Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Finanzierung:
Sachdarstellung:
In der Beschlussvorlage Nr. 2018/B III/2779 wurden für die Sitzung des
Bauausschusses am 14.08.2018 die Möglichkeiten für eine Verbesserung der
Verkehrssituation beim Schul- und Kindergartenstandort Friedrichsfehn umfassend
erörtert.
Als ein Aspekt wurde hierbei die Einrichtung einer „Bring- und Holzone“
auf einem Grundstück an der Dorfstraße erörtert, über das dann auch ein
direkter Zugang zum Grundstück von Schule und Kindergarten möglich wäre. In
diesem Zusammenhang wurde auch der Vorteil herausgearbeitet, den eine derartige
Anbindung des gesamten Standortes für Rettungskräfte hätte.
So wurde letztlich durch den Verwaltungsausschuss am 21.08.2018 zur
planungsrechtlichen Absicherung einer derartigen Anlage beschlossen, für das
Grundstück eine 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 durchzuführen und für das
gesamte Grundstück eine Fläche für den Gemeinbedarf – Zweckbestimmung „Bring-
und Holzone“ festzusetzen. Gleichzeitig wurden die öffentliche Auslegung des
Entwurfes dieser Bauleitplangung sowie die Beteiligung der Behörden uns
sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Hintergrund dieses konsequenten Einstiegs in die planungsrechtliche
Absicherung der Nutzungsabsichten war, dass für das fragliche Grundstück der
Verkauf anstand und auf Grundlage einer entsprechenden Planung die Entscheidung
über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes zu treffen war.
Das Vorkaufsrecht wurde zwischenzeitlich erfolgreich ausgeübt. Die
Eigentumsüberschreibung wird derzeit vorbereitet.
Zum Entwurf der Bauleitplanung (Anlage Nr. 1) konnte in der Zeit
vom 31.08.2018 bis 02.10.2018 die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Von privater Seite sind zu der Planung keine Stellungnahmen vorgebracht
worden. Die von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen können der Anlage Nr. 2 entnommen werden.
Zu den Stellungnahmen sollte folgende Abwägung erfolgen:
Landkreis Ammerland
Die Anregungen und Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen.
Die Breite der Anpflanzfläche wird auf 3,0 m erhöht.
Die Hinweise zur Dorfstraße sowie zur Fernwasserleitung werden
berücksichtigt.
Die Planunterlagen werden um die gewünschten Hinweise zu Altlasten
ergänzt.
Die Hinweise zur mit der Änderung des Bebauungsplanes erforderlich
werdenden Berichtigung des Flächennutzungsplanes sowie deren Übersendung nach
Abschluss des Verfahrens werden beachtet.
Die redaktionelle Anpassung der Flurstücksbezeichnung wird vorgenommen.
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Oldenburg
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der
Ausführungs- und Genehmigungsplanung zur Bring- und Holzone berücksichtigt.
Mit der Bauleitplanung werden lediglich die baurechtlichen
Voraussetzungen für die tatsächliche Herstellung der Bring- und Holzone
geschaffen. Die grundsätzliche planerische Machbarkeit kann hierbei nicht in
Frage stehen. Die vorgetragenen und zu beachtenden Aspekte sind auf
Zulassungsebene des konkreten Bauvorhabens abzuklären. Hierzu wird derzeit ein
entsprechendes Verkehrsgutachten erarbeitet, in dem auch die in der
Stellungnahme vorgetragenen Aspekte zur Auswirkung der Bring- und Holzone auf
die Verkehrsverhältnisse und den Verkehrsfluss auf der K 140 „Dorfstraße“
aufgearbeitet werden. Hierzu wird auch eine Abstimmung mit der
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich
Oldenburg stattzufinden haben.
EWE Wasser GmbH
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
OOWV
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis
auf den Umgang mit den im Plangebiet vorhandenen Leitungen wird aufgenommen.
Ordnungsamt Gemeinde Edewecht (Löschwesen)
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Herrichtung der
Fläche berücksichtigt.
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen –
Regionaldirektion Hameln-Hannover (Kampfmittelbeseitigungsdienst)
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Ort Friedrichsfehn war im
Zweiten Weltkrieg kein Schauplatz von Kampfhandlungen, die eine
Kampfmittelbelastung erwarten lassen müssten. Das Plangebiet ist nach dem Krieg
mit einem Einfamilienhaus neu bebaut worden, so dass bereits umfangreiche
Eingriffe in den Boden erfolgt sind. Eine weitergehende Überprüfung durch z.B.
eine Luftbildauswertung ist daher nicht erforderlich.
Da sich aus den Stellungnahmen kein inhaltlicher Änderungsbedarf an der
Planung ergibt, der die Grundzüge der Planung berührt, kann das Planverfahren
nunmehr zum Abschluss gebracht werden.
Der Beschlussvorschlag an den Rat über den Verwaltungsausschuss sollte
daher wie folgt lauten:
Beschlussvorschlag:
- Zu
den während der öffentlichen Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 9 in der Zeit vom 31.08.2018 bis 02.10.2018 eingegangenen
Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 23.
Oktober 2018 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
- Der
Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9, der aufgrund des BauGB
in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen. Die
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ist gemäß § 10 Abs.3 BauGB bekannt
zu machen.
Anlagen:
-
Bebauungsplanentwurf
-
Stellungnahmen
aus der öffentlichen Auslegung