Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 in der Zeit vom 31.08.2018 bis 02.10.2018 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 23. Oktober 2018 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9, der aufgrund des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ist gemäß § 10 Abs.3 BauGB bekannt zu machen.

 


SGL Knorr erläutert die Beschlussvorlage. Nennenswerte Auswirkungen auf die Planungen seien aus den eingegangenen Stellungnahmen nicht erwachsen. Insbesondere die Stellungnahme der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sei aber bei der weiteren baulichen Planung der Bring- und Holzone zu beachten.

 

In der anschließenden Diskussion findet der Beschlussvorschlag breite Zustimmung. Deutlich wird aber herausgestellt, dieser Schritt könne lediglich ein erster auf dem Weg zu einer möglichst optimalen Lösung sowohl für die Anwohner als auch für die Schulkinder und andere Verkehrsteilnehmer sein. Da mit einem schnellen Umdenken vieler Eltern in Bezug auf ökologische und Sicherheitsaspekte sowie die Abkehr vom Überbehüten ihrer Kinder nicht zu rechnen sei, müsse die Verkehrslage in diesem Bereich weiterhin eng überwacht und ggfs. durch weitere regelnde Maßnahmen eingegriffen werden.

 

RH Heiderich-Willmer kündigt namens seiner Fraktion seine Enthaltung zum vorgelegten Beschlussvorschlag an, weil seines Erachtens die Einrichtung einer Bring- und Holzone die Situation nicht entschärfe, sondern im Gegenteil den Eltern die Legitimation dieser Praxis vermittle und sie sogar vereinfache. Zudem habe die Einrichtung dieser Zone keinen positiven Einfluss auf die Klimabilanz.

 

Verwaltungsseits werden die Themen Nachhaltigkeit und Klima ebenfalls als wichtig erachtet, ein Umdenken sei jedoch nicht durch die Verwaltung steuerbar. Durch das Einrichten der Bring- und Holzone sollten die Anwohner und insbesondere auch die schwächeren Verkehrsteilnehmer, überwiegend Kinder, so schnell wie möglich vor täglichen Gefahren durch ungeordneten Bring- und Holverkehr geschützt werden. Ein zusätzlicher wichtiger Aspekt dieser Zone sei zudem die dann deutlich verbesserte Zuwegung zum Schulgelände durch Feuerwehr und Rettungsdienste.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!