Nach Erläuterung der Berichtsvorlage durch FBL Sander führt er auf Nachfrage RF Taegers ergänzend aus, die in der Tabelle zur Auslastung der Kindergärten rot dargestellten Fehlplätze bezögen sich auf die Gesamtplätze im Vormittags- und Nachmittagsbereich. Aus heutiger Sicht könnten alle Rechtsansprüche bis einschl. April 2020, bezogen auf das gesamte Gemeindegebiet, erfüllt werden. Freie Plätze in einzelnen Einrichtungen trotz insgesamt fehlender Plätze resultierten i. d. R. aus den Wohnorten und Unterbringungswünschen der Eltern. Die Eltern würden im Übrigen im Herbst schriftlich zur Vorlage von Arbeitgebernachweisen über die jeweiligen tatsächlichen Arbeitszeiten aufgefordert. Darüber hinaus sei eine Abfrage bei den Eltern geplant, um herauszufinden, ob die aktuellen Öffnungszeiten der Einrichtungen den tatsächlichen Bedarfen entsprechen.

 

In Anbetracht der bereits jetzt prognostizierten Kapazitätsengpässe und der hohen Bautätigkeit im Gemeindegebiet schlägt RF Taeger vor, ggf. in Jeddeloh II oder Friedrichsfehn Flächen für den Bau weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen vorzuhalten, um auch künftig die Rechtsansprüche auf Betreuungsplätze befriedigen zu können.

 

FBL Sander bestätigt, die Kapazitäten seien knapp bemessen, neue Einrichtungen bedeuteten aber auch hohe Investitionen, je nach Größe bis zu zwei Millionen Euro.