Sitzung: 08.09.2020 Bauausschuss
Vorlage: 2020/FB III/3339
Beschlussvorschlag:
- Zu den während der öffentlichen
Auslegung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie zum
Bebauungsplan Nr. 194 „Lindendamm“ in der Zeit vom 29.06.2020 bis
31.07.2020 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägungsvorschläge
entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend
zu benachrichtigen.
- Der Entwurf der 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt
wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung in
der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu
beantragen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 194
„Lindendamm“ wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und
zusammenfassender Erklärung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt,
den Bebauungsplan nach Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in
Kraft zu setzen.
Nach kurzer Einführung durch SGL Knorr stellt M.Sc. Peus anhand einer Präsentation (Anlage 5 zu diesem Protokoll) das Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen vor.
In der anschließenden Aussprache weist RH Bekaan nochmals darauf hin, die in dem in Rede stehenden Areal tatsächlich vorhandene Wegeparzelle zur Erschließung des östlichen Bereichs sei nicht kenntlich gemacht. Er bittet, dies nachzuholen. SGL Knorr führt aus, die Wegeparzelle sei in der Planung dargestellt. Die Darstellung der Fläche vom Lindendamm kommend bis zur gegenüberliegenden Seite sei umrandet mit dem Planzeichen „mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu versehende Fläche“. Das Planzeichen für Pflanzverpflichtungen sei ein anderes. Die Erhaltung der Wegeparzelle sei somit gewährleistet.
RH Erhardt interessiert, ob über die Art der künftigen Bepflanzung der Ausgleichsfläche an der Straße Altenwehr bereits Entscheidungen getroffen worden seien. Dies wird verwaltungsseits verneint. Konkrete Vorgaben würden in Absprache mit dem Bezirksförster und den einschlägigen Fachstellen sowie vereinbarungsgemäß mit einem kleinen sog. Expertenrat aus dem Kreis des Ausschusses erarbeitet.
Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden