Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung soll, für den sich aus der Anlage Nr. 7 zum Protokoll über die Sitzung des Bauausschusses am 04.02.2013 ergebenden Bereich die 90. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt und der Bebauungsplan Nr. 190 aufgestellt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage von Vorentwürfen zur 90. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 180, die die städtebauliche Konzeption der in der Sitzung des Bauausschusses am 04.02.2013 vorgestellten Planungsvariante Nr. 1 beinhalten,

 

a)     die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planungen zu unterrichten sowie

b)     die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.


GOAR Kahlen übergibt nach kurzer Einleitung das Wort an Frau Dipl.-Ing. Abel, NWP. Sie erläutert im Folgenden die für das Plangebiet ausgearbeiteten Gestaltungsvarianten, die sich insbesondere hinsichtlich der inneren Erschließung des Baugebiets unterscheiden. Außerdem weist Sie darauf hin, dass entgegen der ersten Beratung zu diesem Bebauungsplan der Geltungsbereich um die im südlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 107 –Teilbereich B- festgesetzte öffentliche Grünfläche erweitert worden ist. Dieser Pflanzstreifen ist seinerzeit zur Abgrenzung des Plangebiets des Bebauungsplanes Nr. 107 zur freien Landschaft hin festgesetzt worden. Mit dem sich nun nördlich anschließenden Bebauungsplan Nr. 180 werde dieser Grünstreifen obsolet und könne als Baufläche überplant werden. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage Nr. 6 beigefügt.

 

In der sich anschließenden Aussprache wird auf Nachfrage aus der Ausschussmitte von der Verwaltung erläutert, dass die in der Präsentation dargestellte mögliche Wegeanbindung aus dem Plangebiet heraus über das Gelände der Regenrückhalteanlagen zur Theodor-Fontane-Straße als Option anzusehen sei. Über die tatsächliche Herstellung und die Ausgestaltung einer derartigen Wegeführung sei zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Weiterhin wird auf Nachfrage erläutert, dass der oben genannte ehemalige Grünstreifen zunächst den jetzigen Anlieger zum Kauf angeboten werden soll. Es wird außerdem dargelegt, dass mit dieser Bauleitplanung auch die Weiterführung des Fuß- und Radweges entlang des Fuhrkenschen Grenzweges bis zur Einmündung der neuen Erschließungsstraße vorgesehen ist. Die detaillierte Planung hierzu werde sich aus der noch zu erarbeitenden Erschließungsplanung ergeben und zu gegebener Zeit im Straßen- und Wegeausschuss beraten werden. Abschließend wird von der Verwaltung auf Nachfrage erläutert, dass der im Baugebiet anfallende Torf einer wirtschaftlichen Verwendung zugeführt werden wird. Hinsichtlich der Verkehrsflächen werde die Gemeinde dies im Rahmen der Vergabe der Erschließungsarbeiten sicherstellen. Bezüglich der zukünftigen Baugrundstücke werde man die jeweiligen Käufer im Rahmen des Kaufvertrages zu einer wirtschaftlichen Verwendung des Torfes verpflichten.

 

Nachdem sich der Ausschuss einstimmig für die im Vortrag vorgestellte 1. Variante des Gestaltungskonzepts (innere Erschließung des Baugebiets per Stichstraßen) als Grundlage für den Vorentwurf des Bebauungsplanes ausgesprochen hat, wird dem Verwaltungsausschuss sodann folgender Beschlussvorschlag unterbreitet: