Beschlussvorschlag:

Die in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 29.10.2019 vorgestellte Liste mit Straßen- und Tiefbaumaßnahmen der Priorität I werden mit einem Gesamtvolumen von 1.992.400,00 € in den Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt 2020 aufgenommen.

 


Nach Erläuterung der einzuplanenden Straßen- und Tiefbaumaßnahmen durch Dipl.-Ing. Maschmeyer (Anlage 2 zu diesem Protokoll) führt Erster GR Torkel klarstellend aus, bezüglich der Vollauskofferung des Heidedamms könne ggf. noch nach einer Alternativlösung gesucht werden, die einen Erhalt der ca. 50 Straßenbäume ermögliche. Die veranschlagten Finanzmittel seien insofern zunächst unabhängig von der Art der Sanierung einzuplanen.

 

Bezüglich des Parkplatzes an der Parkstraße wird fraktionsübergreifend gewünscht, diese Thematik noch eingehender in den einschlägigen Gremien zu beraten.

 

Erster GR Torkel merkt an, die Verwaltung werde keine Maßnahmen umsetzen, solange nicht in Zusammenarbeit mit der Politik das gewünschte Konzept erarbeitet sei. Solle das Konzept in 2020 nicht erstellt werden können, könnten die hierfür veranschlagten Mittel für andere wichtige Maßnahmen eingesetzt werden.

 

Auf RH Bekaans Nachfragen erläutert Dipl.-Ing. Maschmeyer, in die Kosten für die Sanierung des Regenwasserkanals im Bereich der Hermann-Löns-Straße seien selbstverständlich die Kosten für die Wiederherstellung des durch die Arbeiten betroffenen Straßenareals eingerechnet. Darüber hinaus seien Sanierungen von Straßen- und Nebenanlagenflächen nicht vorgesehen. In die Kosten für die Sanierung des Heidedamms seien die Kosten für eine Baustraße eingerechnet. Erster GR Torkel ergänzt, die Kosten für eine ggf. notwendige Ersatzanpflanzung für rd. 150 Bäume könnten mit rd. 100 – 200 € pro Baum angesetzt werden. Diese Kosten seien in den veranschlagten Kosten noch nicht enthalten.  

 

RH Oetje regt an, im Zuge der Sanierung des Regenwasserkanals am Süderesch die gesamte Straße samt Nebenanlagen zu sanieren.

 

RH Korte bittet, die zu sanierenden Bereiche der Hemeler Straße noch einmal zu prüfen. Seiner Ansicht nach sei der Sanierungsbedarf dort mit 300 m zu hoch angesetzt. In diesem Zusammenhang bittet RH von Aschwege, nach Schotterungen von Schadstellen die entsprechenden Straßenabschnitte erst dann wieder für den Fahrzeugverkehr freizugeben, wenn die Stellen abgerüttelt seien, weil ansonsten die aufgeschotterten Schadstellen in kürzester Zeit wieder ausgefahren würden.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden