Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Anlage Nr. 3 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/B III/2809 des Bauausschusses am 11.09.2018 ergebenden Bereich eine Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung Dorfstraße/Kanalweg) in Friedrichsfehn aufgestellt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Satzungsentwurfes, der sich auch auf Vorhaben erstreckt, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dient, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB durchzuführen.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch SGL Knorr erklärt dieser auf Nachfrage RH Bekaans, eine Außenbereichsfläche beginne und ende immer mit dem ersten bzw. letzten Wohngebäude des entsprechenden Gebietes. Eine Ausweitung der Fläche bis zu den Grundstücksgrenzen sei rechtlich nicht möglich, weil Ziel einer Außenbereichssatzung die Schaffung von Möglichkeiten zur Lückenbebauung sei und Lücken naturgemäß nur zwischen bereits bestehender Bebauung vorhanden sein könnten. Die Erweiterung einer bestehenden Splittersiedlung im Außenbereich sei von § 35 Abs. 6 BauGB nicht gedeckt.

 

Auf Grundmandatar Apitzschs Hinweis, die Bodenverhältnisse seien dort aufgrund des räumlich nahen Bodenabbaus ggf. fragwürdig, woraus evtl. Probleme bei weiterer Bebauung mit Haftungsrisiken durch die Gemeinde entstehen könnten, erwidert SGL Knorr, im Genehmigungsverfahren zum Bodenabbau sei die Verträglichkeit mit der vorhandenen Bebauung nachgewiesen worden. Im Aufstellungsverfahren zu einer Außenbereichssatzung würden wiederum die betroffenen Behörden beteiligt. Somit sei der Landkreis nochmals gefordert, sich mit der Thematik zu befassen und eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Im Übrigen sei eine solche Fragestellung auch in jedem Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem VA folgenden

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!