Finanzierung:
Sachdarstellung:
Seit langem verfolgtes Ziel der Gemeinde für den Ort Edewecht ist die
Herausbildung und Stärkung eines zentralen Bereiches sowohl in Bezug auf Wohnen
als auch Einzelhandel. Als eine der jüngeren Bemühungen zur Erreichung dieses
Zieles kann z. B. die Städtebausanierungsmaßnahme „Edewecht-Ortsmitte“ mit der
Neugestaltung des Marktplatzes, des Grubenhofes sowie der Bahnhofstraße gesehen
werden. In der Folge sind z. B. durch den Neubau des Geschäftshauses auf dem
ehemaligen Noss-Gelände sowie der anstehenden Neubauten auf den Flächen des
ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses Matthiesen Veränderungen im Ortskern
angestoßen worden. Um die weiteren Entwicklungen im Sinne der Gemeinde steuern
zu können, wurden durch die Gemeinde die zentral gelegenen Grundstücke
Bahnhofstraße 8 und 10 erworben. Diese Grundstücke sollen möglichst einer
gemischten Wohn-, Einzelhandels- und ggfs. gastronomischen Nutzung zugeführt
werden. Über die Vorbereitungen zu einem entsprechenden
Interessenbekundungsverfahren hat die Verwaltung bereits berichtet.
Ganz aktuell wird mit dem Einzelhandelsentwicklungskonzept für die
Gemeinde Edewecht ein weiterer Baustein zur Stärkung des Edewechter Zentrums
auch in handelstechnischer Hinsicht erarbeitet.
Neben den oben beschriebenen Maßnahmen und den bereits vollzogenen und
noch anstehenden Investitionen von privater Seite zeigt sich durch Gespräche
mit den an der Bahnhofstraße und dem Grubenhof ansässigen Kaufleuten, dass
aufgrund der dortigen konzentrierten und damit handelstechnisch attraktiven
Lage des Einzelhandels weitere Erweiterungs- und Modernisierungsbestrebungen zu
erwarten sind.
Um in städtebaulicher Hinsicht als Gemeinde in diesem zu erwartenden
Prozess, in dem es auch zu Standortveränderungen einzelner Angebote bis hin zu
Betreiberwechseln und Flächentauschen unter den dortigen Akteuren kommen
könnte, gestaltend mitwirken zu können, könnte für dieses zentrale Quartier des
Ortskerns von Edewecht der Erlass einer Satzung über ein besonderes
Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB sinnvoll sein.
Wie bereits für die Entwicklungsflächen aus dem städtebaulichen
Entwicklungskonzept praktiziert, wäre für diesen Bereich ebenfalls der Erlass
einer entsprechenden Satzung möglich, da die Gemeinde auch hier konkrete
städtebauliche Maßnahmen mit der Absicht in Betracht zieht, diesen für den Ort
Edewecht zentralen Bereich städtebaulich zu stärken.
Durch die Satzung wäre die Gemeinde in die Lage versetzt, auf einen
etwaigen Neuzuschnitt der zentralen Flächen durch die privaten Akteure vor Ort Verlagerungen
von Nutzungen, die in städtebaulicher Hinsicht nachteilig sein könnten, durch
die Möglichkeit des Vorkaufsrechtes intensiver steuernd einzuwirken.
Ein Entwurf einer entsprechenden Satzung ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der Satzung über
ein besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung für das „Quartier Bahnhofstraße/Grubenhof“, wie er sich aus der
Anlage zur Beschlussvorlage 2019/FB III/3018 der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 30.04.2019 ergibt, wird zugestimmt. Der Entwurf wird
als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung
durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu
setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung „Ammerländer“
nachrichtlich hinzuweisen.
Anlagen:
- Entwurf Satzung besonderes Vorkaufsrecht „Quartier
Bahnhofstraße/Grubenhof
- Gebiet Hauptstraße - Grubenhof