Beschluss:

  1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu dem sich aus der Anlage Nr. 2 zur Beschlussvorlage zu TOP 6 der Sitzung des Bauausschusses am 02.03.2020 ergebenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 181 „Am Scharreler Damm“ wird genehmigt.
  2. Zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 181 „Am Scharreler Damm“ in der Zeit vom 30.09.2019 bis 01.11.2019 eingegangenen Stellungnahmen sowie der Stellungnahmen zur eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB wird im Sinne der Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  3. Der Bebauungsplan Nr. 181 „Am Scharreler Damm“, der aufgrund des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach §§ 13 a, 13 b BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 181 „Am Scharreler Damm“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.

 


(RH Dirk von Aschwege nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.)

 

FBL Torkel erläutert kurz die Beschlussvorlage und weist insbesondere darauf hin, es handele sich um ein kleines Areal mit Sandboden für acht Bauplätze. Aus dem Gebiet würden aufgrund der üblichen Regelung 30 %, somit drei Bauplätze, der Gemeinde Edewecht übertragen. Für die private Erschließung sei der private Eigentümer zuständig. Das Gelände liege an einer Kreisstraße, so dass keine Gemeindestraße zur Erschließung hergestellt werden müsse, sondern nur zwei private Zuwegungen. Zum Sportplatz hin seien eine Versickerungsmulde und Grünflächen anzulegen, weshalb der Ankauf der dafür benötigten Fläche angestrebt werde. Für den Satzungsbeschluss sei festzuhalten, dass der notwendige städtebauliche Vertrag dem VA bereits vorgestellt und anerkannt sei.

 

Für seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen führt RH Erhardt aus, die Erfahrung zeige, dass allein mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes bereits alle Belange des Klimaschutzes und der Eingriffe in Natur und Landschaft abgearbeitet seien. Dies sei aus seiner Sicht nicht vertretbar. Der Erwerb der Fläche zum Sportplatz hin sei insofern ein schwacher Trost, weil die dort vorgesehenen Maßnahmen lediglich dazu dienten, konkurrierende Nutzungen zu trennen. Die im Beschlussvorschlag enthaltenen Ausführungen zur Klimaauswirkung erschienen seiner Fraktion nicht optimal und eine beginnende Diskussion hierzu im Bauausschuss sei leider nicht weiterverfolgt worden. Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag daher nicht folgen.

 

Letztlich fasst der Rat folgenden