Sachdarstellung:
Bekanntlich konnte die am Baumschulenweg befindliche Altlastenfläche im
vergangenen Jahr unter Inanspruchnahme eines Altlastensanierungsprogramms des
Landes Niedersachsen saniert werden. Trotz dieser Förderung war die Sanierung
letztlich nur durch die Tragung erheblicher eigener Mittel der Gemeinde
möglich. Bei Gesamtkosten von 476.094,37 € betrug der Zuwendungsanteil
232.672,45 € so dass 243.421,92 € durch die Gemeinde zu tragen waren.
Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 112
„Baumschulenweg“ und kann nach den derzeitigen Festsetzungen mit Ein- oder
Zweifamilienhäusern in eingeschossiger Bauweise bebaut werden. Ein Auszug aus
dem Bebauungsplan ist als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Das Grundstück liegt in zentraler Lage an dem für diesen Bereich als
Haupterschließungsstraße dienenden Baumschulenweg. Im vorderen Bereich des
Baumschulenweges lässt der Bebauungsplan Nr. 112 angrenzend an das Grundstück
des Verbrauchermarktes bereits eine intensivere Bebauung zu. Gleichzeitig liegt
der Verwaltung bekanntlich für ein Grundstück im weiteren Verlauf des
Baumschulenweges bereits eine Anfrage dahingehend vor, ob die derzeitigen
Regelungen zur maximal zulässigen Anzahl von Wohnungen je Grundstück
ausgeweitet werden können.
In der Sitzung des Bauausschusses am 27.02.2018 (Vorlage Nr. 2018/FB
III/2660) wurde auch dieser Antrag behandelt und in einen Gesamtzusammenhang
einer möglichen Überprüfung der Festsetzungen der Bebauungspläne für die
allgemeinen Wohnlagen eingebettet. Wie seinerzeit bereits ausgeführt, ist eine
umfassende Überprüfung aller in Frage kommenden Bereiche allerdings mit einem
erheblichen zeitlichen und planerischen Aufwand verbunden.
Aus Sicht der Verwaltung bietet es sich deshalb an, ausgehend von dem
jetzt konkret für eine Bebauung und damit zur Veräußerung zur Verfügung
stehenden Grundstück und der sich auf ein Grundstück in relativer Nähe
beziehenden o.g. Anfrage in einem ersten Schritt eine Überprüfung der
Festsetzungen begrenzt für den Bereich des Baumschulenweges in Auftrag zu
geben.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
für den Bereich des Baumschulenweges die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen
zu überprüfen und hierfür ein Planungsbüro zu beauftragen.
Anlagen:
-
Bebauungsplan
Nr. 112