Finanzierung:
Sachdarstellung:
Zur Vorbereitung der Beratungen über die einzuplanenden Straßenbau- und
sonstigen Tiefbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2020 hat am 26.08.2019 eine
Bereisung der sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftigen Straßen und Wege
stattgefunden. Anhand der dort gewonnenen Eindrücke konnte bestätigt werden,
dass es eine Vielzahl anzugehender Baumaßnahmen gibt, die Dringlichkeit
genießen. Die äußerst schädigenden Auswirkungen der Trockenperioden während der
vergangenen zwei Jahre haben insbesondere in Moorbereichen dazu geführt, dass
die Priorisierung des Straßenzustandskatasters von der tatsächlichen
Entwicklung eingeholt worden ist.
Die anliegende Übersicht zeigt die notwendigen Maßnahmen und unterteilt
diese hinsichtlich ihrer Priorität in zwei Stufen. Alle mit der Priorität I
gekennzeichneten Maßnahmen sind von außerordentlicher Dringlichkeit, da sie
unmittelbare Auswirkungen auf mögliche Verkehrsgefährdungen und/oder
weitergehende Folgeschäden mit sich bringen, sofern die Ausführung verschoben
würde. Hierbei ist zu beachten, dass einige Maßnahmen bereits mehrjährig
verschoben worden sind (z. B. Erneuerung der Regenwasserkanalisation im
Siedlungsbereich Hermann-Löns-Straße, Am Esch, Lindenallee, Süderesch).
Insofern stellen diese Maßnahmen mit einem Gesamtumfang von 1.992.400,00 € aus
Sicht der Verwaltung den Mindestumfang dar, der im Ergebnis- bzw.
Finanzhaushalt 2020 Berücksichtigung finden muss.
Die Verwaltung wird in der Sitzung weitergehende Erläuterungen geben und
dabei auf die Aussagen des Straßenzustandskatasters zu den einzelnen
Verkehrsflächen eingehen. Die Einplanung von rd. 2,0 Mio. € Haushaltsmitteln
darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es weitergehende Sanierungs- bzw.
Erneuerungsbedarfe gibt. Alle Projekte werden zu geringeren Folgekosten führen,
da zum Teil erhebliche jährliche Reparaturen eingespart werden könnten.
Im Hinblick auf die Erneuerung der Regenwasserkanalisation in Süd
Edewecht muss zudem auf die der Gemeinde obliegende Abwasserbeseitigungspflicht
und in die damit einhergehende Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb
der Entwässerungseinrichtungen hingewiesen werden. Dazu ist eine Entwässerung
oberhalb der sogenannten Rückstauebene (= Oberkante der Straße) zu
gewährleisten, was eine Erneuerung des Leitungssystems erfordert.
Eine weitere Großmaßnahme ist die Erneuerung der Gemeindestraße
„Heidedamm“ in Klein Scharrel, die nach den schlechten Erfahrungen mit der erst
vor wenigen Jahren durchgeführten Neupflasterung eine umfängliche Erneuerung
sinnvoll erschienen lässt. Dazu ist eine Vollauskofferung des nicht tragfähigen
Bodens nötig. Neben den finanziellen Auswirkungen in Höhe von rd. 424.000,00 €
ist hierbei von Bedeutung, dass wegen der notwendigen Lastabtragswinkel der
einzubauenden Sandmassen eine größere Anzahl von Bäumen entfernt werden müsste.
Die vorgenannten Kosten beinhalten noch keine Kompensationsmaßnahmen, für die
weitere Mittel bereitzustellen wären.
Eine besondere Bedeutung erfährt das Fortführen des Baum- als auch des
Straßenzustandskatasters. Es wird darauf hingewiesen, dass das mit der
Bearbeitung des Baumkatasters beauftragte Baumbüro Schöpe zur Entwicklung der
Baumbestände unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der
Trockenperioden in der Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und
Umweltschutz am 28.10.2019 vortragen wird.
Beschlussvorschlag:
Die in der Sitzung des Straßen-
und Wegeausschusses am 29.10.2019 vorgestellte Liste mit Straßen- und
Tiefbaumaßnahmen der Priorität I werden mit einem Gesamtvolumen von
1.992.400,00 € in den Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt 2020 aufgenommen.
Anlagen:
- Liste mit Straßen- und Tiefbaumaßnahmen