Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 197 „Südlich Portsloger Straße“ in der Zeit vom 12.08.2020 bis 11.09.2020 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 197 „Südlich Portsloger Straße“ wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

 


SGL Knorr erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll) die Vorlage.

 

In der anschließenden Aussprache schlägt RH Brunßen namens seiner CDU-Fraktion vor, für das Baugebiet ein Verbot von Kiesgärten auszusprechen, auf Flachbauten wie bspw. Carports eine Begrünung zwingend vorzuschreiben, nach Fertigstellung des Baugebietes dort größere Straßenbäume anzupflanzen als bisher üblich und in der Folge die Einhaltung der vorgegebenen Ge- und Verbote zu kontrollieren und ggf. zu sanktionieren. 1. GR Torkel weist darauf hin, für die Kontrolle der Umsetzung aller durch den Bebauungsplan generierten Vorgaben sei der Landkreis zuständig. Die Gemeinde könne in notwendigen Fällen daher lediglich Hinweise an den Landkreis weitergeben. Die Gestaltung der Straßenbegrünung sei im Straßen- und Wegeausschuss zu beraten und eine bauleitplanerische Festlegung von Grünbedachungen nach einer öffentlichen Auslegung sei ohne erneutes Auslegungsverfahren rechtlich nicht zulässig. Vorstellbar sei dagegen eine privatrechtliche Verpflichtung im Rahmen der Kaufverträge. Hierzu sei ggf. der vorliegende Beschlussvorschlag entsprechend zu ergänzen.

 

AV Exner schlägt vor, den Beschlussvorschlag um die Aspekte der vertraglichen Regelungen zu Grünbedachungen und die Pflanzung größerer Bäume zu ergänzen.

 

RH Erhardt begrüßt die vorgetragenen Überlegungen im Sinne des Klimaschutzes. Solle dieser konsequent berücksichtigt werden, hieße dies jedoch auch, über Aspekte der Energieversorgung wie z. B. Erdwärme nachzudenken. Insgesamt stehe seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Ausweisung neuer Baugebiete kritisch gegenüber, weshalb der dem Beschlussvorschlag nicht folgen könne.

 

RF Taeger gibt zu bedenken, die für die CDU-Fraktion vorgetragenen Ergänzungswünsche hätten frühzeitiger in die Beratungen einfließen müssen. Für die Ausweisung künftiger Baugebiete könne darüber jedoch diskutiert werden. RH von Aschwege ergänzt, auch über klimafreundlichere Energiealternativen könne für künftige Baugebiete nachgedacht werden. Diese seien für Bauwillige u. U. durchaus finanziell attraktiv.

 

RH Brunßen formuliert namens seiner Fraktion folgenden Änderungsantrag: „Durch die Kaufverträge sind die Grundstückserwerbenden zur Grünbedachung auf Flachbauten zu verpflichten“. 1. GR Torkel regt an, diesen Vorschlag im Rahmen der Beratungen im VA und Rat zu den Verkaufsbedingungen vorzubringen. Die Anregung zur Anpflanzung größerer Bäume könne im Rahmen der Erschließungsplanung beraten werden, weil der vorliegende Satzungsbeschluss hiervon nicht betroffen sei. In der Folge zieht RH Brunßen den Antrag zurück.

 

(Die Abwägungsvorschläge zur erneuten Auslegung sind diesem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.)

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden