Beschlussvorschlag:

Die Erweiterung der in der Vorlage benannten baulichen Maßnahmen sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schnellstmöglich umzusetzen:

 

1. Erweiterung der Kindertagesstätte Lüttefehn um eine Krippengruppe mit  angeschlossenem Schlaf-, Sanitär- und Therapiebereich sowie die Erweiterung des Personalraums.

 

2. Herrichtung des Bewegungsraumes der Kindertagesstätte Lüttefehn für die vorübergehende Nutzung einer Krippengruppe sowie kleinkindgerechter Umbau des Behinderten-WC´s und Schaffung eines Wickel- und eines Garderobenbereiches.

 

3. Die nicht eingeplanten Mittel in Höhe von 420.000,- € sind gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 


Nach einer Erläuterung der Beschlussvorlage bzgl. des Anbaus durch FBL Sander verdeutlicht Dipl.-Ing. Büsselmann anhand von Planzeichnungen (Anlage 2 zu diesem Protokoll) zwei mögliche Varianten eines Anbaus. Er weist insbesondere darauf hin, dass bei der Variante 2 die Wege der Kinder sowohl aus dem neu gebauten Gruppenraum als auch aus dem räumlich angrenzenden Bestandsraum zum Außenspielbereich deutlich verlängert würden, da bei dieser Variante der komplette Anbau jeweils umrundet werden müsse. Die Variante 1 biete die Möglichkeit, den Zugang zum Außenspielbereich mittels eines Flurs für die Kinder beider Gruppen zu verkürzen und zu vereinfachen. Im Gegenzug sei diese Variante aufgrund der größeren umbauten Fläche teurer. Sie biete aber den weiteren Vorteil, dass sie um einige Meter in nördlicher Richtung verschoben werden könne und so dem geplanten Neubau auf dem angrenzenden Grundstück weniger Probleme bereite.

 

Architekt Helmerichs führt weiter aus, die Variante 2 weise bewegungsbeeinträchtigende Ecken und schlecht nutzbare Raumbereiche auf, die in der Variante 1 aufgrund des vorgelagerten Flures entfielen. Zudem biete der Flur mehr Platz für Garderoben. Der Therapieraum sei im neuen Anbau erforderlich, weil der derzeitige Therapieraum zugunsten der erforderlichen Vergrößerung des Personalraumes aufgegeben werden müsse. Beide Varianten befänden sich aus brandschutzrechtlicher Sicht einen Meter zu dicht am Altbau. Hier müssten noch Gespräche mit dem Landkreis über eine Ausnahmegenehmigung geführt werden. Er gehe davon aus, dass eine Ausnahme möglich sei, da es sich um ein komplett ebenerdiges Gebäude handele und somit Fluchtmöglichkeiten aus allen Gebäudeteilen in alle Richtungen gegeben seien. Sollte eine solche Ausnahme nicht genehmigt werden, ließe sich die Situation durch eine Verlängerung des Flures vom Alt- zum Neubau um einen Meter, mit dann selbstverständlich wiederum leicht erhöhten Kosten, klären. Allerdings rage dann der Anbau um einen weiteren Meter in die für den Neubau einer Einrichtung vorgesehene Fläche hinein. Dort sei sodann insbesondere der Mindestabstand zu einer vorhandenen Stromleitung ein maßgebendes Kriterium.

 

Zu den Kosten führt Architekt Helmerichs aus, für die vorgestellte Variante 2 seien rd. 420.000 € einschl. der Kosten für das Provisorium geplant, die vorgestellte Variante 1 (mit Flur) läge ca. 40.000 € darüber.

 

Auf Nachfrage AV Gröbers teilt SGL Schöbel mit, die Einrichtungsleitung favorisiere die Variante 1 mit Flur.

 

Auf Grundmandatar Apitzschs Nachfragen erläutert Dipl.-Ing. Büsselmann, unabhängig von der Variante ginge vom Außenbereich nur ein kleinerer Wegebereich mit einer Bank verloren und SGL Schöbel berichtet, während der übergangsweisen Nutzung des Bewegungsraumes als Gruppenraum sei eine Nutzung der Mehrzweckhalle möglich. Mutmaßlich sei dies aber aufgrund des sehr geringen Alters der betreuten Kinder und des damit einhergehenden großen Betreuungsaufwandes bei der Überführung der Kinder von der Einrichtung zur Turnhalle und zurück nicht die praktikabelste Lösung.

 

Letzlich wird aus der Ausschussmitte, vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung des Landkreises zum Abstand von Alt- und Anbau, eine Präferenz zur Variante 1 signalisiert.

 

Nach einer Erläuterung der Beschlussvorlage bzgl. der Übergangslösung durch FBL Sander führt RF Taeger namens der SPD-Fraktion aus, die übergangsweise Einrichtung der Gruppe im Bewegungsraum erscheine am sinnvollsten, weil so kurzfristig dringend benötigte Betreuungsplätze geschaffen und durch die Unterbringung der Kinder in einer größeren Einrichtung lange Wege und organisatorische Probleme vermieden werden könnten. Sie hoffe bzgl. der daraus resultierenden vorübergehenden Beeinträchtigungen auf das Verständnis aller Eltern und auf eine schnelle Fertigstellung des Anbaus. Hierin wird sie von Grundmandatar Apitzsch vollumfänglich unterstützt.

 

Sodann unterbreitet der Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss dem Rat über den VA folgenden