Beschlussvorschlag:

  1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Absatz 3 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) wird genehmigt.

 

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 179 in der Zeit vom 21.12.2012 bis 21.01.2013 sowie während der eingeschränkten Beteiligung vom 28.01.2013 bis 08.02.2013 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 04.02.2013 sowie der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.02.2013 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 179, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 179 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

GOAR Kahlen erläutert den Sachverhalt einleitend anhand der Beschlussvorlage.

 

Im Folgenden fasst Frau Dipl.-Ing. Abel vom beauftragten Planungsbüro NWP, Oldenburg, den Sachstand des Bauleitplanverfahrens anhand einer Präsentation zusammen. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt. Sie geht hierbei detailliert auf die Abwägungsvorschläge (so wie sie der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt waren) zu den von privater Seite und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Hinweise ein. Insbesondere geht sie hierbei auf die sich aufgrund der Stellungnahme des Landkreises Ammerland ergebende Ergänzung der textlichen Festsetzungen zum Schutz des als zu erhalten festgesetzten Einzelbaumes ein (Anmerkung der Verwaltung: Der Grundstückseigentümer hat im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung mitgeteilt, dass er gegen die Aufnahme der oben genannten Textlichen Festsetzung keine Bedenken erhebt).

 

Sie schließt ihren Vortrag mit der Feststellung, dass nach entsprechender Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge die Planung nunmehr zum Satzungsbeschluss geführt werden könne.

 

In der anschließenden Aussprache begründet RH Apitzsch noch einmal ausführlich seine bereits in den vorhergehenden Beratungen zur Zukunft des Kornbrennereigeländes zum Ausdruck gebrachte Enttäuschung über den Verlauf der Ereignisse, die in den Verkauf des Grundstücks an einen Investor und den Abriss der ehemaligen Kornbrennerei gemündet ist. Aus seiner Sicht habe die Gemeinde Edewecht an einer der markantesten Stellen des Ortes die Gelegenheit verpasst, eine für die Gemeinde ortsbildprägende städtebauliche Situation entweder zu erhalten oder im Sinne der Gemeinde sinnvoll neu zu gestalten. Es sei nicht die nach seiner Auffassung vorhanden gewesene Chance genutzt worden, z.B. durch das Instrument des Vorkaufsrechtes in die Entwicklung auf dem Grundstück gestaltend einzuwirken. Eine angemessene ausführliche Debatte hierzu sei nicht bzw. erst geführt worden, als es schon zu spät gewesen sei. Man habe letztlich das Grundstück allein dem Markt überlassen und werde nun mit einer völlig inakzeptablen Objektplanung konfrontiert, auf die man nur sehr beschränkt Einfluss nehmen könne. Dem Bebauungsplan werde er daher nicht zustimmen.

 

RH Heiderich-Willmer widerspricht hierauf in seinem Wortbeitrag den Ausführungen von RH Apitzsch. Es sei immer wieder über die Kornbrennerei beraten worden. Man habe sich insbesondere mit den finanziellen Auswirkungen eines Engagements der Gemeinde für das Grundstück und die Bausubstanz der Kornbrennerei auseinandergesetzt und sei übereinstimmend zum Ergebnis gekommen, dass ein Engagement für die Gemeinde aus wirtschaftlicher Sicht nicht zu verantworten wäre. Er vermisse daher in der öffentlichen Debatte insbesondere von den Verfechtern eines Erhalts der Kornbrennerei bzw. eines Kaufes des Grundstücks durch die Gemeinde ernsthafte Aussagen dazu, wie sie dies seriös und verantwortungsbewusst finanzieren wollen.

 

Von Bürgermeisterin Lausch wird auf die Kritik von RH Apitzsch ebenfalls mit Unverständnis reagiert. Sie stellt noch einmal heraus, dass die Rahmenplanung zur Städtebausanierung von Beginn an für diesen Bereich (so wie auch für den Bereich zwischen katholischer Kirche und dem Geschäftshaus Kossendey) eine ergänzende Bebauung vorgesehen habe. Dass das Grundstück zum Verkauf stehe, sei den Gremien bereits Anfang 2012 bekannt gewesen. Es habe keinerlei Signale an die Verwaltung gegeben, einen Erwerb des Grundstücks zu prüfen. Die ebenfalls Anfang 2012 erfolgte Modernisierungsuntersuchung für das Baudenkmal Kornbrennerei sei auf Beschluss der Gremien durchgeführt worden. Auch gerade aufgrund der in diesem Gutachten ermittelten Kosten habe man von jeglichem finanziellem Engagement Abstand genommen. GOAR Kahlen ergänzt, dass es nicht nachvollziehbar gewesen wäre, wenn die Gemeinde sich plötzlich zu einem Zeitpunkt entschlossen hätte das Vorkaufsrecht auszuüben, als es dem Eigentümer schließlich doch gelungen ist, einen Käufer für das Grundstück auf dem freien Markt zu finden. Und das, trotz der Monate zuvor getroffenen Entscheidung, sich finanziell nicht zu engagieren. Anders als von RH Apitzsch behauptet könne das Vorkaufsrecht nicht ohne weiteres für jedes Grundstück in einem Sanierungsgebiet ausgeübt werden. Auch hier müsse die Gemeinde nachweisen, dass dieser Eingriff in die Privatautonomie des Eigentümers durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist. Gerade aus diesem Grunde habe man das Vorkaufsrecht ausschließlich im Rahmen des Ankaufs der für die Optimierung der Verkehrsführung erforderlichen Teilfläche des Grundstücks thematisiert, da hier Gründe des Allgemeinwohls zweifelsfrei hätten ins Feld geführt werden können.

 

Im Anschluss hieran wird von GOAR Kahlen der aktuelle Stand der Objektplanung vorgestellt. Die Frontansichten der Baukörper sind dem Protokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt. Er stellt dabei heraus, dass aufgrund der Gebäude- und Traufhöhen insbesondere des benachbarten Geschäftshauses Kossendey und der gegenüberliegenden Eckgebäude (ehemals Schlecker) die jetzt geplanten Gebäude nicht als überdimensioniert bezeichnet werden könnten, da sie hinsichtlich der Gebäudehöhe hinter diesen Baukörpern zurückblieben und hinsichtlich der Traufhöhen nahezu vergleichbar seien.

 

RH von Aschwege erkundigt sich hieran anschließend, ob es bereits Interessenten für die gewerblichen Flächen im geplanten Eckgebäude gebe, da ja behauptet werde, dass ein Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen nicht bestehe. Hierzu wird von der Verwaltung ausgeführt, dass man keine konkreten Interessenten benennen könne. Es sei aber vom Investor signalisiert worden, dass man bereits eine Nachfrage nach den zwei geplanten Gewerbeeinheiten habe verzeichnen können.

 

RF Exner bittet abschließend die Verwaltung darum, weiter mit dem Architekten in Kontakt zu bleiben, um eine architektonische Verbesserung des Objektentwurfs zu erreichen. Von der Verwaltung wird hierzu bestätigt, dass man weiter mit dem Architekten in Kontakt stehe.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden