Beschlussvorschlag:

Die Fraktionen beraten über die Inhalte der Entwürfe zur Innenverdichtung und Ortsgestaltungssatzung und geben der Verwaltung möglichst vor Ablauf von drei Wochen entsprechende Rückmeldungen als Grundlage für Gespräche mit den in Rede stehenden Bauherrn.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch SGL Knorr spricht sich RH Erhardt dafür aus, für das Vorhaben an der Friedrichsfehner Straße eine dunkle Fassade auszuschließen.

 

Dipl.-Ing. Janssen führt auf Wunsch aus, die Gemeinde müsse prüfen und entscheiden, ob dunkle Fassaden in diesem Bereich bereits als ortsüblich angesehen werden sollten oder nicht. Bezogen auf die weiteren gestalterischen Elemente wie Maße des Gebäudes, Fassadengestaltung etc. passe das Gebäude zu großen Teilen in das vorgestellte Konzept. Er würde vorschlagen, zur Grundstücksgestaltung bspw. einen Zaun zur Straßenseite vorzusehen.

 

Aus ihrer Sicht als Einwohnerin Friedrichsfehns wünscht sich AV Exner eine eher zurückhaltende Bebauung mit Staffelgeschossen an der Ortsdurchfahrt in Friedrichsfehn. Sie würde es begrüßen, wenn sich die Gebäude mehr an der ursprünglichen Bauweise mit bspw. Sattel- oder Walmdach orientierten. Der dadurch im obersten Geschoss geminderte Wohnraum könne ggf. durch einen tieferen Grundriss kompensiert werden.

 

Auf RH Vehndels Nachfrage stellt SGL Knorr noch einmal klar, eine Zurückstellung von Baugesuchen müsse durch konkrete Widersprüche zu klaren Zielen der Gemeinde untermauert werden. Im Fall des Vorhabens an der Friedrichsfehner Straße fehle es aufgrund der großen Übereinstimmung mit den Zielen der Gestaltungssatzung an eben diesen Widersprüchen. Eine weitere Verhinderung des geplanten Bauvorhabens sei daher nicht zu begründen. Das geplante Bauvorhaben am Föhrenkamp sei anders zu bewerten, weil es zwar rechtlich möglich sei, jedoch deutlich aus dem dort bestehenden Rahmen herausfalle. Hier gehe es um eine Veränderung der bisherigen von den Anwohnerinnen und Anwohnern augenscheinlich gewollten Struktur, an der Friedrichsfehner Straße lediglich um gestalterische Aspekte.

 

RH Eiskamp sieht in der Diskussion um das geplante Bauvorhaben an der Friedrichsfehner Straße eine gute Möglichkeit, den vorgestellten Satzungsentwurf in einem Echtfall zu prüfen. So könne festgestellt werden, ob der Entwurf den gewollten Zielen dienlich sei. Er bittet in diesem Zusammenhang darum, der Bauherr möge den einschlägigen Gremien Gelegenheit zur gemeinsamen Diskussion über die Gestaltung des Gebäudes geben.

 

Auf Grundmandatar Krauses Vorschlag, in der Gestaltungssatzung auch bestimmte Bautypen vorzuschreiben erwidert stv. Grundmandatar Korte, Baustile veränderten sich im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte. Der Baustil mit Staffelgeschoss und mutmaßlich dunklem Stein werde seit einigen Jahren gerne im Gemeindegebiet, auch an der Friedrichsfehner Straße, gebaut und erscheine daher durchaus passend an dieser Stelle. Ein diesbezügliches Gespräch mit dem Bauherrn erscheine aber dennoch sinnvoll. Bezüglich des Bauvorhabens am Föhrenkamp präferiere er statt des sehr großen Bauentwurfs eher ein Doppelhaus mit seitlichen Carports.

 

Auf RH Krügers Nachfrage erläutert SGL Knorr, der Fußweg (Flurstück 26/6) am Föhrenkamp stehe im Eigentum des Bauherrn und sei zwar ursprünglich als solcher geplant, tatsächlich aber nie einer entsprechenden Nutzung zugeführt worden.

 

BMin Lausch verweist auf die Ausführungen Dipl.-Ing. Janssens, wonach die Gemeinde sich an bestehenden Strukturen orientieren solle. Die Struktur am Föhrenkamp weise auf vergleichbaren Grundstücksgrößen keine Bebauung mit Vier-Parteienhäusern auf, weshalb ihr die geplante Verdichtung an dieser Stelle unverhältnismäßig erscheine. Sie befürworte ein Gespräch mit dem Bauherrn über Alternativlösungen.

 

FBL Torkel führt noch einmal klarstellend aus, die Gemeinde greife durch die Festlegung gestalterischer Elemente sowie durch die Zurückstellung von Baugesuchen in bestehende Rechte der Grundstückseigentümer ein. Dies dürfe nur sehr fundiert und nach sachlichen Kriterien geschehen. Er schlage daher vor, mit beiden Bauherren zeitnah Gespräch über die heute erörterten Punkte zur Innenverdichtung und zur Gestaltungssatzung zu führen und sodann im nächsten einschlägigen Gremium über die Gespräche zu berichten.

 

RH Eiskamp merkt an, zunächst sollten die Fraktionen über die vorgelegten Entwürfe zur Innenverdichtung und Gestaltung beraten, diese Ergebnisse der Verwaltung bekanntgeben und im Anschluss daran die Gespräche mit den Bauherrn stattfinden. Weiter gibt er zu bedenken, bezahlbarer Wohnraum werde allseits gewünscht, dies bedeute im Gegenzug jedoch eine gewisse Abkehr von gemütlich wirkender Bebauung, zumal für Investoren auch eine gewisse Gewinnspanne möglich sein müsse. Hier gelte es also optische Kriterien gegen finanzielle Aspekte von Investoren und Wohnungsnehmern abzuwägen.

 

FBL Torkel bittet die Fraktionen um Rückmeldung möglichst vor Ablauf von drei Wochen, um die Investoren nicht über Gebühr weiter im Unklaren zu lassen. Er weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, die Zurückstellung der Baugesuche stelle einen Eingriff in bestehende Rechte dar, der sehr fundiert begründet werden müsse (vgl. Art. 14 GG). Je länger diese Eingriffe andauerten, desto höher seien die Ansprüche an die Begründung.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden