Betreff
Einplanung von Straßen- und sonstigen Tiefbaumaßnahmen in den Haushaltsplan 2020
Vorlage
2019/FB III/3161
Aktenzeichen
To
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

Zur Vorbereitung der Beratungen über die einzuplanenden Straßenbau- und sonstigen Tiefbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2020 hat am 26.08.2019 eine Bereisung der sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftigen Straßen und Wege stattgefunden. Anhand der dort gewonnenen Eindrücke konnte bestätigt werden, dass es eine Vielzahl anzugehender Baumaßnahmen gibt, die Dringlichkeit genießen. Die äußerst schädigenden Auswirkungen der Trockenperioden während der vergangenen zwei Jahre haben insbesondere in Moorbereichen dazu geführt, dass die Priorisierung des Straßenzustandskatasters von der tatsächlichen Entwicklung eingeholt worden ist.

 

Die anliegende Übersicht zeigt die notwendigen Maßnahmen und unterteilt diese hinsichtlich ihrer Priorität in zwei Stufen. Alle mit der Priorität I gekennzeichneten Maßnahmen sind von außerordentlicher Dringlichkeit, da sie unmittelbare Auswirkungen auf mögliche Verkehrsgefährdungen und/oder weitergehende Folgeschäden mit sich bringen, sofern die Ausführung verschoben würde. Hierbei ist zu beachten, dass einige Maßnahmen bereits mehrjährig verschoben worden sind (z. B. Erneuerung der Regenwasserkanalisation im Siedlungsbereich Hermann-Löns-Straße, Am Esch, Lindenallee, Süderesch). Insofern stellen diese Maßnahmen mit einem Gesamtumfang von 1.992.400,00 € aus Sicht der Verwaltung den Mindestumfang dar, der im Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt 2020 Berücksichtigung finden muss.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung weitergehende Erläuterungen geben und dabei auf die Aussagen des Straßenzustandskatasters zu den einzelnen Verkehrsflächen eingehen. Die Einplanung von rd. 2,0 Mio. € Haushaltsmitteln darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es weitergehende Sanierungs- bzw. Erneuerungsbedarfe gibt. Alle Projekte werden zu geringeren Folgekosten führen, da zum Teil erhebliche jährliche Reparaturen eingespart werden könnten.

 

Im Hinblick auf die Erneuerung der Regenwasserkanalisation in Süd Edewecht muss zudem auf die der Gemeinde obliegende Abwasserbeseitigungspflicht und in die damit einhergehende Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb der Entwässerungseinrichtungen hingewiesen werden. Dazu ist eine Entwässerung oberhalb der sogenannten Rückstauebene (= Oberkante der Straße) zu gewährleisten, was eine Erneuerung des Leitungssystems erfordert.

 

Eine weitere Großmaßnahme ist die Erneuerung der Gemeindestraße „Heidedamm“ in Klein Scharrel, die nach den schlechten Erfahrungen mit der erst vor wenigen Jahren durchgeführten Neupflasterung eine umfängliche Erneuerung sinnvoll erschienen lässt. Dazu ist eine Vollauskofferung des nicht tragfähigen Bodens nötig. Neben den finanziellen Auswirkungen in Höhe von rd. 424.000,00 € ist hierbei von Bedeutung, dass wegen der notwendigen Lastabtragswinkel der einzubauenden Sandmassen eine größere Anzahl von Bäumen entfernt werden müsste. Die vorgenannten Kosten beinhalten noch keine Kompensationsmaßnahmen, für die weitere Mittel bereitzustellen wären.

Eine besondere Bedeutung erfährt das Fortführen des Baum- als auch des Straßenzustandskatasters. Es wird darauf hingewiesen, dass das mit der Bearbeitung des Baumkatasters beauftragte Baumbüro Schöpe zur Entwicklung der Baumbestände unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der Trockenperioden in der Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz am 28.10.2019 vortragen wird.

 


Beschlussvorschlag:

Die in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 29.10.2019 vorgestellte Liste mit Straßen- und Tiefbaumaßnahmen der Priorität I werden mit einem Gesamtvolumen von 1.992.400,00 € in den Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt 2020 aufgenommen.

 


Anlagen:

- Liste mit Straßen- und Tiefbaumaßnahmen