Beschluss:

1.      Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 03.12.2019 übersandte Entwurf einer Neufassung der Satzung der Gemeinde Edewecht über Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) wird als Satzung beschlossen.

 

2.      Die ab dem 01.01.2020 zu erhebenden Gebühren werden wie folgt festgelegt:

Grundgebühr                                                                         10,00 €/Fall

Entsorgungsgebühr   für die ersten 3 m³                           98,00 €/m³

                                      für jeden weiteren m³                      62,00 €/m³

Sonderleistungen                                                                 95,00 €/Std.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Pannemann fasst der Rat ohne Aussprache folgenden