Beschlussvorschlag:

Der Ausweisung von Wohnbauflächen auf dem Grundstück Flurstück 57/19 der Flur 25 am Scharreler Damm in Klein Scharrel wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst die Rahmenbedingungen insbesondere zum notwendigen Abstand zum Sportplatz zu prüfen.


GOAR Kahlen erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage. Es wird von ihm auf Nachfrage von RH Vehndel herausgestellt, dass es sich bei der Fläche, für die nun die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt wird, um einen bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellten Bereich handelt. Hierin liege insbesondere der Unterschied zu den unter TOP 10 zur Kenntnis gegebenen Anträgen, da diese die Änderung des Flächennutzungsplanes voraussetzen.

 

Desweiteren werden von ihm die im Zuge eines Bauleitplanverfahrens zu bewältigenden  wesentlichen Konfliktpotenziale herausgestellt, die zum einen in den benachbarten landwirtschaftlichen Hofstellen und zum anderen im östlich angrenzenden Sportplatz gesehen werden müssen. Er schlägt daher vor, dass der Ausweisung eines Wohnbaugebiets grundsätzlich zugestimmt wird, vor Einstieg in das Verfahren allerdings zunächst die sich aus den Einwirkungen der benachbarten Nutzungen (insbesondere des vom Sportplatz ausgehenden Freizeitlärms) ergebenden Auswirkungen auf die Größe des für eine Wohnbebauung geeigneten Bereichs geprüft werden.

 

Ohne Aussprache fasst der Ausschuss sodann folgenden