Beschluss:

  1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Absatz 3 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) wird genehmigt.

 

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 179 in der Zeit vom 21.12.2012 bis 21.01.2013 sowie während der eingeschränkten Beteiligung vom 28.01.2013 bis 08.02.2013 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 04.02.2013 sowie der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.02.2013 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 179, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 179 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

Einleitend stellt GOAR Kahlen zunächst den Geltungsbereich dar und erläutert in der Folge den Anlass für die Aufstellung des künftigen Bebauungsplanes Nr. 179. Weiter führt er aus, im Rahmen der öffentlichen Auslegung seien drei Stellungnahmen von privater Seite eingegangen, die sich mit der Frage der gewerblichen Nutzung, der Verkehrsplanung sowie der Gestaltung des Neubauvorhabens auseinandersetzten. Seitens des Landkreises seien zwei Stellungnahmen eingegangen, die sich mit der Lärmsituation und einer erhaltenswerten Kastanie befassten. Abschließend bittet GOAR Kahlen die Vertreter des Rates, den Bebauungsplan Nr. 179 zu verabschieden.

 

Sodann erläutert BM Lausch die Hintergründe, die zum Abriss der alten Kornbrennerei geführt hätten. Insbesondere geht sie dabei auf die zahlreichen Gespräche ein, die mit dem Eigentümer in den letzten Jahren geführt worden seien. Ziel dieser Gespräche sei stets der Erhalt des Gebäudekomplexes gewesen. Der zunehmende Verfall des Gebäudes habe schließlich aber dazu geführt, dass der Landkreis Ammerland die Abbruchgenehmigung erteilt habe. In diesem Zusammenhang hätten auch die Ratsvertreter die Gelegenheit gehabt, sich von dem desolaten baulichen Zustand des Gebäudes einen Eindruck zu verschaffen. Im Zuge der Beratungen sei zudem ein Gutachten auf den Weg gebracht worden, welches sich mit der Wirtschaftlichkeit einer Sanierung auseinandergesetzt habe. Dieses Gutachten kam zu dem Schluss, dass eine Sanierung des Bestandes einschließlich der Kosten für Außenanlagen und Einrichtung rd. 1,65 Mio. € betragen würde. Die Grundstücksgestehungskosten von über 300.000 € seien dabei noch nicht berücksichtigt worden. Die Kosten für den Neubau eines vergleichbaren Gebäudes würden hingegen einschl. Außenanlagen und Einrichtung lediglich mit rd. 1,155 Mio. € zu Buche schlagen, sodass die wirtschaftliche Lücke ohne Grundstückskosten bei rd. 0,5 Mio. € liege. Insofern sei in der Verantwortung gegenüber dem Gemeindehaushalt die bewusste Entscheidung getroffen worden, dass ein Erwerb durch die Gemeinde nicht in Frage komme.

 

Für die UWG-Fraktion bringt RH Apitzsch zum Ausdruck, dass sie dem Bebauungsplan nicht zustimmen werden. Aus seiner Sicht sei hier die Möglichkeit vergeben worden, in einem zentralen Bereich von Edewecht eine geordnete städtebauliche Entwicklung voranzubringen. Er habe gehofft, durch die Ausweisung eines Sanierungsgebietes auch auf solche Objekte Einfluss nehmen zu können. Aus seiner Sicht wäre es wünschenswert gewesen, im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Marktplatzes auch eine Anbindung an das historische Gebäude herstellen zu können, um den Marktplatz beispielsweise über eine Außengastronomie zu beleben. Welche Möglichkeiten sich für dieses Gebäude ergeben hätten, wäre beispielsweise in Zusammenarbeit mit dem Monumentendienst zu prüfen gewesen. Zudem sei aus seiner Sicht zu bemängeln, dass die Thematik nicht öffentlich diskutiert und der Rat über den Verkauf erst im Nachhinein informiert worden sei. Aus seiner Sicht habe Edewecht hier eine Chance vertan, so dass seine Fraktion den Bebauungsplan ablehnen werde.

 

Klarstellend weist BM Lausch darauf hin, dass die Gremien sehr wohl im Vorfeld informiert worden seien. Im Übrigen seien Grundstücksangelegenheiten grds. im Verwaltungsausschuss zu beraten und dieser tage ausschließlich nicht öffentlich.

 

Sodann fasst der Rat folgenden