Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Anlage Nr. 2 der Beschlussvorlage zu TOP 9 der Sitzung des Bauausschusses am 17.06.2019 ergebenden Bereich eine 20. Änderung (vormals 16. FNP-Änderung) des Flächennutzungsplanes 2013 durchzuführen und den Bebauungsplan Nr. 87 – Neufassung aufgestellt werden.

 


Zunächst erläutert SGL Knorr die Beschlussvorlage und stellt auf Nachfragen klar, es handele sich hier nur um einen Aufstellungsbeschluss, um die 1997 begonnene Planung abzuschließen. Diese könne durchaus eine andere Entwicklung nehmen als zum damaligen Zeitpunkt angestrebt. Das Plangebiet sei gegenüber 1997 verringert, um zunächst ein überschaubares Themenfeld abzuarbeiten. Das betreffende Gelände befinde sich derzeit vollumfänglich in Privateigentum und die Grenzen des zu beplanenden Areals könnten auch verändert werden. Bezüglich der Erschließung des Geländes bleibe zunächst abzuwarten, welche Nutzungen dort ggf. angedacht würden. Die Erschließung werde aber sicherlich in ähnlichem Umfang wie beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses Friedrichsfehn abzuarbeiten sein.

 

RH Erhardt kann eine sinnvolle Beplanung von westlicher Seite nur bis zum Ende des Grundstücks der Kfz-Werkstatt nachvollziehen. Eine darüber hinaus gehende Planung nach Osten bedeute für ihn den Einstieg in die Erweiterung des Industriegebietes.

 

RH Kuhlmann befürchtet bei einer solchen Beplanung des Geländes westlich der Feuerwehr Edewecht ähnliche Einwände der Anwohnerschaft wie derzeit in Friedrichsfehn bzgl. des BP 195.

 

Letztlich unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden