Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage von die Anregungen des Landkreises berücksichtigenden Planentwürfen die öffentliche Auslegung zur Aufhebungssatzung mit Begründung des Bebauungsplanes Nr. 155, sowie von Plan und Begründung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Belange durch die Planung berührt werden, zu verbinden.

 

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Knorr hinterfragt RH Erhardt die Sinnhaftigkeit des aufwendigen und kostengenerierenden Rückabwicklungsverfahrens und weist bzgl. der Inaugenscheinnahme der Belegenheit im Rahmen der gestrigen Bereisung darauf hin, Rhododendron seien zwar orts-, jedoch nicht landschaftstypisch und daher als großzügige Hecken wenig sinnvoll.

 

SGL Knorr verdeutlicht, das in der Beschlussvorlage dargelegte förmliche Aufhebungsverfahren sei gesetzlich zwingend vorgeschrieben, wobei der zu erstellende Umweltbericht im vorliegenden Fall relativ kurz gehalten werden könne.

 

Auf RF Taegers Nachfrage teilt SGL Knorr mit, die Kosten des Aufhebungsverfahrens seien teilweise vom jetzigen Eigentümer der Fläche zu erstatten.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden