Aufstellungsbeschluss zur Sicherung der Planungsabsichten
Finanzierung:
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 11.12.2018 hat der Verwaltungsausschuss nach
vorheriger öffentlicher Beratung im Bauausschuss am 27.11.2018 die Erarbeitung
eines Planungskonzeptes zur Innenentwicklung für den Bereich Alte Weide/Im
Plaggen in Friedrichsfehn beschlossen.
Erste Planungsansätze wurden hierzu in der Sitzung des Bauausschusses
bereits durch Dipl.-Ing. Olaf Mosebach vom Büro Diekmann, Mosebach und Partner,
Rastede, anhand einer Präsentation vorgestellt. Das Büro arbeitet derzeit eine
konkrete Analyse des Untersuchungsgebietes in städtebaulicher Hinsicht aus, um
hieraus Handlungsempfehlungen an den Bauausschuss zu entwickeln. Es ist
vorgesehen, dass das Büro in der Sitzung des Bauausschusses am 02.04.2019 einen
beratungsreifen Entwurf vorstellt, aus dem dann konkrete Planungsschritte
abgeleitet werden können.
Wie der Anlage Nr. 1 zu entnehmen ist, liegt für den
Untersuchungsraum zwischenzeitlich ein weiterer Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes vor. Von Seiten dieser Grundstückseigentümerin besteht an der
Straße „Am Tannenkamp“ die Absicht, einen bislang durch den Bebauungsplan Nr. 9
als nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzten Bereich in Bebauung zu
bringen. Mit diesem Antrag wird ebenfalls eine grundsätzliche Frage der Innenentwicklung
innerhalb des Untersuchungsbereiches angesprochen, da im Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 9 weitere Grundstücke vergleichbarer Lage mit ähnlichen
Einschränkungen der Bebaubarkeit belastet sind (siehe Anlage Nr. 2). Der
Antrag sollte daher solange zurückgestellt werden, bis das Planungskonzept
vorliegt.
Durch den aktuellen Antrag wird aber auch deutlich, dass der
Untersuchungsraum grundsätzlich eine Dynamik aufweist, die in
städteplanerischer Hinsicht relevant ist bzw. jederzeit werden kann. So kann
bei der Recherche des Immobilienmarktes festgestellt werden, dass auch für den
Untersuchungsbereich in nächster Zeit Eigentümerwechsel einzelner Immobilien
wahrscheinlich sind.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zur Sicherung der Planungsabsichten
der Gemeinde Edewecht, die durch das in Bearbeitung befindliche Konzept zur
Innenentwicklung derzeit konkret herausgearbeitet werden, für den
Untersuchungsraum (siehe Anlage Nr. 3) einen Aufstellungsbeschluss gemäß
§ 2 BauGB zu fassen und ortsüblich bekanntzumachen. Hierdurch ergibt sich die
Möglichkeit, Baugesuche innerhalb dieses Bereiches für einen Zeitraum von bis
zu zwölf Monaten zurückzustellen, wenn durch die beantragten Vorhaben zu
befürchten wäre, dass die Durchführung der Planung unmöglich oder wesentlich
erschwert würde. Dies wäre dann zu bejahen, wenn ein Vorhaben möglichen
Planungszielen, die sich noch in der Ausarbeitung befinden, entgegenstehen
könnte.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Vorschriften des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung wird für den sich aus
der Anlage Nr. 3 zu TOP 7 der Sitzung des Bauausschusses am 05.02.2019
ergebenden Bereich zum Zweck der Innenentwicklung ein Bebauungsplan
aufgestellt.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen:
-
Antrag
„Am Tannenkamp“
-
Übersichtsplan
-
Geltungsbereich
„Bebauungsplan Innenentwicklung“