Beschlussvorschlag:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Ammerland abzuklären, ob für den sich aus der Anlage Nr. 2 der Beschlussvorlage zu TOP 6 aus der Sitzung des Bauausschusses am 11.09.2018 ergebenden Bereich ein Kleinsiedlungsgebiet im Sinne des § 2 BauNVO ausgewiesen werden kann.

 

2.    Wenn die Prüfung zu einem positiven Ergebnis führt, soll für diesen Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB der Bebauungsplan Nr. 196 aufgestellt werden.

 

Die Verwaltung wird für diesen Fall weiter beauftragt, auf Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes die öffentliche Auslegung zu Plan und Begründung des Bebauungsplanes Nr. 196 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Belange durch die Planung berührt werden, zu verbinden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Eigentümerin Gespräche über den Erwerb der in Rede stehenden Fläche zu führen.

 

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch SGL Knorr führt dieser auf Nachfragen der RH Kaptein und Bekaan aus, die Regelungen zum Umgang mit dem mit Bäumen bestandenen Wall und zu dessen Schutz könnten im Aufstellungsverfahren zu einem Bebauungsplan erarbeitet werden. Grundmandatar Apitzsch stellt die Schutzbedürftigkeit des Walles heraus, RH Erhardt spricht sich dafür aus, soweit der Wall im Eigentum der Gemeinde steht, es dabei zu belassen, um diesen so, ggf. durch Einrichtung eines zusätzlichen Pufferstreifens, vor unerwünschten Eingriffen zu schützen.

 

Auf RH Bekaans Nachfrage erläutert FBL Torkel, die Eigentümerin des in Rede stehenden Gebietes sei an einem Verkauf an die Gemeinde nicht interessiert. Einfluss auf die Auswahl der Grundstückserwerber könne aber in gewissem Maße durch entsprechende Vereinbarungen im dann abzuschließenden städtebaulichen Vertrag genommen werden. Dies erfordere im Übrigen sehr viel Arbeit, weswegen eine heutige entsprechende Beschlussfassung von grundlegender Bedeutung sei. RH Kaptein unterstreicht hierzu die Wichtigkeit der Bereitstellung dieser Grundstücke vorrangig für Erwerber nach den für das Plangebiet bei der Schule angedachten sozialen Kriterien, insbesondere, weil die Baugrundstücke im Bereich der Schule derzeit nicht für eine Vermarktung zur Verfügung stünden. Er bittet deshalb, noch einmal Gespräche über den Erwerb des Gebietes mit der Eigentümerin zu führen.

 

RH Bekaan und RH Bischoff betonen für ihre Fraktionen die Wichtigkeit der Erschließung von Wohngrundstücken an dieser Stelle, da weitere Erschließungsmöglichkeiten in Osterscheps derzeit nicht ersichtlich seien. Zudem trage diese Möglichkeit den Wünschen aus der Dorfentwicklung Edewecht West Rechnung.

 

Auf RH Erhardts Nachfrage führt SGL Knorr aus, weiterführende Wohnbebauungen in südlicher Richtung seien aufgrund der Geruchsimmission nicht möglich. Eine Ausweitung eines Kleingebietes sei darüber hinaus kaum zu begründen. FBL Torkel ergänzt, auch die anschließende Baumschule sollte durch eine darüber hinaus gehende Ausdehnung der Bebauung nicht in ihren Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigt werden. Hierzu führt RH Kaptein aus, seiner Kenntnis nach würde der Baumschulist bereits die Einrichtung eines Kleinsiedlungsgebietes als Einschränkung empfinden, weshalb er der vorgeschlagenen Beschlussfassung kritisch gegenüber stehe.

 

Auf Grundmandatar Apitzschs Nachfrage erläutert SGL Knorr, das beschleunigte Verfahren werde regelmäßig für Maßnahmen zur Innenentwicklung angewandt und unterscheide sich von einem normalen Verfahren nur dadurch, dass ein Vorverfahren zur Beteiligung von Behörden und Bürgern eingespart werden könne. Die Verwaltung müsse hierbei alle relevanten Belange bereits im Vorfeld erarbeiten, um dann den Entwurf den beteiligten Behörden und den Bürgern vor dem Satzungsbeschluss zur Stellungnahme vorlegen zu können.

 

Abschließend stellt FBL Torkel noch einmal klar, es handele sich bei einem Kleinsiedlungsgebiet ausdrücklich nicht um ein Wohngebiet, sondern um eine alternative Lösung durch die Anwendung einer hauptsächlich in den 60er Jahren angewandten Möglichkeit, Menschen Wohnraum mit Kleintierhaltung zu ermöglichen. Zu allgemeinen Wohngebieten gebe es derzeit in Osterscheps keine neuen Alternativen.

 

Vor Beschlussfassung bittet RH Krüger, den Beschlussvorschlag um den Auftrag an die Verwaltung, nochmals Gespräche mit der Eigentümerin über den Erwerb der Fläche zu führen, zu erweitern.

 

Mit dieser Ergänzung unterbreitet der Bauausschuss dem VA sodann folgenden

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!