Betreff
Schaffung weiterer Betreuungsplätze im Kindertagesstättenbereich
Vorlage
2019/FB II/2960
Aktenzeichen
FB II-Schö-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für die Erweiterung der Kindertagesstätte Lüttefehn sowie der provisorischen Einrichtung eines Gruppenraumes im Bewegungsraum der Kindertagesstätte  sind im Haushalt 2019 keine Mittel eingeplant. Für die vollumfängliche Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen werden Mittel in Höhe von ca. 420.000 € benötigt, welche gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen sind.

 

 


Sachdarstellung:

Aufgrund der hohen Anmeldezahlen im Krippenbereich ist es notwendig, kurzfristig weitere Plätze zu schaffen, um den geltenden Rechtsanspruch der Eltern befriedigen zu können (siehe auch Berichtsvorlage 2019/FB II/2940).

 

Neben der Erweiterung des Ev.-luth. Kindergartens Unterm Brückenbogen Jeddeloh II um eine Krippengruppe ist auch die Einrichtung einer weiteren Krippengruppe in Friedrichsfehn zwingend notwendig. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Kindertagesstätte Lütte Fehn um eine vierte Krippengruppe zu erweitern.

 

Hier sollte der Anbau auf der Parkplatzseite erfolgen. Der Anbau von ca. 110 qm sollte folgende Räumlichkeiten enthalten:

-       einen Gruppenraum (ca. 50 qm)

-       einen Schlafraum (ca. 20 qm)

-       einen Wickelraum (ca. 10 qm)

-       einen Flurbereich mit Garderobe (ca. 20 qm)

-       einen Therapieraum (12 qm)

 

Bei einem Anbau eines weiteren Gruppenraumes werden in der Kindertagesstätte zukünftig ca. 20 Mitarbeiter/innen beschäftigt sein. Der vorhandene Personalraum (ca. 18 qm) wäre somit zu klein, um Dienstbesprechungen durchführen zu können. Der Personalraum könnte um den nebenliegenden Therapieraum (12 qm)  erweitert werden, sodass ein neuer Therapieraum gebaut werden müsste.

 

Der Fachbereich III - Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung – hat berechnet, dass sich die Kosten für die Erweiterung der Kindertagesstätte Lüttefehn auf ca. 380.000,- € belaufen werden. In diesem Betrag sind die Erweiterung der Außenspielflächen, die Neuaustattung der Gruppe mit Mobiliar sowie die Kosten des Fachplaners bereits enthalten.

 

Für den Bau der neuen Gruppe sind Zuschüsse vom Land in Höhe von 180.000,- € und vom Landkreis in Höhe von 60.000,- € zu erwarten, sodass sich ein Eigenanteil der Gemeinde Edewecht in Höhe von 140.000,- € errechnet.

 

Nach Rücksprache mit einem Fachplaner könnte der Bau der neuen Gruppe innerhalb eines Jahres fertiggestellt sein.

 

Die Verwaltung schlägt vor, umgehend mit dem Anbau der neuen Gruppe zu beginnen.

 

Um den kurzfristigen Bedarf decken zu können, ist es bis zur Fertigstellung der vierten Krippengruppe in der Kindertagesstätte Lüttefehn notwendig, eine befristete Gruppe in Friedrichsfehn zu installieren.

 

Hier gibt es zwei Alternativen:

 

1. Befristete Nutzung des Jugendzentrums Friedrichsfehn für eine Krippengruppe

Die Räumlichkeiten des Jugendzentrums würden sich grundsätzlich für die befristete Nutzung durch eine Gruppe eignen. Neben einem großen und teilbaren Gruppenraum sind ein Büro, eine Küche, Sanitärräume sowie ein Flurbereich vorhanden.

 

Die Jugendpflege könnte bei einer Nutzung des Jugendzentrums für den Kindertagesstättenbereich in eine benachbarte Wohnung ziehen, um eingeschränkt weiter arbeiten zu können.

 

Eine Begehung des Jugendzentrums mit dem Fachbereich III – Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung hat ergeben, dass  fast alle Bereiche krippengerecht umzubauen wären. Folgende Arbeiten müssten erledigt werden:

 

-       Einbau einer Akustikdecke

-       Austausch Fußbodenbeläge und Erneuerung Wandbeläge

-       kleinkindgerechter Umbau des Sanitärbereichs

-       Nachrüstung aller Türen mit einem  Klemmschutz

-       kleinkindgerechte Anpassung der Küche

-       Bau eines Außenspielbereichs

 

Hier werden Gesamtkosten in Höhe von ca. 70.000,- € entstehen. Im Haushalt sind bereits 30.000,- € für die Erneuerung des Fußbodens sowie einen Neuanstrich der Wände eingeplant.

 

Bei einem Umzug der Jugendpflege müsste die neben dem Jugendzentrum belegene Wohnung außerdem fachgerecht für die Nutzung durch Kinder und Jugendliche saniert werden (Austausch der Fußboden-, Wand- und Deckenbeläge). Nach Auskunft des Fachbereichs III würden hier Kosten in Höhe von insgesamt 40.000,- € entstehen, sodass die Einrichtung einer befristeten Gruppe mit insgesamt 110.000,- € zu Buche schlagen würde.

 

Nachteilig ist hier, dass in den nächsten Monaten auf dem anliegenden Schulgelände rege Bautätigkeiten herrschen werden, sodass die nötige Ruhe für den Betrieb einer Krippengruppe nicht gewährleistet werden kann.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass gerade im Bereich der Grund- und Oberschule Friedrichsfehn zu den Hol- und Bringzeiten eine erhebliche Verkehrsproblematik vorliegt, die eingeschränkt werden soll. Durch die Einrichtung einer Krippengruppe würde die Verkehrsproblematik weiter verschärft werden.

 

 

 

2. Befristete Nutzung des Bewegungsraumes der Kindertagesstätte

Zur Schaffung einer provisorischen Krippengruppe könnte der in der Kindertagesstätte Lüttefehn vorhandene Bewegungsraum bis zur Fertigstellung des neuen Gruppenraums genutzt werden. Bei einer Nutzung müsste die Trennwand zum Lagerraum demontiert und zwischengelagert werden. Im Vorraum müssten Garderoben installiert werden. Außerdem müsste das am Vorraum belegene Behinderten-WC vorübergehend kleinkindgerecht hergerichtet werden. Hier könnte auch ein Wickelbereich entstehen.

 

Die Kosten für die Herrichtung des gesamten Bereiches liegen bei zirka 18.000,- €. Außerdem müsste eine Ausstattung für die Gruppe angeschafft werden. Hier würden ca. 20.000 € benötigt werden. Diese Ausstattung könnte nach Fertigstellung des Anbaus in der neuen Gruppe Verwendung finden.

 

 

Fazit:

Sowohl das Jugendzentrum als auch der Bewegungsraum sind für die Einrichtung einer provisorischen Gruppe geeignet. Dies wurde bei Begehungen vom Land Niedersachsen und vom Bauamt des Landkreises Ammerland bestätigt.

 

Aus Sicht der Verwaltung und der Kindergartenleitung handelt es sich bei dieser provisorischen Nutzung des Bewegungsraumes um die bessere Lösung, da alle vorhandenen Einrichtungen der Kindertagesstätte mitgenutzt werden könnten. Auch im Krankheitsfall könnte man hier im Gegensatz zu der Satellitenlösung des Jugendzentrums schneller reagieren. Außerdem wäre die Herrichtung des Bewegungsraumes wesentlich schneller umzusetzen und mit wesentlich geringeren Kosten verbunden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Erweiterung der in der Vorlage benannten baulichen Maßnahmen sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schnellstmöglich umzusetzen:

 

1. Erweiterung der Kindertagesstätte Lüttefehn um eine Krippengruppe mit  angeschlossenem Schlaf-, Sanitär- und Therapiebereich sowie die Erweiterung des Personalraums.

 

2. Herrichtung des Bewegungsraumes der Kindertagesstätte Lüttefehn für die vorübergehende Nutzung einer Krippengruppe sowie kleinkindgerechter Umbau des Behinderten-WC´s und Schaffung eines Wickel- und eines Garderobenbereiches

 

3. Die nicht eingeplanten Mittel in Höhe von 420.000,- € sind gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

 

 


Anlagen: