radweg mit einer Ausbaubreite von jeweils 2 m vorgesehen und daneben jeweils ein Gehweg mit i. d. R. mind. 1,5 m Breite. Hierfür seien die Parkstreifen nördlich der Oldenburger Straße zu entfernen. Zwischen diesen beiden Anlagen sei durchgehend zwingend ein Begrenzungsstreifen von 30 cm Breite vorgesehen.

Westlich des Breeweges sei nördlich der Straße ein längerer Parkstreifen geplant, weshalb dort ein entsprechender Grunderwerb notwendig werde. Östlich der Einmündung des Breeweges sei u. U. nach einer Verkehrszählung mit entsprechendem Ergebnis eine Neuordnung der Verkehrsströme anzustreben.

Etwa in Höhe Einmündung Beethovenstraße verhindere nördlich der Straße eine Treppenanlage zu einem Wohnhaus eine Anlegung der notwendigen Nebenanlagen, weshalb zur Gewährleistung des durchgehenden einheitlichen Querschnitts in bereits einvernehmlich durchgeführter Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde eine leichte geläufige Verschwenkung der Straße um ca. 1,45 m vorgesehen sei. Zur Vermeidung hierfür notwendigen Grunderwerbs sei zu überlegen, die Parkbuchten unmittelbar vor der Einmündung der Beethovenstraße entfallen zu lassen, wodurch auch die Sichtbarkeit des Radverkehrs für den Einmündungsverkehr verbessert werde.

Im Einmündungsbereich der Wallstraße werde die Führung des beidseitigen Rad- und Gehweges enden, weil bereits jetzt der Radweg südlich der Straße ende und der Radverkehr durch die Ampel auf die Nordseite geführt werde und zudem die Grundstücksituation in östlicher Richtung südlich der Straße die Fortführung eines nebeneinander angelegten Rad- und Fußweges nicht zulasse. Bis zur Holljestraße sei eine Mischfläche für die gemeinsame Nutzung von Fuß-  und Radverkehr vorgesehen, nach dem Einmündungsbereich werde in östlicher Richtung der Gehweg fortgeführt.

Die westlich der Janstraße vorhandene Bushaltestelle könne in kleinerem Maße direkt an die Straße angegliedert werden, wodurch der nördliche Rad- und Fußweg durchgängig hinter der Haltestelle weitergeführt werden könne. Ob eine Versetzung des vorhanden Buswartehäuschen sinnvoll sei, sei noch zu prüfen.

Zum östlichen Ende der Baumaßnahme hin werde der Rad- und Fußweg nördlich der Straße bis zur Feuerwehreinfahrt fortgeführt, der Fahrbahnausbau hingegen ende bereits beim Markenweg. Der Gehweg auf der nördlichen Seite sei zur Ermöglichung der erforderlichen Breite dicht an die Bäume heranzulegen.

Insgesamt würden die Einmündungsbereiche wieder in ausreichender Form ausgerundet. Bei der Holljestraße würde er jedoch etwas enger als bisher gestaltet, was u. a. eine Verringerung der Einfahrgeschwindigkeiten bewirken könne, ohne aber bspw. die Einfahrmöglichkeiten für Busse zu erschweren.

Zum Querschnitt weist er darauf hin, dieser würde bezogen auf die Fahrbahn von derzeit 7,5 m auf 7,0 m Breite reduziert.

 

In der anschließenden Aussprache führt Dipl.-Ing Eiting zunächst auf RH Bekaans Frage, ob in der Ausbauplanung bereits eine Blindenleiteinrichtung vorgesehen ist, aus, diese sei in Form des beschriebenen roten Begrenzungsstreifens von 30 cm zwischen Geh- und Radweg eingeplant und könne von sehbehinderten Menschen aufgrund der farblichen Absetzung und von blinden Menschen aufgrund der Ertastbarkeit des Randbereiches mit dem Blindenstock wahrgenommen werden.

 

In der Diskussion um die notwendige Entfernung einiger Eichen im Kreuzungsbereich Oldenburger Straße/Hauptstraße zugunsten einer sichereren Verkehrsführung werden Möglichkeiten einer Verschwenkung des Rad- und Gehweges durch Grundstückszukäufe zugunsten des allseits favorisierten Erhalts der Bäume erörtert. Im Fall einer nicht vermeidbaren Fällung der Bäume solle unbedingt Ersatz gepflanzt werden. Dipl.-Ing. Eiting macht darauf aufmerksam, durch die Höhenunterschiede der benachbarten Grundstücke müssten in diesem Falle die Anlagen durch eine Stützwand stabilisiert werden. Ob eine solche Maßnahme umgesetzt werden könne, müsse ggf. gesondert geprüft werden.

 

RH Bekaan hinterfragt, warum die Fahrbahn mit 7,0 m Breite ausgebaut werden solle, obwohl die Straße am Ortseingang Oldenburg mit lediglich 6,5 m Breite ausreichend sei und bittet insofern um eine Überprüfung dieser Vorgabe. Im Falle einer etwas geringeren Ausbaubreite könne Platz gespart und ggf. auf Grundstückzukäufe verzichtet werden. Dipl.-Ing. Eiting begründet die vorgesehene Ausbaubreite mit dem relativ hohen Schwerlastverkehr auf der Oldenburger Straße im Gemeindegebiet.

 

Auf RH Bekaans Vorschlag, in Höhe des Jüchterweges eine Querungshilfe einzubauen, führt Dipl.-Ing. Eiting aus, hierzu müsse u. U. weiteres Gelände angekauft oder auf Parkstreifen verzichtet werden. Ob eine solche Einrichtung eingebaut werden könne, könne im Rahmen des Verkehrsgutachtens geprüft werden, was im Übrigen schon beauftragt sei.

 

RH Bekaan bittet um Auskunft, warum einzig an der Janstraße die Einmündung nicht rot abgesetzt sei. Hierzu führt Dipl.-Ing. Eiting aus, die zuständige Behörde sehe farbliche Absetzungen nur für besondere Gefahrstellen vor. Würden alle Einmündungen entsprechend gestaltet, gehe der Warncharakter verloren. RH Bekaan hingegen präferiert eine einheitliche Regelung für alle Einmündungsbereiche. 1. GR Torkel teilt mit, eine farbige Markierung aller Einmündungsbereiche werde sicherlich vom Landkreis nicht befürwortet, die Thematik könne dennoch in die weiteren Beratungen noch einmal aufgenommen werden. Die Entscheidung liege aber aufgrund dessen Zuständigkeit für Verkehrszeichen letztlich beim Landkreis.

 

RH Bekaan bittet, zu prüfen, ob der Radweg entgegen der derzeitigen Planung gepflastert werden kann, um Versorgern den Zugang zu ihren Leitungen zu erleichtern und die Kosten für damit einhergehende Belagsarbeiten zu verringern. Dipl.-Ing. Eiting teilt mit, die Vorgaben der Straßenbaubehörde sähen Asphalt zwingend vor und 1. GR Torkel ergänzt, für Folgearbeiten und -kosten am Radweg sei das Land zuständig. Dieser Punkt werde aber ebenfalls noch einmal erörtert. Dipl.-Ing. Maschmeyer führt aus, Versorger legten Leitungen i. d. R. nicht unter Asphalt, weshalb die Leitungen vermutlich unter den gepflasterten Gehwegen eingebaut würden.

 

Auf RH Erhardts Nachfragen führt Dipl.-Ing. Eiting aus, die Fläche des kleinen Parkareals im Einmündungsbereich der Holljestraße werde für den geplanten Ausbau voraussichtlich mit ca. 0,5 m in Anspruch genommen und eine Wegebeziehung für Rad fahrende Menschen in Richtung Osten werde über die bereits bestehende Ampel an der Wallstraße gewährleistet. Der Gehweg zwischen der Janstraße und der Feuerwehr werde zwar nahe an die Bäume gelegt, jedoch nicht so nah, wie dies aktuell der Fall sei. Zudem solle baumfreundliches Material verwendet und bei den Arbeiten auf den Schutz der Wurzeln geachtet werden.

 

RF Exner plädiert für die vorgesehene Asphaltierung der Radwege, weil hierdurch eine bessere Befahrbarkeit gewährleistet werde.

 

RH Frahmann bittet aufgrund des Wegfalls des Parkstreifens nördlich der Straße um Prüfung alternativer Parkflächen, für die dort bestehende Kinderbetreuungseinrichtung oder alternativ um Einrichtung einer Überquerungshilfe. Hierzu führt Dipl.-Ing. Eiting aus, Überquerungshilfen seien nur dann möglich, wenn die Notwendigkeit durch Zählungen des Verkehrsaufkommens belegt sei. Zudem werde vom Baulastträger diese Hauptverkehrsstraße sicherlich nicht durch mehr Überquerungshilfen als notwendig in ihrem Verkehrsfluss eingeschränkt. 1. GR Torkel sagt eine Prüfung bzgl. der Sachlage der Kindertagesbetreuungseinrichtung zu, wahrscheinlich sei der Verkehr zu dieser Einrichtung hierfür jedoch nicht ausreichend.

 

Auf RH Kortes Nachfragen teilt Dipl.-Ing. Eiting mit, die Kanäle befänden sich im fraglichen Bereich in einem mittleren Zustand, eine hydraulische Prüfung stehe noch an. Ein höherer Aufbau der Nebenanlagen in der Nähe von Bäumen mache keinen Sinn, weil dann durch Wurzeldruck die Schäden lediglich an höherer Stelle aufträten.

 

RH Jacobs regt an, die Ampelanlage von der Einmündung Wallstraße östlich hinter die Einmündung Holljestraße zu verlegen, weil sie an dieser Stelle mehr Sinn mache. Dipl.-Ing. Eiting erläutert, eine solche Verlegung müsse zunächst einschl. Kostenermittlung durch ein Verkehrsgutachten geprüft werden. BHofL Hobbiebrunken weist auf den hohen morgendlichen Berufsverkehr auf der Vegesacker Straße hin, der in die Überlegungen einbezogen werden müsse. Hierauf schlägt RH Jacobs vor, die Vegesacker Straße mit Ausnahme für Anwohnende für den Durchgangsverkehr zu sperren. Dadurch werde die Vegesacker Straße zu einer idealen Fahrradstraße abseits der Hauptverkehrsstraße. 1. GR Torkel sichert die Weiterleitung dieses Vorschlages an das Planungsbüro Zacharias zu.

 

RH Bekaan vermisst bei der Planung die Berücksichtigung des aus dem Dorfentwicklungsprozess entwickelten Wunsches nach deutlicheren Kenntlichmachung von Ortseingängen. 1. GR Torkel teilt mit, solche Maßnahmen seien auf den in Rede stehenden Nebenanlagen nicht möglich. Ggf. müsse hierfür nach einer geeigneten Fläche bspw. auf einem Firmengrundstück gesucht werden.

 

RH Frahmanns Vorschlag, den Trampelpfad durch die kleine Parkanlage gegenüber der Einmündung Wallstraße geringfügig auszubauen, um insbesondere Kindern eine sichere Wegführung zwischen Ampelanlage und Holljestraße anzubieten, kann RH Erhardt keinesfalls zustimmen.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden