Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung wird für den sich aus der Anlage Nr. 3 zu TOP 7 der Sitzung des Bauausschusses am 05.02.2019 ergebenden Bereich zum Zweck der Innenentwicklung ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch SGL Knorr unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss ohne Aussprache folgenden