Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Erarbeitung der Auslegungsentwürfe
Sachdarstellung:
Auf Antrag des seinerzeitigen Eigentümers des Grundstücks „Kleiner
Moorpadd 1“ in Portsloge wurde ein Bebauungsplan für dieses Grundstück
aufgestellt, welches ein Sondergebiet „Museum Portsloge“ ausweist.
Die Einrichtung des geplanten Museums wurde allerdings nie umgesetzt.
Nach dem Tod des damaligen Antragstellers konnte dargelegt werden, dass die
Umsetzung eines solchen Museums auch nicht mehr erfolgen wird. Daher wird vom
neuen Eigentümer die Aufhebung des Bebauungsplanes und die damit verbundene
Rückführung zum Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) angestrebt.
Über die Einleitung des Aufhebungsverfahrens hat der Verwaltungsausschuss
in seiner Sitzung am 25.06.2019 (Vorlage 2019/FB III/3050) beschlossen.
Gleichzeitig wurde auch die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 4
Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.
155, sowie die damit einhergehende 23. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013
beschlossen.
Diese Beteiligung bzw. Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Träger
öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 02.06.2020 bis 03.07.2020
stattgefunden. Die Auslegungsunterlagen der frühzeitigen Beteiligung können der
Anlage Nr. 1 entnommen werden.
Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Folgende Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme zum
Aufhebungsverfahren eingegeben, welche der Anlage Nr. 2 entnommen werden
können:
- Landkreis Ammerland
- Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr
- EWE Netz GmbH
- EWE Wasser GmbH
- OOWV
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Vodafone GmbH
- Gasunie Deutschland Transport Services
GmbH
Der Landkreis Ammerland regt in seinen Stellungnahmen an, für das
weitergehende Verfahren auch einen Umweltbericht für Plan und Begründung zu
erstellen und beizufügen. Zwar handelt es sich hier lediglich um die
planungsrechtliche Rückführung des Grundstücks zum Außenbereich, so dass
keinerlei planerische Veränderungen des Umweltzustandes vorbereitet werden.
Nach Auffassung des Landkreises ist aber dennoch ein Umweltbericht zu
erstellen, da bei Aufstellung des Bebauungsplanes ein Umweltbericht zu
erstellen war und im Aufhebungsverfahren auch diesbezüglich die Planung in
formaler Hinsicht rückabzuwickeln ist.
Durch die Anreicherung der Begründungen zur Aufhebungssatzung und
Flächennutzungsplanänderung ergeben sich am Planungsinhalt keine Änderungen, so
dass für den nächsten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung und
Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
die Unterlagen entsprechend ergänzt werden können.
Darüber hinaus wurden lediglich redaktionelle Anmerkungen und Hinweise
gegeben, welche zum nächsten Verfahrensschritt ebenfalls Berücksichtigung
finden sollen.
Unter Berücksichtigung dieser Änderungen kann das Verfahren insoweit
vorangebracht werden, als dass sich nun die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.
2 BauGB, sowie die Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB anschließen kann.
Beschlussvorschlag:
- Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage von die Anregungen des
Landkreises berücksichtigenden Planentwürfen die öffentliche Auslegung zur
Aufhebungssatzung mit Begründung des Bebauungsplanes Nr. 155, sowie von
Plan und Begründung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 nach §
3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung ist mit der
Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Belange durch die Planung berührt werden, zu
verbinden.
Anlagen:
-
Auslegungsunterlagen
der frühzeitigen Beteiligung
-
eingegangene
Stellungnahmen