Beschluss:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 86. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 172 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 03.12.2012 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 172, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

Auf Nachfrage RH Jacobs’ berichtet GOAR Kahlen, dass begleitend zu den bauleitplanerischen Voraussetzungen auch der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vorbereitet werde. Dieser soll u.a. Regelungen zur Oberflächenentwässerung und Lärmschutzwand enthalten. Das Inkrafttreten der Bauleitpläne stehe in Abhängigkeit zum Abschluss des Vertrages. Bis dahin werde auch keine Planreife anerkannt.

 

Sodann fasst der Rat folgenden