Beschluss:

Dem Entwurf der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das „Quartier Bahnhofstraße/Grubenhof“, wie er sich aus der Anlage zur Beschlussvorlage 2019/FB III/3018 der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 30.04.2019 ergibt, wird zugestimmt. Der Entwurf wird als Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung „Ammerländer“ nachrichtlich hinzuweisen.

 


Nach kurzer Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Torkel fasst der Rat ohne Aussprache folgenden