Beschlussvorschlag:

1.      Die in Anlage 10 des Anhanges zum Jahresabschluss 2013 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 49.215,78 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.

 

2.      Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 in der Fassung vom 15.06.2018.

 

3.      Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 1.610.177,29 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

4.      Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 148.442,10 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

5.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.

 

 


Dieser Tagesordnungspunkt wird aufgrund des engen Sachzusammenhangs gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 11 beraten. Unter TOP 11 wird diese Protokollierung der guten Ordnung halber noch einmal aufgeführt.

 

Zunächst erläutert SGL Holling die Beschlussvorlage anhand einer PowerPoint- Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll).

 

Auf RF Taegers Nachfragen führt SGL Holling weiter aus, die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 seien derzeit in Arbeit, hätten aber aufgrund der erforderlichen Mitarbeit im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 noch nicht fertiggestellt werden können. Aus diesem Grunde könne die unter Tz. 03 b des als Tischvorlage verteilten Schreibens vom 14.06.2019 (Anlage 4 zu diesem Protokoll) aufgeführte Korrektur noch in den Jahresabschluss 2016 aufgenommen werden. Eine Aussage des RPA, welche Kosten für die Marktplatzeinweihung dort als angemessen angesehen würden, habe es nicht gegeben.

 

Sodann unterbreitet der Wirtschafts- und Haushaltsausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden