Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich des Baumschulenweges die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen und hierfür ein Planungsbüro zu beauftragen.

 

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch SGL Knorr stellt Grundmandatar Apitzsch klar, eine Änderung der bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes dürfe seiner Ansicht nach nur im Einvernehmen mit den Anliegern der in Rede stehenden Fläche vorgenommen werden. Hierzu führt FBL Torkel aus, es gebe bereits Anregungen und Hinweise aus den Reihen der Anlieger. Diese und auch weitere Anregungen und Hinweise seien im Rahmen des weiteren Verfahrens den zuständigen Gremien zur Beratung vorzulegen.

 

Auf eine Nachfrage RH Eiskamps wird  verwaltungsseits ausführlich erläutert, das Planungsbüro solle zunächst planerische Möglichkeiten zur verträglichen und sinnvollen Innenverdichtung erarbeiten. Diese würden als Grundlage für weitere Beratungen in den Gremien dienen, jedoch keine Entscheidungen vorweg nehmen. Im Übrigen stelle diese Vorgehensweise den ersten Schritt zur Umsetzung des einstimmigen Beschlusses aus der Bauausschusssitzung vom 27.02.2018 dar, der eine Überprüfung zu möglichen Veränderungen der bestehenden bauplanungsrechtlichen Festsetzungen in bestehenden Siedlungen des gesamten Gemeindegebietes beinhalte.

 

RH Eiskamp betont, aus seiner Sicht dürfe durch diesen Prozess keinesfalls  der Bau von Mehrfamilienhäusern zwischen Einfamilienhäusern ermöglicht werden. Er empfiehlt, dem Planungsbüro aufzugeben, den Schwerpunkt z. B. auf Reihenhäuser, nicht auf mehrgeschossige Blöcke zu legen.

 

FBL Torkel verdeutlicht, gerade durch eine fundierte Planung eines ausgewiesenen Fachbüros könne eine einheitliche Vorgehensweise für das gesamte Gemeindegebiet erarbeitet werden.

 

RH Bekaan unterstützt namens seiner Fraktion den Beschlussvorschlag, weil hierdurch die einhellig gewünschte maßvolle Innenverdichtung ermöglicht werden könne. Er verdeutlicht, Innenverdichtung sei nicht zwangsläufig gleichzusetzen mit Mehrparteienblöcken. Möglich seien bspw. auch Reihenhäuser in eingeschossiger Bauweise.

 

Letztlich unterbreitet der Bauausschuss dem VA folgenden

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!