FBL Pannemann erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) den unterjährigen Finanzbericht zum Stand 30.04.2020.

 

RF Taeger dankt für das vorgestellte Zahlenwerk, welches leider aufgrund der derzeitigen Situation keine verlässliche Basis für weitere Planungen darstellen könne. U. a. könnten weitere Wellen der Corona-Pandemie jegliche Vorausplanungen wieder zunichtemachen. Auf ihre Frage nach der Auswirkung der Corona-Krise auf die Gemeinde Edewecht z. B. bzgl. Kurzarbeit, Gewerbesteuervorauszahlungen etc. führt FBL Pannemann aus, Zahlen zum Bezug von Kurzarbeitergeld seien bis auf Landkreisebene heruntergebrochen, für einzelne Gemeinden gebe es bisher keine Aussagen. Der Landkreis Ammerland liege derzeit mit ca. 38 % über dem Bundesdurchschnitt mit rd. 30 %. 1. GR Torkel ergänzt, die im Landkreis stark vertretene Nahrungsmittelindustrie könne sich ggf. positiv auf die weitere Entwicklung auswirken, der Branchenmix beinhalte jedoch auch Betriebe, die durchaus stärker von den Auswirkungen der Krise betroffen sein könnten. Es gebe zwar punktuelle Einzelmeldungen Edewechter Betriebe, ein Trend für die Gemeinde Edewecht könne daraus aber nicht abgeleitet werden. Hierzu müsse auf die Darstellung des Landkreises zur Entwicklung verwiesen werden.

 

Unter Bezug auf das von der Bundesregierung angekündigte Maßnahmenpaket vermutet RF Taeger, ein vollständiger Ausgleich der Steuerausfälle sei dadurch nicht zu erreichen. Auf ihre Frage nach entgangenen Krippengebühren verweist FBL Pannemann auf die prognostizierten rd. 40.000 € pro Monat, die im Übrigen in den Berichtszeitraum eingeflossen seien.

 

Auf RF Taegers Hinweis zur beabsichtigten Rückkehr zum Normalbetrieb in Kindergärten und ihre Frage, ob dies auch für den Krippenbereich zu erwarten sei, führt FBL Sander aus, bzgl. der Kinderbetreuung gebe es nahezu im Wochenrhythmus neue Informationen zur Notbetreuung. Aktuell sei der sogenannte eingeschränkte Betrieb, der bisher ab dem 22.06.2020 geplant sei und der allen Kindern mit einem Regelplatz vor der Krise einen Betreuungsplatz ermöglichen solle, um eine Woche nach hinten verschoben worden. Hierbei seien immer auch die personellen und räumlichen Kapazitäten zu beachten, weil insbesondere Durchmischungen der Gruppen verhindert und Abläufe entsprechend angepasst werden müssten. Es bleibe abzuwarten, wie die dann möglichen Betreuungsangebote von den Eltern angenommen würden. Zu Beginn der Krise sei die Nachfrage nach Notbetreuungsplätzen sehr groß und der Prüfaufwand und der emotionale Druck entsprechend hoch gewesen. Derzeit liege die Auslastung in der Notbetreuung bei ca. 40 bis 50 %. Es gebe zwar weiterhin Anträge auf Notbetreuung oder Ausweitung der Betreuungszeiten, erstaunlicherweise aber in eher zurückhaltendem Umfang.

 

FBL Sander weist in diesem Zusammenhang darauf hin, aktuell hätten sowohl die Schul-, als auch die Kita-Träger Schreiben des Landes mit schwer nachvollziehbaren unterschiedlichen Regelungen erhalten. So dürften maximal 16 Kinder pro Klasse unterrichtet werden, um Gefahren durch Corona zu minimieren, für Kindertageseinrichtungen sei jedoch auch in kleineren Räume eine Betreuung von maximal 25 Kindern plus zwei Fachkräften geplant und eine mögliche Gefährdung wie in Schulklassen offenbar nicht gesehen, obwohl insbesondere Krippenkinder kaum zur Einhaltung der einschlägigen Regeln fähig seien. Verwaltungsseits werde dabei die Gefahr gesehen, die Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen einer erhöhten Infektionsgefahr auszusetzen.

 

Letztlich wird vom Ausschuss der