Beschlussvorschlag:

Das in der Sitzung des Bauausschusses am 23.06.2020 vorgelegte modifizierte städtebauliche Konzept des Bebauungsplanes Nr. 197 wird genehmigt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage eines entsprechenden Entwurfes einschließlich örtlicher Bauvorschriften den Bebauungsplan Nr. 197 gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut einzuholen.

 


SGL Knorr erläutert die Entwicklung des heute vorliegenden Planentwurfs.

 

In der anschließenden eingehenden Diskussion dankt RH Brunßen zunächst der Verwaltung für den guten Entwurf, der richtigerweise in Ruhe in Zusammenarbeit mit den Betroffenen erarbeitet worden sei. Dabei hätten auch die Betroffenen sehr gute Arbeit geleistet. Er bittet, auch bzgl. des Baus der Mehrparteienhäuser in Zusammenarbeit mit bspw. dem Ortsbürgerverein Gestaltungsregelungen zu finden, die ein Einfügen in das vorhandene Ortsbild absicherten.

 

Hierzu führt FBL Torkel aus, in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplanentwurf seien bereits Gestaltungsregelungen enthalten. Darüber hinaus könnten aufgrund der Vermarktung durch die Gemeinde Edewecht in die Grundstückskaufverträge weitere einschlägige Bedingungen aufgenommen werden. Sollten aus den Fraktionen bestimmte Vorgaben gewünscht werden, bittet er, der Verwaltung vor dem Beginn der Vergabe der Grundstücke entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Letztlich entscheide sodann der Rat über die Vergabekriterien.  

 

Auch RH Erhardt erkennt die gute Arbeit der Verwaltung zur Erarbeitung des vorliegenden deutlich verbesserten Vorschlages an und schlägt vor, die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzungen auf das Baugebiet anzuwenden. Generell stünde seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekanntlich der Ausweisung neuer Baugebiete auf der grünen Wiese ablehnend gegenüber, weswegen er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen könne.

 

RH Bekaan führt aus, seine SPD-Fraktion habe sich grundlegend mit dem Thema Bauen in Portsloge auseinandergesetzt und sich u. a. gemeinsam mit dem Ortsbürgerverein auf dessen Einladung vor Ort ein Bild gemacht. Der Planentwurf habe mittlerweile erfreuliche Veränderungen erfahren und die textlichen Festsetzungen enthielten bereits etliche Regelungen, wie sie bspw. von RH Brunßen gewünscht würden. Die Anpassung neuer Gebäude an vorhandene Ortsbilder sei im Übrigen überfraktionell Konsens. Auf seinen Hinweis, der Wendehammer sei in der Planung mit elf Metern Durchmesser zu klein dimensioniert weist FBL Torkel darauf hin, nicht der Durchmesser, sondern der Radius betrage elf Meter, so dass der Wendehammer den Anforderungen u. a. der Müllentsorgung genüge. SGL Knorr ergänzt, die bei entsprechenden Planungen jeweils beteiligten Abfallwirtschaftsbetriebe achteten sehr genau auf solche Details.

 

Zur angedachten Wegebeziehung aus dem Baugebiet heraus in östlicher Richtung zum Kindergarten befürchtet RH Bekaan, Eltern würden künftig die Wohnstraße bis zum südlichen Endpunkt befahren, um von dort ihre Kinder über den Fußweg zum Kindergarten zu bringen. Dieses Szenario gelte es zu beobachten und zu vermeiden.

 

BMin Lausch führt aus, solche Probleme gebe es bekanntlich an verschiedenen Schul- und Kindertageseinrichtungsstandorten im Gemeindegebiet. Leider sei der Faktor Mensch unberechenbar, weshalb im Falle des Eintretens solcher Szenarien auch hier mit Aufklärung, Sensibilisierung durch die Mitarbeitenden des Kindergartens und ggf. erhöhter Polizeipräsenz gearbeitet werden müsse.

 

RH Kaptein spricht sich für die von allen Seiten einhellig erarbeitete Planung aus, weil auch den kleinen Bauerschaften die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Bereitstellung von Bauland insbesondere für Einheimische gegeben werden müsse. Er wünsche sich für künftige Planungen ein ebensolches Vorgehen, das die Akzeptanz und das gegenseitige Verständnis nur fördern könne.

 

RH Eiskamp bittet, auch die Nutzung des Parkplatzes am nördlichen Rand des Bebauungsplangebietes genau zu beobachten. Er befürchtet, dieser Parkplatz könne von der Bewohnerschaft der Mehrparteienhäuser als Dauerparkplatz vereinnahmt werden. Zudem bittet er um Auskunft, ob aufgrund des durch das Baugebiet weiter steigenden Verkehrs bereits über Schülerlotsendienste oder ähnliche Hilfestellungen für die die Einrichtung besuchenden Kinder nachgedacht worden sei.

 

Hierzu erläutert BMin Lausch, möglicherweise könne die Verkehrssituation im Rahmen des Projektes „Tempo 30 vor Kindertagesstätten“ beruhigt werden. Hierzu müsse ggf. noch einmal ein Antrag an die Straßenverkehrskommission gerichtet werden. Ein früherer Antrag sei aufgrund der abseitigen Lage des Kindergartens abschlägig beschieden worden. Ihrer Ansicht nach würden Eltern ihre Kinder sicherlich nicht allein zum Kindergarten fahren lassen. Zudem seien Eltern grundsätzlich in der Pflicht, die Gefahren des Straßenverkehrs zu beachten. Auch hier gelte es, zu sensibilisieren und zu bedenken, nicht jede Eventualität könne bereits im Vorfeld bedacht werden.

 

SGL Knorr weist an dieser Stelle darauf hin, die Führung der Verkehre sei bereits in Zusammenarbeit mit dem Ortsbürgerverein mit dem Ziel der Kanalisierung und größtmöglichen Übersichtlichkeit in die Planungen eingeflossen.

 

Anschließend erläutert FBL Torkel aufgrund der seit einiger Zeit einhelligen Bestrebungen zum Klimaschutz anhand einer Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) mögliche klimaschutzbezogene Ziele. Er bittet, diese Vorstellung als generelle Information darüber zu verstehen, was diesbezüglich für künftige Baugebiete auch außerhalb der Bebauungspläne geregelt werden könne. Wichtigster Aspekt sei hierbei sicherlich der Wärmebedarf der Gebäude.

 

RH Erhardt ist dankbar für diese innovative Idee, weist aber darauf hin, neben der wichtigen Energieeinsparung bzgl. der Gebäude müssten auch die Klimaaspekte der verbauten Materialien in die Betrachtung einbezogen werden. Gasbetonsteine seien bspw. Klimakiller, weshalb er für eine baubiologische Herangehensweise und die Nutzung alternativer Baumaterialien plädiert.

 

FBL Torkel stellt klar, die Verwaltung sei diesbezüglich auf Expertisen angewiesen, weil bspw. die Überwachung der tatsächlich eingebauten Materialien administrativ schwer umsetzbar sei. Es könne bei der Erarbeitung der Vergabekriterien auf jeden Fall weiter über solche Aspekte diskutiert werden.

 

RH Eiskamp schlägt vor, die Energieberatung für Grundstückskaufende durch die Gemeinde verpflichtend anzubieten. Er hinterfragt in Bezug auf die übliche Vergabe von Gebotsgrundstücken, ob dabei allein das höchste Gebot entscheiden solle, oder ob auch hier bestimmte Standards einzuhalten seien.

 

FBL Torkel erläutert, grds. müsse die Gemeinde jederzeit transparent und justiziabel handeln. Solle ein Kfw-Standard in einem Baugebiet umgesetzt werden, könne daher z. B. bei Gebotsgrundstücken der entsprechende Standard als Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Gebotsverfahren festgesetzt werden. BMin Lausch ergänzt, die Vergabekriterien lägen in der Hand des Rates und könnten zu jedem neuen Baugebiet neu vorgegeben werden.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem VA sodann folgenden