Sitzung: 04.02.2013 Bauausschuss
Vorlage: 2013/FB III/1238
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches in
der zurzeit geltenden Fassung soll, für den sich aus der Anlage Nr. 7
zum Protokoll über die Sitzung des Bauausschusses am 04.02.2013 ergebenden
Bereich die 90. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt und der
Bebauungsplan Nr. 190 aufgestellt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage von Vorentwürfen zur 90. Änderung des Flächennutzungsplanes und
zum Bebauungsplan Nr. 180, die die städtebauliche Konzeption der in der
Sitzung des Bauausschusses am 04.02.2013 vorgestellten Planungsvariante
Nr. 1 beinhalten,
a)
die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die
Planungen zu unterrichten sowie
b) die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen
berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
aufzufordern.
GOAR Kahlen übergibt nach kurzer
Einleitung das Wort an Frau Dipl.-Ing. Abel, NWP. Sie erläutert im Folgenden
die für das Plangebiet ausgearbeiteten Gestaltungsvarianten, die sich
insbesondere hinsichtlich der inneren Erschließung des Baugebiets
unterscheiden. Außerdem weist Sie darauf hin, dass entgegen der ersten Beratung
zu diesem Bebauungsplan der Geltungsbereich um die im südlich angrenzenden
Bebauungsplan Nr. 107 –Teilbereich B- festgesetzte öffentliche Grünfläche
erweitert worden ist. Dieser Pflanzstreifen ist seinerzeit zur Abgrenzung des
Plangebiets des Bebauungsplanes Nr. 107 zur freien Landschaft hin festgesetzt
worden. Mit dem sich nun nördlich anschließenden Bebauungsplan Nr. 180 werde
dieser Grünstreifen obsolet und könne als Baufläche überplant werden. Die
Präsentation ist der Niederschrift als Anlage Nr. 6 beigefügt.
In der sich anschließenden Aussprache wird auf Nachfrage aus der Ausschussmitte von der Verwaltung erläutert, dass die in der Präsentation dargestellte mögliche Wegeanbindung aus dem Plangebiet heraus über das Gelände der Regenrückhalteanlagen zur Theodor-Fontane-Straße als Option anzusehen sei. Über die tatsächliche Herstellung und die Ausgestaltung einer derartigen Wegeführung sei zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Weiterhin wird auf Nachfrage erläutert, dass der oben genannte ehemalige Grünstreifen zunächst den jetzigen Anlieger zum Kauf angeboten werden soll. Es wird außerdem dargelegt, dass mit dieser Bauleitplanung auch die Weiterführung des Fuß- und Radweges entlang des Fuhrkenschen Grenzweges bis zur Einmündung der neuen Erschließungsstraße vorgesehen ist. Die detaillierte Planung hierzu werde sich aus der noch zu erarbeitenden Erschließungsplanung ergeben und zu gegebener Zeit im Straßen- und Wegeausschuss beraten werden. Abschließend wird von der Verwaltung auf Nachfrage erläutert, dass der im Baugebiet anfallende Torf einer wirtschaftlichen Verwendung zugeführt werden wird. Hinsichtlich der Verkehrsflächen werde die Gemeinde dies im Rahmen der Vergabe der Erschließungsarbeiten sicherstellen. Bezüglich der zukünftigen Baugrundstücke werde man die jeweiligen Käufer im Rahmen des Kaufvertrages zu einer wirtschaftlichen Verwendung des Torfes verpflichten.
Nachdem sich der Ausschuss
einstimmig für die im Vortrag vorgestellte 1. Variante des Gestaltungskonzepts
(innere Erschließung des Baugebiets per Stichstraßen) als Grundlage für den
Vorentwurf des Bebauungsplanes ausgesprochen hat, wird dem Verwaltungsausschuss
sodann folgender Beschlussvorschlag unterbreitet: