Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie zum Bebauungsplan Nr. 194 „Lindendamm“ in der Zeit vom 29.06.2020 bis 31.07.2020 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  2. Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 194 „Lindendamm“ wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

 

 


Nach kurzer Einführung durch SGL Knorr stellt M.Sc. Peus anhand einer Präsentation (Anlage 5 zu diesem Protokoll) das Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen vor.

 

In der anschließenden Aussprache weist RH Bekaan nochmals darauf hin, die in dem in Rede stehenden Areal tatsächlich vorhandene Wegeparzelle zur Erschließung des östlichen Bereichs sei nicht kenntlich gemacht. Er bittet, dies nachzuholen. SGL Knorr führt aus, die Wegeparzelle sei in der Planung dargestellt. Die Darstellung der Fläche vom Lindendamm kommend bis zur gegenüberliegenden Seite sei umrandet mit dem Planzeichen „mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu versehende Fläche“. Das Planzeichen für Pflanzverpflichtungen sei ein anderes. Die Erhaltung der Wegeparzelle sei somit gewährleistet.

 

RH Erhardt interessiert, ob über die Art der künftigen Bepflanzung der Ausgleichsfläche an der Straße Altenwehr bereits Entscheidungen getroffen worden seien. Dies wird verwaltungsseits verneint. Konkrete Vorgaben würden in Absprache mit dem Bezirksförster und den einschlägigen Fachstellen sowie vereinbarungsgemäß mit einem kleinen sog. Expertenrat aus dem Kreis des Ausschusses erarbeitet.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden