Betreff
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 155 "Museum Portsloge",
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Erarbeitung der Auslegungsentwürfe
Vorlage
2020/FB III/3343
Aktenzeichen
FB III - N
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Auf Antrag des seinerzeitigen Eigentümers des Grundstücks „Kleiner Moorpadd 1“ in Portsloge wurde ein Bebauungsplan für dieses Grundstück aufgestellt, welches ein Sondergebiet „Museum Portsloge“ ausweist.

 

Die Einrichtung des geplanten Museums wurde allerdings nie umgesetzt. Nach dem Tod des damaligen Antragstellers konnte dargelegt werden, dass die Umsetzung eines solchen Museums auch nicht mehr erfolgen wird. Daher wird vom neuen Eigentümer die Aufhebung des Bebauungsplanes und die damit verbundene Rückführung zum Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) angestrebt.

 

Über die Einleitung des Aufhebungsverfahrens hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 25.06.2019 (Vorlage 2019/FB III/3050) beschlossen. Gleichzeitig wurde auch die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 155, sowie die damit einhergehende 23. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 beschlossen.

 

Diese Beteiligung bzw. Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 02.06.2020 bis 03.07.2020 stattgefunden. Die Auslegungsunterlagen der frühzeitigen Beteiligung können der Anlage Nr. 1 entnommen werden.

 

Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme zum Aufhebungsverfahren eingegeben, welche der Anlage Nr. 2 entnommen werden können:

 

  • Landkreis Ammerland
  • Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
  • EWE Netz GmbH
  • EWE Wasser GmbH
  • OOWV
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Vodafone GmbH
  • Gasunie Deutschland Transport Services GmbH

 

Der Landkreis Ammerland regt in seinen Stellungnahmen an, für das weitergehende Verfahren auch einen Umweltbericht für Plan und Begründung zu erstellen und beizufügen. Zwar handelt es sich hier lediglich um die planungsrechtliche Rückführung des Grundstücks zum Außenbereich, so dass keinerlei planerische Veränderungen des Umweltzustandes vorbereitet werden. Nach Auffassung des Landkreises ist aber dennoch ein Umweltbericht zu erstellen, da bei Aufstellung des Bebauungsplanes ein Umweltbericht zu erstellen war und im Aufhebungsverfahren auch diesbezüglich die Planung in formaler Hinsicht rückabzuwickeln ist.

 

Durch die Anreicherung der Begründungen zur Aufhebungssatzung und Flächennutzungsplanänderung ergeben sich am Planungsinhalt keine Änderungen, so dass für den nächsten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Unterlagen entsprechend ergänzt werden können.

 

Darüber hinaus wurden lediglich redaktionelle Anmerkungen und Hinweise gegeben, welche zum nächsten Verfahrensschritt ebenfalls Berücksichtigung finden sollen.

 

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen kann das Verfahren insoweit vorangebracht werden, als dass sich nun die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB anschließen kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage von die Anregungen des Landkreises berücksichtigenden Planentwürfen die öffentliche Auslegung zur Aufhebungssatzung mit Begründung des Bebauungsplanes Nr. 155, sowie von Plan und Begründung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Belange durch die Planung berührt werden, zu verbinden.

 

 


Anlagen:

-       Auslegungsunterlagen der frühzeitigen Beteiligung

-       eingegangene Stellungnahmen