Beschluss:

Der angepasste Stellenplan für das Jahr 2018 wird im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen.

 


Zunächst erläutert FBL Pannemann, im vorliegenden Fall müsse eine Nachtragshaushaltssatzung beschlossen werden, obwohl Haushaltsansätze nicht betroffen seien, weil der Stellenplan Bestandteil des Haushaltsplanes sei. Die einzelnen personellen Veränderungen seien durch den VA bereits jeweils beschlossen worden.

 

Auf RH Heiderich-Willmers Nachfrage führt er aus, es würden sukzessive die Stellen aller Mitarbeiter/innen aller Dienststellen der Gemeinde Edewecht einer Stellenbewertung unterzogen. Sofern hierdurch weitere Veränderungen in den Eingruppierungen und in Folge im Stellenplan notwendig seien, würden die zuständigen Gremien selbstverständlich beteiligt.

 

Auf RF Taegers und RH Kapteins Nachfragen erläutert FBL Pannemann, der Personalkostenansatz böte aufgrund von Ausfällen von Personal aus unterschiedlichen Gründen einen gewissen Puffer für die aus den Stellenbewertungen notwendig gewordenen Höhergruppierungen. Selbstverständlich müsse insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung jeweils zeitnah für Ersatz gesorgt werden, um die rechtlichen Vorgaben für die Kinderbetreuung erfüllen zu können. Dies sei jedoch zunehmend schwieriger umzusetzen, weshalb oftmals interne Umstrukturierungen mit vergleichsweise geringeren Kosten zur Kompensierung von Ausfällen nicht zu vermeiden seien. Nach heutigem Stand dürfte der Personalkostenansatz 2018 am Ende des Jahres nahezu ausgeglichen sein.

 

Sodann fasst der Rat folgenden

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!