Sitzung: 17.12.2012 Rat
Vorlage: 2012/FB III/187
Beschluss:
- Zu den während der öffentlichen Auslegung zur
86. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 172
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des
Bauausschusses am 03.12.2012 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
- Der Entwurf der 86. Änderung des
Flächennutzungsplanes, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird
einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5
BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim
Landkreis Ammerland zu beantragen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 172, der
aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung
aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung
und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die
Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 86.
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Bekanntmachung im Amtsblatt für
den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.
Auf Nachfrage RH Jacobs’ berichtet GOAR Kahlen, dass begleitend zu den bauleitplanerischen Voraussetzungen auch der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vorbereitet werde. Dieser soll u.a. Regelungen zur Oberflächenentwässerung und Lärmschutzwand enthalten. Das Inkrafttreten der Bauleitpläne stehe in Abhängigkeit zum Abschluss des Vertrages. Bis dahin werde auch keine Planreife anerkannt.
Sodann fasst der Rat folgenden